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AFRIKA/953: Der Pillay-Bericht zu Menschenrechtsverbrechen in der DR Kongo (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 5/6, November/Dezember 2010

Völkermordverdacht
Der Pillay-Bericht zu Menschenrechtsverbrechen in der DR Kongo zwischen 1993 und 2003

Von Helmut Strizek


Auf den Tag genau 20 Jahre nach der Aggression der ruandischen Tutsi-Exilsoldaten der ugandischen Armee am 1. Oktober 1990, die eine zentralafrikanische Tragödie ausgelöst hatte, legte die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen Navanethem Pillay den Bericht "Demokratische Republik Kongo. Kartierung schwerster Menschenrechtsverletzungen im Gebiet der Demokratischen Republik Kongo zwischen März 1993 und Juni 2003"(1) vor. Im Mittelpunkt des Pillay-Berichtes steht der Verdacht, bei den von ruandischen und ugandischen Aggressoren in den beiden Kongo-Kriegen (1996/97 und 1998-2003) begangenen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen gegen Hutu-Flüchtlinge und in der Region lebende Hutu-Zivilpersonen handle es sich um Völkermord. Selbstverständlich weisen Ruanda und Uganda dies als Lügen zurück. Nach den ersten Meldungen über den Bericht hatten sie von UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon gefordert, seine Veröffentlichung zu verhindern.

Zuerst hieß es, die in Umlauf befindliche Berichtsfassung entspreche nicht dem Original. Als einige Tage später der als Entwurf gekennzeichnete Bericht auf Englisch und Französisch samt einem Pillay-Vorwort im Internet verfügbar war, bestritt die UNO dessen Authentizität nicht mehr, sie bedauerte nur das "Durchsickern" (leakage) dieser vorläufigen Fassung. Diejenigen, die für diese undichte Stelle verantwortlich sind, wollten offenbar einen zu großen Druck auf die UNO verhindern, nur eine "gereinigte" Fassung vorzulegen.(2)

UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon begab sich am 7. September 2010 eigens nach Kigali, um Kagame von der von der ruandischen Außenministerin Louise Mushikiwabo übermittelten Drohung abzubringen, seine Soldaten aus der Darfur-Friedensmission abzuziehen, wenn der Bericht von der UNO nicht unterdrückt werde.(3) Ban Ki-Moon versprach in Kigali nur, den Bericht zusammen mit den Kommentaren der beschuldigten Länder zum 1. Oktober 2010 zu veröffentlichen. So ist es geschehen. In einer im Vergleich zur Entwurfsfassung relativ leicht abgeänderten Fassung liegt der Bericht nun offiziell als UNO-Dokument vor.

Stärker als im Entwurf macht Navanethem Pillay auch in ihren Erklärungen zur Veröffentlichung deutlich, dass nach ihrer Ansicht nur ein dafür mandatiertes Gericht befugt sei zu entscheiden, ob es sich bei den im Bericht dokumentierten schwerwiegenden Verbrechen tatsächlich um Völkermord handle.(4)

Die Tatsache, dass der Bericht viele Argumente liefert, ein Gericht könne zu einer solchen Einschätzung kommen, macht die politische Brisanz aus. Die Rolle der "Weltgemeinschaft" bei der Unterstützung der ruandischen und ugandischen Soldaten in den beiden Kongo-Kriegen wagt der Pillay-Bericht nicht anzusprechen. Dafür scheint die Zeit noch nicht reif. Aber der Bericht macht die Frage nach der militärischen und politischen Ermöglichung der geschilderten Verbrechen zwingend.


Berichtshintergrund

Der Bericht hat eine relativ lange Vorgeschichte. Ende 2005 haben Soldaten der UNO-Mission Monuc in der Kongo-Provinz Nord-Kivu drei Massengräber entdeckt und darüber berichtet. Man sah sich genötigt, der Sache nachzugehen, da man ja seit dem Vorbericht des Sonderberichterstatters des UN-Menschenrechtsausschusses, Roberto Garreton, vom 2. April 1997 wusste, dass während des Kriegs zum Sturz des langjährigen Zaire-Diktators Mobutu massenhaft Hutu-Flüchtlinge "verschwunden" sind. Garreton hat damals geraten, einen besonderen Untersuchungsausschuss für die Ermittlungen ins Leben zu rufen. Der UNO-Menschenrechtsrat beschloss daraufhin die Entsendung einer Untersuchungskommission. Aber die am 17. Mai 1997 an die Macht gelangte Administration unter Präsident Laurent Désiré Kabila lehnte die Teilnahme von Garreton ab. Er sei befangen, weil sein Vorbericht auf Aussagen des letzten Mobutu-Außenministers Kamanda wa Kamanda beruhe. Man entsandte schließlich eine Mission ohne Garreton. Sie kam jedoch mehr oder weniger unverrichteter Dinge zurück.

