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WIRTSCHAFT/2413: Fleischskandal - Jetzt hat Aigner keine Ausrede mehr


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. April 2013

Arbeitsgruppe: Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz

Fleischskandal: jetzt hat Aigner keine Ausrede mehr



Zu der heutigen Entscheidung des EuGH, dass die Information der Öffentlichkeit über die Namen von Gammelfleischhändlern mit europäischem Recht vereinbar ist, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Ein Sieg für Rot-Grün: Die Behörden dürfen die Namen von Gammelfleischhändlern nennen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die diesbezügliche Regelung aus rot-grüner Regierungszeit bestätigt.

Jetzt muss Ministerin Aigner liefern: Die Forderungen der SPD nach dem Ausbau der Verbraucherinformation und einer Pflicht zur Namensnennung auch bei Betrügern und Fleischpanschern hatte Aigner unter Hinweis auf das noch ausstehende EuGH-Urteil abgelehnt. Jetzt ist der Weg frei für eine grundlegende Reform des Paragraphen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Ministerin Aigner muss den porösen Reifen jetzt endlich auswechseln, anstatt weiter daran herum zu flicken.

Aber auch die Unternehmen und ihre Verbandsvertreter sind gefordert: Statt weiter zu versuchen, Verbraucherinformationsrechte durch Hinweise auf angebliche europarechtliche und verfassungsrechtliche Hürden zu bekämpfen, muss auch die Lebensmittelwirtschaft einsehen, dass Transparenz und Verbraucherinformation in der sozialen Marktwirtschaft zusammen gehören. Transparenz hilft redlichen Unternehmen, sich und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrügern und Panschern zu schützen. Transparenz ist Voraussetzung für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können es nicht nachvollziehen, warum Behörden die Namen von Fleischpanschern und Schmuddelbetrieben nicht automatisch nennen. Hierfür tritt die SPD ein.

Das EuGH-Urteil macht deutlich: Bei Verbraucherinformation geht es um mehr als die Warnung vor Gesundheitsgefahren. Das Urteil stärkt deshalb auch denen den Rücken, die für mehr Transparenz und Verbraucherinformation kämpfen und Luft in die Amtsstuben lassen wollen.

Darüber hinaus erinnert das EuGH-Urteil noch an etwas anderes: Der Skandal um die "Wildfleisch-Berger GmbH" wurde von einem Lastwagenfahrer aufgedeckt, der anschließend seine Arbeit verlor. Der damalige Verbraucherminister Horst Seehofer hängte ihm zwar eine Medaille des Verbraucherministeriums um, den überfälligen Schutz von Hinweisgebern verweigert Schwarz-Gelb diesen mutigen Bürgerinnen und Bürgern jedoch bis heute. Der Vorschlag der SPD für ein Hinweisgeberschutzgesetz liegt auf dem Tisch.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 451 vom 11. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2013