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VERKEHR/683: EU-Reglung ist Schlag für Boden-Mitarbeiter an den Flughäfen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. März 2013

Arbeitsgruppe: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

EU-Reglung ist Schlag für Boden-Mitarbeiter an den Flughäfen



Zur Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen erklärt die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Statdtentwicklung der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann:

Eine konservativ-liberale Mehrheit hat sich im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für die Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste ausgesprochen. Das ist eine bittere Nachricht für die Beschäftigten in den zahlreichen Dienstleistungs-, Wartungs- und Abfertigungsdiensten an den Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin Tegel. Denn diese Flughäfen mit mehr als 15 Millionen Passagieren müssen in den kommenden Jahren mindestens drei Anbieter bei den Bodenverkehrsdiensten zulassen. Der Antrag der Sozialdemokraten, die Entscheidung über die weitere Marktöffnung den Mitgliedstaaten zu überlassen, fand leider nicht genügend Unterstützung.

Es ist Unsinn, dass Flughäfen mit mehreren Anbietern besser funktionieren sollen. Mehr Liberalisierung ist nicht mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitgliedsstaaten sind viel besser in der Lage, die lokalen Gegebenheiten an den Flughäfen richtig einzuschätzen.

Das Thema sorgt schon seit einiger Zeit für Streit. Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Parlament den Kommissionsvorschlag abgelehnt und zur erneuten Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen. Auch nach wochenlangen Beratungen konnte kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden. Die SPD-Abgeordneten haben daher gegen eine weitere Marktöffnung gestimmt.

Immerhin haben es unsere sozialdemokratischen Kollegen in Brüssel geschafft, dass einige wichtige Sozialstandards von nun an EU-weit verbindlich geregelt wurden. So muss nach dem jetzigen Kompromiss unter anderem ein repräsentativer Tarifvertrag verpflichtend angewendet werden. Davon werden auch diejenigen profitieren, die von der ersten Liberalisierung 1996 betroffen waren. Die erste Marktöffnung hatte ab 1996 zu unsicheren Arbeitsverhältnissen, Teilzeitarbeit und Lohndumping geführt.

Angesichts der nun beschlossenen Liberalisierung ist das jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein zumal vieles durch Subunternehmer ausgehebelt werden kann.

Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für den 16. April vorgesehen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 381 vom 20. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2013