Aber in ihrem Bericht, den Kofi Annan am 2. Juli 1997 der Vollversammlung vorlegte, steht schon: "Die vorläufige Ansicht der gemeinsamen Mission ist, dass einige dieser mutmaßlichen Massaker Völkermord-Verbrechen darstellen könnten." Deshalb müsse eine wirkliche Untersuchung unternommen werden. Annan bat danach den Sicherheitsrat, das Generalsekretariat mit einer Untersuchung zu beauftragen. Annan betraute den Ghanaer Atsu-Koffi Amega mit dieser Mission. Aber auch diese Kommission kehrte mit der Meldung nach Hause, sie habe ihre Arbeit nicht durchführen können, obwohl Clintons UNO-Botschafter Bill Richardson am 24. Oktober 1997 Laurent Kabila das formale Eingeständnis abgerungen hatte, die Kommission vier Monate ungehindert arbeiten zu lassen.

Den Missionsbericht übermittelte Kofi Annan am 29. Juni 1998 dem Sicherheitsrat (UN-Dokument S/1998/581). In dem Übersendungsschreiben steht der gewichtige Satz: "Die Team-Mitglieder glauben, dass wegen der dahinter stehenden Tötungsabsicht einige der Massaker Völkermord darstellen und eingehendere Untersuchungen dieser Verbrechen und ihrer Motivation erfordern." Aber zu einer weiteren Untersuchung kam es nicht mehr. Die Verbündeten Kabilas, insbesondere die USA und Paul Kagame, der "starke Mann" in Ruanda, drängten darauf, die Sache einschlafen zu lassen.

Im Pillay-Bericht wird gesagt, man habe 2006 erwogen, diese Untersuchungskommission von 1997 wieder aufleben zu lassen, sei dann aber zu dem Schluss gekommen, man wolle mit einem neuen Ansatz an die Sache herangehen. Dabei sei die Idee entstanden, ein "Mapping Exercise" vorzunehmen, wozu der Sicherheitsrat nach vorheriger Abstimmung mit Präsident Joseph Kabila im Dezember 2007 seine Zustimmung erteilt hat. Das Mapping Exercixe wurde gewählt, weil "im Unterschied zu Untersuchungskommissionen mit dem spezifischen Mandat, 'die Verursacher von Gewaltmaßnahmen zu identifizieren und sie für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen', das Ziel des Mapping Exercise darauf beschränkt ist, eine Bestandsaufnahme der schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht vorzulegen, die im Gebiet der DR Kongo zwischen März 1993 und Juni 2004 begangen wurden." (Textziffer 103)

Auf diese Weise wollte man offenkundig die Brisanz des Unternehmens abmildern, weil man ja wusste, dass die Hauptverantwortlichen für die im Kongo begangenen Verbrechen an der Hutu-Bevölkerung Paul Kagame, James Kabarebe, und Yoweri Museveni heißen, und Präsident Joseph Kabila im März 1997 sehr nah am Ort der fürchterlichsten Massaker war. Vor allem wollte man wohl auch deren "Paten" in Washington und London nicht reizen.

Die Arbeiten des "Mapping Teams" vor Ort haben schließlich zwischen Oktober 2008 und der Schließung der Projektbüros im Mai 2009 - also teilweise zu einer Zeit, als die US-Außenministerin Condoleezza Rice bis zum Amtsende am 20. Januar 2009 die UNO-Politik der USA bestimmen konnte - stattgefunden, ohne dass in der Öffentlichkeit viel Aufhebens davon gemacht wurde. 1.280 Zeugen wurden befragt, 1.500 Dokumente bearbeitet und Vorfälle nur dann aufgenommen, wenn sie eine gewisse "Schweregradschwelle" (gravity threshold) überschritten und von mindestens zwei voneinander unabhängigen Zeugen/Quellen bestätigt wurden (vgl. Textziffer 10).

