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UMWELT/1160: Atomgesetz-Novelle - Fehler von Schwarz-Gelb korrigieren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Mai 2018

Arbeitsgruppe: Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Atomgesetz-Novelle: Fehler von Schwarz-Gelb korrigieren - ohne Laufzeitverlängerung


Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Änderung des Atomgesetzes wird eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet, zu der das Bundesverfassungsgericht aufforderte. Bis zum 30. Juni 2018 sollte ein Rahmen für Entschädigungen von RWE und Vattenfall für nicht verwertbare Reststrommengen sowie sogenannte frustrierte Investitionen geschaffen werden. Den Atomausstieg hat das Bundesverfassungsgericht generell als verfassungskonform bestätigt.

"Während das durch Rot-Grün 2002 beschlossene Ausstiegsgesetz jedem AKW eine bestimmte Strommenge zugewiesen hatte, die es bis zum Atomausstieg noch produzieren durfte, wurden durch den schwarz-gelben 'Ausstieg aus dem Wiedereinstieg' einige dieser Mengen für die Konzerne RWE und Vattenfall, unter anderem in Bezug auf das AKW Krümmel, nicht mehr verstrombar. Frustrierte Investitionen konnten entstehen, insofern ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) zwischen dem Laufzeitverlängerungsbeschluss vom 28. Oktober 2010 und dem erneuten Ausstieg nach Fukushima Investitionen vornahm.

Schwarz-Gelb unterließ es mit dem Ausstiegsgesetz 2011, einen angemessenen Ausgleich vorzusehen und hat die in Rede stehenden Entschädigungsansprüche somit zu verantworten. Die Laufzeitverlängerungen von 2010 waren überflüssig, energiewendepolitisch rückwärtsgewandt und auch mit Blick auf die gegebenen Risiken der Atomenergie insgesamt unverantwortlich.

Richtigerweise sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf als Mittel der Entschädigung keine Verlängerung von Laufzeiten vor. Letzteres hatte das Bundesverfassungsgericht als eine Entschädigungsmöglichkeit benannt. Laufzeitverlängerungen hätten von der SPD-Bundestagsfraktion keine Zustimmung erfahren. Darüber hinaus muss es darum gehen, mit der Atomgesetz-Novelle keine Entschädigungsansprüche zuzubilligen, die über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen.

Zudem darf die Atomgesetzänderung nicht mit den Energiewende-Zielen kollidieren. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wird insofern genau zu prüfen sein, ob eine Übertragung von Reststrommengen zu nicht tragfähigen Netzengpässen führen könnte."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Mai 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2018

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