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VERKEHR/849: CB-Funk ist kein Smartphone


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

CB-Funk ist kein Smartphone


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat den Weg frei gemacht für eine Modernisierung des Handyverbots am Steuer. Zudem wurde ein Antrag Niedersachsens angenommen, der eine wichtige Übergangsfrist für den CB-Funk in LKW vorsieht. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Verbot der Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt soll für CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten. Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juli dem ebenfalls zustimmt, können die neuen Regeln noch in diesem Sommer in Kraft treten.

"Ablenkung am Steuer kann tödlich sein. Die neue Verordnung, das erweiterte "Handy-Verbot", ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit. Niemand kann sich gleichzeitig auf diverse technische Geräte und den Straßenverkehr konzentrieren.

Die Fristverlängerung für den CB-Funk der Lkw-Fahrenden war aber ebenso notwendig. CB-Funk ist im Lkw ein wichtiges Arbeitsmittel. Auch Sicherheitsdurchsagen der Verkehrsbehörden werden auf diesem Weg weitergegeben. Mit dem einfachen Telefonieren mit dem Smartphone hat das nichts zu tun. Dennoch, zum Sprechen müssen die Fahrenden noch immer das Mikrofon in die Hand nehmen. Ohne die Übergangsfrist wäre auch das in Kürze von dem Verbot untersagt.

Deshalb müssen jetzt Freisprecheinrichtungen für CB-Funk entwickelt werden, die den professionellen Ansprüchen genügen. Bisher gibt es diese so mit der notwendigen Funktionalität noch nicht. Stehen solche Geräte zur Verfügung, müssen die Fahrzeuge entsprechend umgerüstet werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Maßnahme über die De-Minimis-Förderung unterstützt wird."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 382 vom 23. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2017

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