Der Berichtsentwurf wurde im Juni 2009 abgeschlossen und der seit 2008 als Menschenrechtskommissarin amtierenden Navanethem Pillay(5) vorgelegt. Nach Prüfung und Überarbeitung, von der nichts durchgesickert war, legte das Menschenrechtskommissariat ein Jahr später den Entwurf den darin beschuldigten Regierungen (RD Kongo, Ruanda, Uganda, Angola und Burundi) zur Stellungnahme vor.

Mit dem darin enthaltenen Völkermordsverdacht gegen den von der anglophonen Welt so hochgelobten Paul Kagame explodierte eine Bombe. Das Erstaunen war besonders deshalb so groß, weil man hatte annehmen können, dass die vom Clinton-Albright-Annan-Freundeskreis ins Amt gebrachte(6) Südafrikanerin mit indischen Wurzeln aufgrund der Spuren, die sie beim Arusha-Gericht hinterlassen hat, das Amt ebenso "politisch korrekt" wahrnehmen würde wie ihre kanadische Vorgängerin Louise Arbor.(7) Man war sicher, "Navi" &ndsh; wie sie zumeist genannt wird - würde die Sache klein halten.

Neben dem Völkermordverdacht gegen die ruandische Tutsi-Armee verblasste geradezu, dass auch Uganda, Angola, Burundi und die DR Kongo (vor allem in der Ära des "alten" Kabila) "ihr Fett abbekommen".

Sehr glimpflich kommt der heutige Kongo-Staatschef Joseph Kabila weg, obwohl er nach eigenem Eingeständnis mit den ruandischen Truppen in Kisangani anwesend war, als nach dem 22. April 1997 in den Lagern entlang der Bahnlinie Ubundu-Kisangani auf einmal an die hunderttausend Hutu-Flüchtlinge nicht mehr da waren. Geradezu präventiv sagte er schon kurz nach seiner "Inthronisation" im Januar 2001 in einem am 7. März 2001 in Le Soir wiedergegebenen Gespräch mit der belgischen Journalistin Colette Braeckman: "Ich war 1997 mit den Ruandern in Kisangani. Ich habe gesehen, wie sie sich den Hutu-Flüchtlingen gegenüber verhalten haben. Ich dachte, eines Tages werden wir uns mit diesen Leuten im Krieg befinden. Aber damals war es unmöglich darüber zu sprechen und später wurde alles unternommen, die UNO-Untersuchungskommission - unter anderem durch den damaligen Außenminister Bizima Karaha - zu blockieren. Danach hat es auch noch viele kongolesische Opfer gegeben. Eine amerikanische Nichtregierungsorganisation hat geschätzt, dass im aktuellen Krieg(8) 2,5 Millionen Zivilpersonen umgekommen sind. Eine solche Riesenzahl ist kein Zufall: Es hat die Absicht zur Tötung der Bevölkerung gegeben. Das ist ein Völkermord an der Kongo-Bevölkerung."

Joseph Kabila genießt damit eine Art von Kronzeugen-Bonus, obwohl er doch als ruandischer Soldat im Stab des heutigen ruandischen Verteidigungsministers James Kabarebe 1997 für die Tötung der Hutu-Flüchtlinge zumindest eine politische Mitverantwortung trug. In einem offenen Brief hat ihn am 21. September 2010 ein Zeitzeuge an seine Vergangenheit erinnert.(9)

Ob sich eine Diskussion über Joseph Kabila verhindern lässt, ist nicht ansehbar. Sein Ansehen hat seit dem mehr als suspekten Tod des Kongo-Menschenrechtlers Floribert Chebeya am 2. Juni 2010 und dem nicht weniger fragwürdigen Tod des nur dreißigjährigen Regimekritikers Armand Tungulu am 3. Oktober 2010 im Gewahrsam der Präsidentengarde zusätzlich gelitten.


Zum Inhalt des Berichts

Der am 1. Oktober 2010 veröffentlichte Bericht ist in vier Teile gegliedert.

