Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → AUSLAND

ASIEN/716: Sri Lanka - Staat will Mindestalter für Arbeitsemigrantinnen auf 21 Jahre hochsetzen (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 7. Februar 2011

Sri Lanka: Staat will Mindestalter für Arbeitsemigrantinnen auf 21 Jahre hochsetzen

Von Feizal Samath


Colombo, 7. Februar (IPS) - In Sri Lanka hat die Regierung angekündigt, das Mindestalter für Arbeitsemigrantinnen von derzeit 18 auf 21 Jahre zu erhöhen. Doch Arbeitsvermittler und Sozialaktivisten halten die Gesetzreform für ungeeignet, um den Exodus der jungen Frauen aufzuhalten.

Nach Ansicht der Regierung sind es oftmals Unerfahrenheit und Unreife, die Sri Lankas Gastarbeiterinnen in Schwierigkeiten bringen. "Gerade die junge Frauen, die gleich nach der Schule ins Ausland gehen, sind schnell überfordert und wenden sich im Gastland bereits nach drei Monaten an die srilankische Botschaft", meint R.K. Ruhunuge von der staatlichen Behörde für Auslandsbeschäftigung (SLFBE). Das neue Gesetz könne hier Abhilfe schaffen.

Doch privaten Jobvermittlern zufolge wird die Novelle vor allem dazu führen, dass noch mehr ausreisewillige Frauen als bisher ihre Ausweise fälschen, um ins Ausland zu gelangen. "Die Bewerberinnen legen uns Pässe vor, die von den Auswanderungsbehörden oftmals auf der Grundlage gefälschter Geburturkunden genehmigt wurden", kritisiert Fazier Mackeen von der Vereinigung der zugelassenen Agenten für Auslandsbeschäftigung (ALFEA). Dagegen sei man machtlos. Häufig erhobene Vorwürfe, die Arbeitvermittlungsagenturen drückten beide Augen zu, wies er entschieden zurück.

Mackeen zufolge hat selbst das Schicksal von Rizana Nafeek dem Wunsch der Srilankerinnen nach einer Auslandsbeschäftigung keinen Abbruch getan. Im Juni 2007 wurde Nafeek von einem saudischen Gericht für den Mord an einem in ihrer Obhut befindlichen Säugling für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die junge Frau war mit 17 Jahren nach Saudi-Arabien gekommen. Ihre Ausweispapiere wiesen sie hingegen als 23-Jährige aus.

Nafeek hatte die Tat zunächst gestanden, später jedoch erklärt, zu der Aussage gezwungen worden zu sein. Tatsächlich sei der Erstickungstod des Säuglings ein Unfall gewesen. Im Dezember setzte der saudische König Abdullah die Todesstrafe gegen die junge Frau auf Intervention von Sri Lankas Staatspräsident Mahinda Rajapaksa aus. Der Fall wird derzeit von einem Berufungsgericht verhandelt.


Arbeitsmigration als wichtigste Devisenquelle

Nach offiziellen Angaben arbeiten derzeit 1,8 Millionen Srilanker im Ausland, die meisten als Haushaltshilfen. Sie verschafften ihrem Land im letzten Jahr Deviseneinnahmen in Höhe von vier Milliarden US-Dollar. Nach Ansicht von Arbeitsrechtsexperten verdienen diese Menschen gerade auch aus diesem Grund einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Misshandlung. "Unser Standpunkt ist, dass man Frauen nicht davon abhalten kann, ins Ausland zu reisen. Das wäre ein Menschenrechtsverstoß", so Vilola Perera vom Srilankischen Aktionsnetzwerk für Arbeitsmigranten (ACTFORM).

Die Organisation macht sich seit vielen Jahren dafür stark, ausreisewillige Frauen besser auf ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten und die Regierung dazu zu bringen, für den Schutz ihrer im Ausland arbeitender Bürger bilaterale Abkommen mit den Empfängerländern abzuschließen. Häufig bleiben ausländische Arbeitsgeber ihren Beschäftigten die ausgehandelten Löhne schuldig. Zudem kommt es immer wieder zu sexuellen und anderen Übergriffen.

Perera zufolge wird es höchste Zeit für eine Umsetzung der Srilankischen Strategie für Arbeitsmigration. Sie war im Oktober 2008 von allen beteiligten Sektoren vorgestellt worden, ohne dass jedoch der rechtliche Rahmen für die verbindliche Umsetzung geschaffen wurde. Dies nachzuholen könnte der Aktivistin zufolge eine Wiederholung des Rizana-Nafeek-Falls wirkungsvoll verhindern. (Ende/IPS/kb/2011)


Link:
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=54369

© IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH


*


Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 7. Februar 2011
IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH
Marienstr. 19/20, 10117 Berlin
Telefon: 030 28 482 361, Fax: 030 28 482 369
E-Mail: redaktion@ipsnews.de
Internet: www.ipsnews.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2011