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FINANZEN/437: KfW-Studienkredit wird ausgeweitet (BMBF)


BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung - 19.11.2012

KfW-Studienkredit wird ausgeweitet

• Akademische Weiterbildung ab 2013 nun auch förderfähig
• Kredit auch für Studiengänge in Teilzeit flexibel möglich
• Erhöhung der Altersgrenzen



Die KfW Bankengruppe verbessert die Zugangsvoraussetzungen für ihren KfW-Studienkredit: Ab April 2013 können erstmals auch Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Zweitstudiengänge sowie Promotionen gefördert werden. Zudem können künftig über den KfW-Studienkredit alle Studiengänge flexibel finanziert werden, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit. Mit diesen Erweiterungen passt die KfW ihren Studienkredit den künftigen Erfordernissen der Finanzierung akademischer Aus- und Weiterbildung an und trägt dem Bedürfnis nach lebenslangem Lernen Rechnung.

"Deutschland profitiert von seinen klugen Köpfen. Akademische Aus- und Weiterbildung findet permanent statt", erläutert Dr. Axel Nawrath, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe. "Mit dem weiterentwickelten KfW-Studienkredit ist dieser noch breiter einsetzbar und unterstützt wirkungsvoll postgraduale Studiengänge."

Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Annette Schavan begrüßte die Flexibilisierung: "Der KfW-Studienkredit bildet eine unverzichtbare Ergänzung zu BAföG und Stipendienangeboten. Von seiner Ausweitung profitieren alle, die aus dem Beruf heraus noch mal an die Hochschule zurückkehren oder mit einer Doppelbelastung wie der Kindererziehung den Mut zum Studium haben - kurz: alle, die Lebenslanges Lernen ernstnehmen", sagte die Ministerin. "Es ist daher auch ein Zeichen von Anerkennung, wenn sie alle künftig von Studienkrediten profitieren können."

Der einkommens- und bonitätsunabhängige KfW-Studienkredit steht dann allen Studierenden offen, die bei Antragstellung maximal 44 Jahre alt sind. Damit wird die Altersgrenze in Abhängigkeit von der Finanzierungsdauer deutlich nach oben erhöht.

Der KfW-Studienkredit kann künftig auch zur Finanzierung mehrerer Studienvorhaben genutzt werden, und zwar auch zu einem Zeitpunkt, zu dem der Kreditnehmer sich bereits in der Rückzahlungsphase des schon in Anspruch genommenen KfW-Studienkredits befindet: Falls Studierende ihren Finanzierungsrahmen noch nicht ausgeschöpft haben, kann die Rückzahlung unterbrochen und die verfügbare Förderung für ein neues Studium genutzt werden. Erst nach Abschluss dieses Studiums nimmt der Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits dann wieder auf.

Zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten können Studierende bis zu 650 EUR monatlich beantragen. In der Regel finanziert die KfW bis zu 14 Semester. Die maximale Höhe des KfW-Studienkredits beträgt weiterhin 54.600 Euro. Die Online-Antragstellung ist ab dem 01.01.2013 möglich, Finanzierungsstart ab dem 01.04.2013.

Weiterführende Informationen zum neuen Studienkredit finden Sie unter:
www.kfw.de/Studienkredit und unter
http://www.bva.bund.de/cln_331/DE/Aufgaben/Abt__IV/Bildungskredit/bildungskredit-node.html?__nnn=true

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Quelle:
Pressemitteilung 144/2012 vom 19.11.2012
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012