Teil I beschreibt die 617 "schwersten Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Territorium der DR Kongo von 1993 - 2003". Dieser Teil ist in vier Zeitperioden untergliedert. Das Unterkapitel I befasst sich mit Gewalttaten während des Niedergangs der Mobutu-Ära von 1993 bis Juni 1996. Unterkapitel II behandelt den ersten Kongo-Krieg 1996/1997 und die Phase der einjährigen Zusammenarbeit der Regierungen von Ruanda und Uganda mit dem im Mai 1997 als Präsident in Kinshasa installierten Laurent Kabila. Die schwersten und teilweise als völkermordverdächtig eingestuften Verbrechen fanden im ersten Kongo-Krieg statt und geben dem Bericht seine große politische Bedeutung. Hier wird die Verantwortung der Kagame- und Museveni-Truppen für Massenmorde an den Hutu-Flüchtlingen klar herausgestellt, aber auch das burundische Buyoya-Regime wird erwähnt. Die Unterkapitel III und IV beschreiben eher kursorisch die Verbrechen während des zweiten Kongo-Kriegs, den Ruanda und Uganda - nach außen trat die "Befreiungsbewegung" RCD (Rassemblement Congolais pour la Démocratie) auf - mit dem Versuch des Sturzes von Laurent Kabila ab dem 2. August 1998 und nach seiner Ermordung 2001 bis zur Etablierung einer Übergangsordnung 2003 führten. Hier werden Massaker gegen die Zivilbevölkerung und Massenvergewaltigungen sowohl der Angreifer als auch - vor allem in der ersten Augusthälfte 1998 - der Verteidiger des Kabila-Regimes (u.a. der angolanischen Armee) dokumentiert.

Teil II des Berichts befasst sich mit "spezifischen während der Konflikte im Kongo begangenen Gewaltakten". Darunter werden Verbrechen gegen Frauen und sexuelle Gewalt gegen Kinder und auch Gewaltverbrechen in Zusammenhang mit illegaler Ausbeutung von Bodenschätzen behandelt. Die Ausführungen zur Frage der von allen Kriegsteilnehmern praktizierten Vergewaltigung als "Kriegswaffe" sind plausibel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergewaltigungen von Hutu-Frauen und Mädchen während der beiden Kongo-Kriege weitgehend unerforscht sind. Dass auch die Kämpfe zur illegalen Ausbeutung der Bodenschätze sowohl von Seiten der Angreifer als auch der Verteidiger zu fürchterlichen Übergriffen gegen die Zivilbevölkerung geführt haben, ist unbestreitbar, und so findet diese vordergründig eher ökonomische Frage zu Recht ihren Platz in einer Untersuchung zu Menschenrechtsvergehen.

Teil III ist der Analyse des Justizsystems in der DR Kongo gewidmet.

Teil IV beschreibt "Optionen für ein Übergangsjustizsystem in der DR Kongo" zur Beendigung der Straflosigkeit. Die Ausführungen und Hinweise über die Stärkung des Justizsystems in der DR Kongo bleiben insoweit abstrakt, als die im östlichen Nachbarland lebenden Täter kaum von einem Kongo-Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Dass das derzeitige Regime in Kinshasa in absehbarer Zeit auch nicht zu angemessener Behandlung von Verbrechen, die durch seine Staatsbürger begangen wurden, in der Lage sein wird, ist eine Tatsache.


Völkermord durch ruandische und ugandische Soldaten?

Der Bericht spricht von Zehntausenden Hutu-Opfern. Aus vielen Veröffentlichungen weiß man allerdings, dass Hunderttausende Hutu-Flüchtlinge ums Leben gekommen sind. Gleichwohl, im Zentrum der Erwägungen des Berichts steht die Frage, ob die Hutu-Opfer im ersten Kongo-Krieg Opfer eines Völkermords durch die in der AFDL (Alliance des Forces Démocratiques pour la Libération du Congo-Zaire) vereinigten Streitkräfte geworden sind. Die AFDL war die von Ruanda und Uganda ins Leben gerufene Kriegsallianz zur "Befreiung des Kongo" von der Mobutu-Herrschaft. Im Bericht wird sie korrekterweise immer in Verbindung genannt mit dem militärischen Hauptspieler APR (Armée Patriotique Rwandaise), der Ruandischen Patriotischen Armee unter Leitung von Paul Kagame. Es wird klargestellt, dass das Kriegsgeschehen im ersten Kongo-Krieg im Wesentlichen von ruandischen und ugandischen Streitkräften beherrscht wurde, weil die übrigen Partner der AFDL-Allianz über keine eine solche Bezeichnung verdienenden Streitkräfte verfügten. Die nach außen auftretenden Kindersoldaten (sog. kadogo) von Laurent Kabila waren militärisch eine zu vernachlässigende Größe.

