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WIRTSCHAFT/2884: Stärkere Rechte für Verbraucher und klare Regeln für digitale Plattformen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Januar 2020

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Stärkere Rechte für Verbraucher und klare Regeln für digitale Plattformen


Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die zehnte Novelle des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorgelegt. Darin stärkt das Ministerium die Rolle des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbshüter können datengetriebene Digitalmärkte künftig effektiver beaufsichtigen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die neue, proaktive Rolle des Kartellamts.

"Endlich kommt die GWB-Novelle. Sie stärkt die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern in den sozialen Netzwerken. Gleichzeitig bekommt das Bundeskartellamt eine proaktivere Rolle, um besser in den Wettbewerb in der digitalen Welt eingreifen zu können. Das Gesetz erkennt die starke Bedeutung von Daten für künftige Wertschöpfung an und stellt bestimmte Regeln für datengetriebene Digitalmärkte auf. Damit dürfen die Wettbewerbshüter künftig auch die Datenverwendung bei Facebook regulieren. Das war bislang nicht möglich.

In Zukunft könnten Unternehmen etwa kartellrechtlich verpflichtet werden, die Daten von Nutzerinnen und Nutzern in andere Netzwerke übertragbar zu machen. Die Monopolisierungstendenzen von großen Plattformen, die aus starken Netzwerkeffekten resultieren, können daher künftig wirksamer bekämpft werden. Für uns Social Media-Nutzer ist das ein wichtiger Meilenstein, denn so können wir selbst darüber entscheiden, wo unsere Daten gespeichert werden. Gleichzeitig stärkt die Gesetzesnovelle die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und jüngerer Plattformen. Damit geben wir europäischen Startups die Chance, den großen amerikanischen Plattformen die Stirn zu bieten. Deutschland ist damit das erste Land in Europa, das diesen Weg geht.

Das Bundeskartellamt wird mit der Novelle zum Wächter einer 'digitalen Hausordnung'. Großen Plattformunternehmen kann nun untersagt werden, auf ihrer Plattform Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote - etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse - ungleich zu behandeln. Verbraucher können sich so für das für sie beste Produkt entscheiden. Das stärkt den Wettbewerb.

Das Kartellrecht klärt den Zugang zu Daten nicht alleine, dafür kann es aber an der Kontrolle der Datenverwendung mitwirken. Der Weg, den die Bundesregierung mit der Novelle geht, ist mutig und wird von der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Die Macht der großen Digital-Konzerne in der Plattformökonomie wird dadurch begrenzt."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Januar 2020
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2020

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