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WIRTSCHAFT/2588: Viel versprechende Ansätze zur Bürokratieentlastung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. März 2015

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Viel versprechende Ansätze zur Bürokratieentlastung


Andrea Wicklein, stellvertretende Sprecherin der AG Wirtschaft und Energie:

Das Bundeskabinett hat heute Bürokratieentlastungsmaßnahmen, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft, mit einem Entlastungsvolumen in Höhe von jährlich 744 Millionen Euro verabschiedet. Die wegweisenden "One in, one out"-Regeln sind ein ganz neuer zu begrüßender Ansatz. Damit gewinnt nach dem Stillstand beim Bürokratieabbau in der vergangenen Legislaturperiode das Thema wieder an Fahrt.

"Mit dem Gesetzespaket werden viele Unternehmen von steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit, da die Grenzwerte um 20 Prozent auf 600.000 Euro (Umsatz) beziehungsweise 60.000 Euro (Gewinn) angehoben werden. Alleine dadurch werden rund 140 000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Auch statistische Meldepflichten werden weiter abgebaut. In der Umweltstatistik wird eine gänzliche Befreiung von Existenzgründern von bestimmten Befragungen erprobt. Diese Maßnahmen bringen ein jährliches Einsparpotenzial von zehn Millionen Euro.

Daneben gibt es eine Begrenzung der Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, wodurch gerade Versicherungen, Banken und Genossenschaften in Höhe von 230 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Sehr interessant ist die Einführung einer sogenannten "One in, one out Regelung" in Deutschland. In Schweden und Großbritannien gibt es bereits Erfahrungen mit einer solchen Regelung. Wir betreten hier Neuland. Mit der Einführung sollen zusätzliche Bürokratiekosten, die durch ein Gesetz oder eine Verordnung entstehen, an anderer Stelle abgebaut werden.

Ziel muss es jetzt sein, diesen wichtigen Schritten weitere folgen zu lassen. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist eine Daueraufgabe."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 220 vom 25. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2015

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