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GEWERKSCHAFT/036: "Kein Gestaltungswille" - Bildungsgewerkschaft zum Bundeshaushalt 2015 (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 27. November 2014

GEW: "Kein Gestaltungswille"

Bildungsgewerkschaft zum Bundeshaushalt 2015



Frankfurt a.M./Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist vom Bundeshaushalt 2015, der heute beraten wird, enttäuscht. "Der Bildungsetat gibt keinen Anlass zum Jubeln. Das vermeintliche Rekordniveau verdeckt, dass der Bund bildungspolitisch nichts mehr gestaltet", sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. "Mit der Aufstockung des Hochschulpaktes wird lediglich der Zuwachs der Studierendenzahlen nachvollzogen. Dadurch, dass der Bund das BAföG jetzt allein finanziert, fließt kein Cent zusätzlich ins Bildungssystem." Einige Länder nutzten die Entlastung beim BAföG lediglich, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Tepe bemängelte den fehlenden Gestaltungswillen des Bundes: "Für den Ausbau des schulischen Ganztagsangebots, der Schulsozialarbeit und eines inklusiven Bildungswesens wird nichts getan. Auch für den qualitativen Ausbau der frühkindlichen Bildung fehlt das Geld." Mehr BAföG bekämen die Studierenden - nach sechs echten Nullrunden - erst Ende 2016. Zudem seien mehr Mittel für Programme zur Sprachförderung an Kitas, eine zweite Chance für die rund 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten und zusätzliche Bildungsangebote für Flüchtlinge dringend notwendig.

Seit 2011 sinke der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt. "Deutschland bleibt weit unter seinen Möglichkeiten. Das Land rühmt sich ständig seiner Innovationskraft und seines Fachkräfteniveaus, sieht sich aber von einem Fachkräftemangel bedroht. Auch deshalb kann sich Deutschland keine Versäumnisse in Bildung und Ausbildung leisten. Von einer sozialpolitischen Vorsorge für die Menschen durch Bildung sind wir noch weit entfernt", betonte Tepe. Der Bund könne sich nicht hinter dem Kooperationsverbot, das eine finanzielle Unterstützung der Länder bei Bildungsprojekten verhindert, verstecken. "Mit der Lockerung des Kooperationsverbots für den Hochschulbereich könnte der Bund jetzt in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen oder ein Förderprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs auflegen. Wenn er das nicht tut, heißt das: Er will nicht", unterstrich Tepe. Schulsozialarbeit zu fördern oder den qualitativen Ausbau der Kitas voranzutreiben, sei dagegen auch ohne Grundgesetzänderung möglich. Die GEW werde nicht nachlassen, das Kooperationsverbot anzuprangern und für mehr Verantwortung des Bundes einzutreten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. November 2014
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2014