Der brisanteste Satz der Zusammenfassung lautet: "Mehrere im Bericht beschriebene Vorfälle, wenn sie genau untersucht und juristisch bewiesen sind, deuten auf Umstände und Fakten hin, die, sollten sie über jeden Zweifel erhaben bestätigt sein, einem Gericht die Schlussfolgerung erlauben würden, es habe die Absicht vorgelegen, die ethnische Gruppe der Hutu in der DR Kongo teilweise zu vernichten." (Tz 31). Damit wäre der in der Völkermordkonvention von 1948 definierte Tatbestand des Völkermords erfüllt.

Die vorausgehenden Ausführungen suggerieren die große Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Völkermord gehandelt hat. Der Einwand, es könne dabei um "klassische" Kriegshandlungen gegangen sein, wird widerlegt. Denn: "Der Umfang der Verbrechen und die große Opferzahl, wahrscheinlich - nimmt man alle Nationalitäten zusammen - mehrere Zehntausend, wird durch viele im Bericht geschilderte Einzelereignisse (insgesamt 104) untermauert. Der extensive Gebrauch von Schlagwaffen (edged weapons), vor allem Hämmer (primarily hammers), und die offenkundig systematische Natur der Massaker an Überlebenden der Flüchtlingslager nach ihrer Zerstörung macht klar, dass die Toten nicht Kriegsumständen zugeordnet oder als Kollateralschäden angesehen werden können. Die Mehrheit der Opfer waren Kinder, Frauen, alte Menschen und Kranke. Sie waren zumeist unterernährt und stellten keine Bedrohung für die angreifenden Streitkräfte dar."


Die Stellungnahmen der "Angeklagten"

Dass Ruanda und Uganda den Bericht in ihren Stellungnahmen als übles, die Stabilität in Zentralafrika in Frage stellendes Machwerk verurteilen, kann nicht verwundern. Während Uganda in seiner Stellungnahme vom 24. September 2010 offen droht, sein Engagement in verschiedenen UNO-Blauhelmaktionen zu überdenken, hat Kagame diese Drohung am Rande der Vollversammlung formell zurückgezogen. Kagame hat damit eingestehen müssen, dass ein solcher Abzug wegen des damit verbundenen finanziellen Verlusts(10) völlig unrealistisch wäre.

Angola hat - ebenfalls vergeblich - dafür plädiert, die gegen angolanische Truppen gerichteten Teile aus dem Bericht zu entfernen. Burundi bestreitet, jemals mit der AFDL verbündet und an der Vernichtung der Hutu-Flüchtlinge im Kongo-Zaire beteiligt gewesen zu sein. Das Buyoya-Regime sei damals, was sicherlich nicht falsch ist, hauptsächlich mit innenpolitischen Kämpfen beschäftigt gewesen. Die heute regierende CNDD-FDD-Partei sei damals auch nicht, wie behauptet, mit den Mayi-Mayi oder den ruandischen Widerstandsgruppen der ALIR verbündet gewesen. Ohne mit ihrem Abzug zu drohen, fragt man sich in Bujumbura, warum ein Land, das bei verschiedenen Friedensmissionen beteiligt sei, in einem solchen Bericht erwähnt werde.

Die Kinshasa-Regierung hat ihren Informationsminister Lambert Mende Omalanga am 28. September 2010 erklären lassen, sie wolle sich erst zu der offiziellen Version des Berichts äußern. Sie habe ein Interesse an der Aufklärung der beschriebenen Verbrechen und werde an der Überwindung der Straflosigkeit mitwirken (Interview mit Telesud, 28.9.2010).


Bewertung

Die über sechshundert aufgezählten Verbrechen sind nur schwer unter einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Die Bemühung um "political correctness" ist deutlich. So werden die Ereignisse in Ruanda gemäß der "offiziellen Lesart" als von Hutu-Extremisten geplanter Tutsi-Völkermord ohne Rücksicht auf die neuere Rechtsprechung des Arusha-Gerichts dargestellt. Auch die insbesondere schon im sog. Gersony-Bericht 1994 aufgedeckten und 2008 vom spanischen Ermittlungsrichter Merelles dokumentierten Verbrechen der Kagame-Soldaten während der Machteroberung 1994 werden nicht erwähnt.

