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SOZIALES/2536: Künstlersozialversicherung wird gestärkt - Künstlersozialabgabe sinkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2016

Arbeitsgruppen: Kultur und Medien, Arbeit und Soziales

Künstlersozialversicherung wird gestärkt - Künstlersozialabgabe sinkt


Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter der AG Kultur und Medien;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter der AG Arbeit und Soziales:

Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom 30. Juli 2014 greift: Die Künstlersozialabgabe wird ab dem 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt. Damit ist es uns gelungen, die Künstlersozialversicherung langfristig auf sichere Beine zu stellen. Dies ist ein gutes Signal für alle Künstlerinnen und Künstler in Deutschland und zeigt, dass deren soziale Absicherung ein wichtiges Anliegen der SPD-Bundestagfraktion ist.

"Mit der Reform der Künstlersozialversicherung direkt zu Beginn der Legislaturperiode reagierte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf den rapiden Anstieg der Künstlersozialabgabe von 3,9 Prozent im Jahr 2012 auf 5,2 Prozent im Jahr 2014. Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen und Institutionen entrichtet werden, die Aufträge an freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten vergeben. Der Anstieg der Künstlersozialabgabe resultierte in erster Linie daraus, dass sich viele Verwerterinnen und Verwerter - ob aus Vorsatz oder Unwissenheit - ihrer Abgabepflicht entzogen.

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes schaffte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die rechtlichen Rahmenbedingungen für regelmäßige und intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und Künstlersozialkasse (KSK) bei den abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen. Im Jahr 2015 wurde auf diese Weise ein Einnahmeplus von rund 30 Millionen Euro erzielt und die Zahl der abgabepflichtigen Verwerterinnen und Verwerter stieg um 30.000. Dies entspricht einer Steigerung von nahezu 20 Prozent. Das Gesetz sorgte für eine gerechtere Lastenverteilung und für eine solide Finanzbasis der KSK. Damit konnte nicht nur ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes verhindert werden, sondern er wurde sogar merklich um 0,4 Prozent gesenkt."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 401 vom 27. Juni 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2016

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