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WIRTSCHAFT/2765: Mehr Qualität bei Immobilienmaklern, mehr Verbraucherschutz für Wohneigentümer


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Mehr Qualität bei Immobilienmaklern, mehr Verbraucherschutz für Wohneigentümer


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute der Einführung beruflicher Mindestanforderungen für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter zugestimmt. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz für Wohneigentümer.

"Unqualifiziertes Handeln bei der Immobilienverwaltung kann zu erheblichen Schäden führen. Für Eigentümer einzelner Wohnungen ist aber häufig nur schwer zu überblicken, ob 'sein' Verwalter über ausreichende Qualifikationen verfügt. Daher freuen wir uns, dass der Bundestag dieses für die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Gesetz in dieser Woche nun abschließend berät. Verwalter von Wohneigentum und vermietetem Wohnraum (Wohnimmobilienverwalter) und Immobilienmakler müssen künftig eine Gewerbeerlaubnis vorlegen. Außerdem sind sie zu regelmäßigen Fortbildungen (20 Stunden innerhalb von drei Jahren) verpflichtet. Wohnimmobilienverwalter müssen darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte sich noch weitergehende Regelungen gewünscht, insbesondere einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Makler und Verwalter. Dies war aber leider mit dem Koalitionspartner nicht realisierbar. Das Gesetz ist aber dennoch ein richtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilien."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 365 vom 21. Juni 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2017

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