Es ist auch eine Schwäche des Berichts, dass der Tatbestand der Aggression, der sowohl dem Einmarsch in Ruanda 1990 als auch den beiden Kongo-Kriegen der ruandischen Kagame-Soldaten und der ugandischen Armee zugrunde liegt, nicht thematisiert wird. In beiden Fällen wird nicht klar der durch die Tatsachen nicht gedeckten These widersprochen, es habe sich um provozierte und damit "gerechte" Kriege gehandelt. Vor allem aber hat man den Eindruck, als hätten sich die Verbrechen in einem internationalen Vakuum abgespielt.

Aber dennoch ist der Pillay-Bericht ein Meilenstein bei der Beschreibung der erneuten "Kongo-Gräuel" am Ende des 20. Jahrhunderts und der faktischen Verantwortungszuweisung an die ruandische Tutsi-Armee.

Politisch bedeutsam ist auch, dass der Bericht im Vergleich zu dem durchgesickerten Entwurf keine zentralen Veränderungen aufweist.

Da der Bericht Gerichten - ist hier eine professionelle Deformation der Richterin Pillay im Spiel? - eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Schwere der Verbrechen zuweist, könnte es sein, dass erst am Sankt Nimmerleinstag mit der Aufarbeitung der Verbrechen begonnen wird.

Auf eine Gefahr sei in diesem Zusammenhang hingewiesen: Die im Bericht immer wieder apodiktisch erhobene Forderung, nur Gerichte könnten einen Völkermord feststellen, ist sicherlich bei Strafverfahren logisch. Man könnte sie allerdings auch so verstehen, dass diese Forderung auch auf die Feststellung von Völkermord in der akuten Gefahrensituation gelten soll. Dies würde die UNO-Völkermordkonvention von 1948 aushebeln, die schon bei Feststellung eines sich anbahnenden Völkermords durch den Sicherheitsrat ein sofortiges Eingreifen der Weltgemeinschaft vorschreibt. Hätte die Weltgemeinschaft 1994 bei dem sich immer stärker erhärtenden Verdacht, die Tutsi in Ruanda würden Opfer eines Völkermords, diese Ermächtigung angewandt und sich nicht von den Veto-Staaten im Sicherheitsrat davon abhalten lassen, die zentralafrikanische Katastrophe wäre insgesamt verhindert worden. Damals hat in den USA genau die Frage eine Rolle gespielt, wie man die Feststellung eines Völkermordgeschehens verhindern kann. Dass ohne Blockierung der anglophonen Vetomächte der Tutsi-Völkermord in Ruanda 1994, Ausgangspunkt für die geschilderten Verbrechen im Kongo, relativ leicht zu verhindern gewesen wäre, bestreitet heute nicht einmal mehr Bill Clinton, der Hauptverantwortliche für den fatalen Entschluss des Sicherheitsrates vom 21. April 1994, zum Schutz der von Völkermord bedrohten Tutsi nicht einzugreifen.(11)


Fazit

Der Bericht über die dem Interessierten schon seit langem bekannten Vorgänge schildert die im Kongo begangenen Menschenrechtsverbrechen auf neuer Quellenbasis. Er bestätigt den Inhalt des erwähnten Garreton-Berichts, vor allem aber auch die in den Aufzeichnungen von Pater Laurent Balas(12) beschriebenen Verbrechen der Kagame-Soldaten während des ersten Kongo-Kriegs. 2004 hat auch der bedeutende afroamerikanische Journalist Howard French die Vernichtung der Flüchtlingslager in Biaro und Kasese an der Bahnlinie Ubundu-Kisangani am 22. April 1997 ein "kleines Auschwitz" genannt.(13) Die Schrecken der Flüchtlingsvernichtung haben auch eine Reihe von Überlebenden beschrieben. Ganz besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der Fluchtbericht von Marie Béatrice Umutesi "Fuir ou mourir au Zaire" ("Fliehen oder sterben in Zaire") aus dem Jahr 2000.(14)

Das größte Problem des Berichts ist, dass die außenpolitischen Akteure nicht beim Namen genannt werden.(15) Man wird sich fragen müssen, ob ein Regime das zu den geschilderten Verbrechen in der Lage war, als Bündnispartner der "demokratischen" Welt weiterhin tragbar ist.

