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HOCHSCHULE/2092: Wissenschaftsrat empfiehlt Qualitätsicherung und Beschränkung studiengangsbezogner Kooperationen (idw)


Wissenschaftsrat - 23.01.2017

Wissenschaftsrat empfiehlt Qualitätsicherung und Beschränkung studiengangsbezogner Kooperationen


Seit Mitte der 2000er-Jahre sind in Deutschland zahlreiche Kooperationen von Hochschulen mit Bildungsträgern innerhalb und außerhalb des Hochschulsektors entstanden, die unter dem Sammelbegriff studiengangsbezogene Kooperationen zusammengefasst werden. Gemeinsames Merkmal sämtlicher Typen dieser Kooperationen ist eine im Grad unterschiedlich ausgeprägte Trennung zwischen kompetenzvermittelnder und kompetenzprüfender Bildungseinrichtung. Auf Wunsch der Kultusministerkonferenz hat der Wissenschaftsrat eine Bestandsaufnahme und Typologie dieser in Deutschland praktizierten Kooperationsmodelle vorgenommen und entwickelt.


Zudem hat er Empfehlungen dazu ausgesprochen, wie die Qualitätssicherung und die Gleichwertigkeit von Studienangeboten gewährleistet werden können.

Studien- und Weiterbildungsprogramme, die zu einem Hochschulabschluss führen, müssen in jedem Fall den Maßstäben eines Hochschulstudiums entsprechen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt den Ländern, künftig nur noch bestimmte Typen studiengangsbezogener Kooperationen als Ausnahmen innerhalb des deutschen Hochschulsystems zuzulassen, die einer besonderen Begründung bedürfen. Keine Perspektiven sieht er für solche Modelle, die grundsätzlich darauf angelegt sind, ohne grund- und hochschulrechtlich bestimmte Merkmale eines Hochschulstudiums auszukommen. Der Vorsitzende des Rates, Professor Manfred Prenzel, unterstreicht: "Ein gleichwertiges und qualitätsgesichertes Studium ist nicht denkbar an außerhochschulischen Lernorten ohne gesicherte Lehr- und Lernfreiheit, ohne Forschungsbasierung der Lehre, ohne Vermittlung wissenschaftlicher Methoden und Theorien und ohne Teilhabe der Studierenden an den Selbstverwaltungsprozessen der Hochschule."

Franchise-, Validierungs-, Anrechnungs- und Externenprüfungsmodelle, die der Wissenschaftsrat als vier Grundtypen studiengangsbezogener Kooperationen identifiziert hat, bilden ein kleines, aber dynamisch wachsendes Segment des deutschen Bildungsmarktes. Der Wissenschaftsrat sieht es als Aufgabe der Bundesländer an, solche Bildungsangebote inländischer Hochschulen konsequenter zu beaufsichtigen und einen geschlossenen rechtlichen Rahmen für die Regulierung zu schaffen. Ergänzungen des hochschulrechtlichen Rahmens werden auch mit Blick auf solche studiengangsbezogenen Kooperationen empfohlen, die von ausländischen Hochschulen in Verbindung mit Niederlassungen oder Franchisenehmereinrichtungen in Deutschland durchgeführt werden. Im Interesse einer wirksamen Qualitätssicherung gilt es generell, die akademische Letztverantwortung der gradverleihenden Hochschulen zu stärken. Bestimmte Rechte und Pflichten dürfen unter keinen Umständen an einen kooperierenden Bildungsträger delegiert werden. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über Inhalt und Organisation des Studiencurriculums, Zulassungs-, Anrechnungs- und Anerkennungsentscheidungen sowie die Bewertung von Leistungsprüfungen.

Zum Schutz Studieninteressierter, Studierender und deren künftiger Arbeitgeber spricht sich der Wissenschaftsrat ferner für eine transparentere Außendarstellung studiengangsbezogenen Kooperationen aus und hält den Verzicht auf irreführende Werbung für unerlässlich. Sowohl die gradverleihenden Hochschulen als auch deren Kooperationspartner seien in dieser Hinsicht gefordert, so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Manfred Prenzel: "Für die Bundesländer und für die Öffentlichkeit muss klar erkennbar sein, welche studiengangsbezogenen Kooperationen eine Hochschule unterhält, welche Aufgaben sie ihren Kooperationspartnern überträgt und welche Maßnahmen der Qualitätssicherung sie trifft, um ein gleichwertiges Studienangebot zu gewährleisten."


Weitere Informationen unter:
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5952-17.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution415

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Wissenschaftsrat, Dr. Christiane Kling-Mathey, 23.01.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2017

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