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BERUF/1514: Neuer Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/-technologin (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. März 2013

Neuer Ausbildungsberuf Pflanzentechnologe/-technologin

Ab 01.08.2013 keine Ausbildung mehr zum Landwirtschaftlich-technischen Laboranten



Die novellierte Ausbildungsverordnung für den Beruf "Pflanzentechnologe/in" wird zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres am 1. August 2013 in Kraft treten. Angehende Pflanzentechnologen können in Zucht- sowie Versuchsbetrieben ausgebildet werden. Als Ausbildungsbetriebe kommen neben privaten Betrieben auch öffentliche Einrichtungen im Bereich der Pflanzenzüchtung und -vermehrung sowie des pflanzlichen Versuchs- und Laborwesens in Frage. Aufgrund der Vielseitigkeit des Berufs und der ausgeprägten branchenspezifischen Differenzierungen sind im Verlauf der dreijährigen dualen Ausbildung mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete auszuwählen: Feldversuchswesen, Gewächshaus, Kulturlabor, Pflanzenschutzversuchswesen, Saatgutwesen, Untersuchungslabor und Zuchtgarten. Die Abschlussprüfung wird in den Bereichen Versuchsdurchführung, Kultursteuerung, Züchtungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde stattfinden.

Die fachliche Erarbeitung der Ausbildungsverordnung erfolgte in einer Sachverständigenkommission beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) im Auftrag der Bundeslandwirtschaftsministerin durch Vertreter der Sozialpartner. Parallel dazu überarbeitete eine Sachverständigenkommission der Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht.

Ausgangspunkt für die Neuordnung waren bislang bestehende Ausbildungsregelungen mehrerer Bundesländer für den Beruf "Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in". Diese entsprachen inhaltlich, strukturell und prüfungstechnisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes. In den vergangenen Jahren gab es die Laborantenausbildung nur noch in Niedersachsen. Der Beruf Pflanzentechnologe wird auf Grundlage der novellierten Ausbildungsverordnung bundesweit einheitlich verankert. Nach Einschätzung der Wirtschaft werden die Ausbildungszahlen in diesem Beruf aufgrund der bundesweiten Verankerung in den kommenden Jahren deutlich über dem Niveau der bisherigen Laborantenausbildung liegen.

Für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben sowie die Zuerkennung der fachlichen Ausbildereignung sind die Landwirtschaftskammern bzw. -ämter (zuständige Stellen) in den Bundesländern verantwortlich (Info: www.landwirtschaftskammern.de/pdf/berufsausbildung.pdf). Das BMELV wird in absehbarer Zeit eine Verordnung über die Eignung von Ausbildungsbetrieben erlassen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. März 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2013