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WIRTSCHAFT/2255: Mehrfachstrategie gegen überzogene Manager- und Vorstandsvergütungen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. März 2012

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Mehrfachstrategie gegen überzogene Manager- und Vorstandsvergütungen


Zu der aktuellen Debatte über überzogene Manager- und Vorstandsvergütungen bei VW und anderswo erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:

Sicherlich ist nicht zu beanstanden, daß der VW-Rekordgewinn 2011 sich in der Vergütung des Vorstandes des Unternehmens widerspiegelt. Viele Menschen - und auch viele Unternehmer im Land halten allerdings die 17,4 Millionen Euro für Herrn Winterkorn nicht für angemessen. Wieder einmal stellt sich die Frage: Muß der Gesetzgeber da eingreifen?

Vor einigen Jahren sind die Regelungen zur angemessenen Vergütung von Vorständen im Aktienrecht neu geregelt worden. Damals hat sich die Große Koalition entschieden, nicht den Gesetzgeber an die Stelle der Aufsichtsräte zu setzen, denen im Unternehmen die Vergütungsverhandlungen mit den Vorständen obliegen. Allerdings hat der Gesetzgeber den Verantwortlichen klarere Kriterien für eine am langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütung vorgegeben und zugleich die Verantwortung der Aufsichtsräte im Gesetz noch einmal herausgestellt. Die Erfahrungen seitdem und auch jetzt im Fall VW zeigen, daß diese Verantwortung nicht immer in der vom Gesetzgeber gewünschten Weise wahrgenommen wird.

Es ist in unserer Wirtschafts- und Rechtsordnung nicht die Sache des Gesetzgebers, den Unternehmen starre Gehaltsobergrenzen oder -relationen vorzugeben. Aber: Es stünde den Verantwortlichen durchaus an, dies selbst mit Blick auf die konkrete Lage in ihrem Unternehmen zu tun. Weder das Gesetz, noch der Corporate-Governance-Kodex hindern die Aufsichtsräte daran, zum Beispiel unternehmensbezogene Obergrenzen für Gehälter und Boni (sogenannte Caps) einzuführen, um zu verhindern, daß sich die Vergütungsschere innerhalb des Unternehmens ins Unermeßliche öffnet. Gerade bei VW, wo Arbeitnehmervertreter und mit dem Land Niedersachsen ein starker öffentlicher Eigentümer gemeinsam über eine Mehrheit im Aufsichtsrat verfügen, sollte so etwas eigentlich selbstverständlich sein.

Für den Gesetzgeber bleibt gleichwohl eine Handlungsmöglichkeit, auf die sich immer weiter öffnende Einkommensschere in der Gesellschaft zu reagieren: mit einer Erhöhung der Einkommensteuer auf Spitzeneinkommen und der Wiedereinführung der Vermögensteuer. Beides hat die SPD bereits im vergangenen Jahr in ihrem Finanz- und Steuerkonzept beschlossen.

Unsere soziale, mitbestimmte Marktwirtschaft lebt davon, das alle Akteure in ihren jeweiligen Aufgaben die nötige Verantwortung für eine angemessene Verteilung der Ergebnisse des gemeinsamen Wirtschaftens übernehmen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 303 vom 19. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2012