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WIRTSCHAFT/2235: Aigners Gesetz hält nicht, was Aigner verspricht


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Februar 2012

AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aigners Gesetz hält nicht, was Aigner verspricht


Zu der Entscheidung des Bundesrates, zum Verbraucherinformationsgesetz den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Information der Verbraucher nur ausnahmsweise - das ist die Kernaussage von Aigners Verbraucherinformationsgesetz. Wir fordern, daß Behörden von sich aus über Lebensmittelskandale wie bei Müller-Brot informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf Offenlegung von staatlichen Untersuchungsergebnissen. Und zwar nicht erst im Wiederholungsfall, sondern sofort und immer.

Aigner legt die Latte für eine Information der Öffentlichkeit viel zu hoch. Und die CDU-Ministerpräsidenten haben heute ein Chance verpaßt, etwas daran zu ändern.

Zukünftig können die Behörden die Öffentlichkeit bei Gesundheitsrisiken und Täuschungen meist nicht durch Nennung von Herstellern und Produkten warnen. Denn Aigner hat die Hürden hierfür herauf gesetzt: Über Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefahren beziehungsweise Täuschung muß erst informiert werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist und der Verstoß wiederholt begangen wurde oder er ein nicht unerhebliches Ausmaß erreicht hat.

So wird die Vorschrift in der Praxis kaum eine Bedeutung haben. Veröffentlichungen wie der Pestizidreport aus Nordrhein Westfalen und die Information über Acrylamidbelastungen sind mit der Neuregelung in Zukunft faktisch verboten. Denn eine Information der Öffentlichkeit über Grenzwertüberschreitungen ist erst möglich, wenn zwei voneinander unabhängige Laboruntersuchungen vorliegen. Damit wird die Information der Öffentlichkeit nicht nur zeitlich verzögert, sondern wegen nicht ausreichender Laborkapazitäten auch faktisch erschwert. Zudem müssen die Kosten für die Untersuchung der B-Probe dann nicht von den Wirtschaftsbeteiligten, sondern den Vollzugsbehörden getragen werden, was angesichts von Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Untersuchung ein echtes Hindernis ist. Auch die Regeln über "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" verhindern Transparenz.

Das versteht Ministerin Aigner unter Klarheit und Wahrheit.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 146 vom 10. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2012