Bisher erlaubt der Bericht nur einen Hoffnungsschimmer für eine Neubewertung der Politik des Westens im zentralen Afrika. Aber manchmal kommt die List der Geschichte ins Spiel. Und listig ist Navanethem Pillay. Wollte sie Obama, der nun häufig - so auch bei seinen Reden zu den Millenniumszielen am 22. und bei seiner Ansprache vor der UNO-Vollversammung am 23. September 2010 - die Lippen gespitzt hat, ermuntern, Kagame zurückzupfeifen? Die milde Erklärung von Philip Crowley, Staatssekretär für Öffentlichkeitsarbeit im US-Außenministerium, die dieser am 1. Oktober 2010 zum Pillay-Bericht abgab, deutet allerdings nicht darauf hin.


Anmerkungen:

(1) "Democratic Republic of the Congo, 1993-2003. Report of the Mapping Exercise documenting the most serious violations of human rights and international humanitarian law committed within the territory of the Democratic Republic of the Congo between March 1993 and June 2003." Zu finden unter der Internetadresse www.ohchr.org. Dort befinden sich auch die Stellungnahmen der angesprochenen Länder.

(2) Es war mehr oder weniger übersehen worden, dass das belgische Online-Organ LE VIF.be/L'EXPRESS schon am 1. Juli 2010 von der Existenz eines Berichts wusste, den die Menschenrechtskommissarin Pillay den Regierungen der Länder zur Stellungnahme übersandt haben soll, die militärisch an den Kongo-Kriegen 1996/1997 und zwischen 1998 und 2003 beteiligt waren. Es hieß, Frau Pillay rechne mit "heftigen Reaktionen" aus Kigali.

(3) Am Rande der UNO-Vollversammlung desavouierte Kagame Louise Mushikiwabo und erklärte, es habe eine solche Drohung nie gegeben.

(4) Im Vergleich zum Entwurf, wo die Schlussfolgerung, es habe sich um einen Völkermord gehandelt, suggeriert wird, richtet die neue Tz 522 einige juristische Hürden auf. Dort heißt es: "Es muss eine volle gerichtliche Untersuchung stattfinden. (...) Nur eine solche Untersuchung und eine gerichtliche Feststellung (judicial determination) sind in der Lage zu entscheiden, ob die beschriebenen Vorfälle den Tatbestand von Völkermordverbrechen erfüllen."

(5) Navanethem Pillay, Jg. 1943, war von 1995 bis 2003 Richterin (von 1999 bis 2003 Präsidentin) des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda in Arusha und hat aktiv daran mitgewirkt, dass eine Untersuchung des den Tutsi-Völkermord auslösenden Attentats vom 6.4.1994 durch das Gericht unterdrückt wurde. Als Vorsitzende der zuständigen Kammer hatte sie 2003 im Medienprozess ein Urteil zu verantworten, dessen wichtigste Teile später vom Berufungsgericht kassiert wurden.

(6) Formal wurde sie von UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon im Juli 2008 dem Sicherheitsrat vorgeschlagen und von der Vollversammlung am 1.9.2008 bestätigt.

(7) Louise Arbor, Jg. 1947, war von 2004 bis Ende Juni 2008 UNO-Menschenrechtskommissarin. Bevor sie von 1996 bis 1999 als Chefanklägerin sowohl beim Ex-Jugoslawien- als auch beim Ruanda-Strafgerichtshof diente, war sie Richterin am Appellationsgericht von Ontario. Von 1999 bis zu ihrer Berufung zur UNO-Menschenrechtskommissarin 2004 war sie Richterin am Obersten Gerichtshof Kanadas.

(8) Zum damaligen Zeitpunkt befand sich der Kongo noch im Krieg mit dem Rassemblement Congolais pour la Démocratie (RCD), den ruandischen Statthaltern im Ost-Kongo, von dem noch zu sprechen sein wird. Ruandische Soldaten hatten noch große Teile der DR Kongo besetzt. Vor allem hatte Joseph Kabila damals noch alles Interesse, sich mit dem ermordeten Laurent Kabila zu solidarisieren, da damals schon die Gerüchte umgingen, er sei nur sein Adoptivsohn und in Wahrheit ein Neffe von James Kabarebe.

(9) Der ruandische Oberstleutnant Marcel Byamungu schreibt: "Sie erinnern sich ohne Zweifel, dass Sie am 6.9.1999 bei einem Treffen mit den [ruandischen] Offizieren der FOCA, damals Spezialkräfte genannt, in dem Militärcamp Kasapa-Lubumbashi (Katanga) als Emissär eine Botschaft ihres verstorbenen Vaters, des Präsidenten Laurent D. Kabila, an die [ruandischen] FDLR überbracht haben, in der es hieß: 'Die Demokratische Republik Kongo hat eine moralische Schuld gegenüber den Hutu, weil sie die großen Massaker der Ruandischen Patriotischen Armee in der DR Kongo gegen die ruandischen und burundischen Hutu-Flüchtlinge nicht verurteilt hat.' Sie haben klargestellt, dass Sie Augenzeuge dieses Holocaust waren und immer bereit sein würden, dies zu bezeugen, da Sie die Kämpfe an der Seite des damaligen Befehlshabers, des ruandischen Generals James Kabarebe, der seine Befehle aus Kigali erhielt, miterlebt hätten."

(10) Bei seinem Kigali-Besuch am 9.2.2008 hatte Präsident George W. Bush deutlich gemacht, dass er die ruandische Armee vor allem deshalb unterstütze, weil sie die USA davor bewahre, selbst im Darfur tätig werden zu müssen. Es ist bekannt, dass die USA aus diesem Grund den ruandischen Einsatz im Darfur finanzieren.

(11) Am 25. März 1998 hatte Clinton in Kigali die nachweislich falsche Erklärung abgegeben, er habe nichts zu Rettung der Tutsi unternommen, weil er keine ausreichende Kenntnis von den Vorgängen in Ruanda gehabt habe. Am 30. Mai 2009 gestand er in Toronto ein, mit der schnellen Entsendung von 20.000 amerikanischen Soldaten wären vielleicht 250.000 - 400.000 Tutsi zu retten gewesen. Befragt, was er vom Pillay-Berichtsentwurf halte, versteckte er sich wieder hinter einer angeblichen Unkenntnis über die Ereignisse auf dem Gebiet der heutigen DR Kongo in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre. Am 23.9.2010 erklärte er am Rande der Jahrestagung der Clinton Global Initiative der Journalistin Dana Goldstein gegenüber zu Kagames damaliger Rolle: "Ich will ihn jetzt nicht vorverurteilen, denn zur Zeit wird heftig darüber debattiert, was damals im Kongo geschah und warum. Ich weiß es einfach nicht."

(12) Gérard Prunier nennt in Africa's World War, Oxford/New York 2009 (ISBN 978-0-19-537420-9) auf S. 124 den Namen des Verfassers der schon seit 1997 bekannten Augenzeugenberichte.

(13) Howard French, A continent for the taking, New York 2004 (ISBN 0375414614), S. 219. In Mbandaka wurde er später Zeitzeuge der "Endstation des Flüchtlingstrecks".

(14) Genannt seien aber als Beispiele auch die Bücher: Musabyimana, Gaspard, L'APR et les réfugiés rwandais au Zaïre, 1996-1997. Paris 2004; Mpayimana, Philippe, Réfugiés rwandais entre marteau et enclume. Récit du calvaire au Zaire (1996-1997) Paris 2004, Ntilikina, Faustin, La prise de Kigali et la chasse aux réfugiés par l'Armée du général Paul Kagame. Lille 2008 und Ruhorahoza, Théophile, Terminus Mbandaka. Le chemin des charniers de réfugiés rwandais au Congo. Lille 2009. Die Kongo-Kriege sind bei Prunier, a.a.O. und auch in Reyntjens, Filip, The Great African War. Congo and Regional Geopolitics, 1996-2006. Cambridge/New York 2009 ausführlich beschrieben.

(15) Diese Lücke versucht mein aktuelles Buch "Clinton am Kivu-See. Die Geschichte einer afrikanischen Katastrophe" (a.a.O.) zu füllen.


Der Autor war 1974-2004 Angestellter des BMZ und hat 1996 an der Uni Hamburg zum Gebiet der Großen Seen Afrikas promoviert. Ganz aktuell ist sein neues Buch beim Peter Lang-Verlag erschienen: "Clinton am Kivu-See. Die Geschichte einer afrikanischen Katastrophe", Frankfurt/M. 2011, 408 S.


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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
39. Jahrgang, Nr. 5/6, November/Dezember 2010, S. 51 - 55
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"afrika süd" erscheint mit 6 Heften im Jahr
Jahresabonnement Euro 35,-


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Februar 2011