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MELDUNG/642: Bundesministerin stellt Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vor (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 36 vom 06.02.2019

Klöckner: "Mehr Tierwohl von der Geburt bis zur Schlachtung machen wir sichtbar."

Bundesministerin stellt Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vor, bessere Orientierung für Verbraucher


Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt hat, hat sie heute die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein. Damit beschreitet Julia Klöckner in Sachen Steigerung des Tierwohles und Verbesserung der Orientierung für Verbraucher neue, bisher in Deutschland nicht dagewesene Wege. Das anspruchsvolle staatliche Siegel hat zur Voraussetzung, dass nur diejenigen damit werben dürfen, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres wird dabei in den Blick genommen. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zu Grunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden zum Beispiel auf Geflügel.

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: "Tiere sind Mitgeschöpfe, keine Wegwerfware. Deshalb ist das Thema Tierschutz eines, das uns alle angeht. Nicht nur die Tierhalter, sondern auch Handel, Gastronomie und Verbraucher. Das Tierschutzgesetz definiert gesetzliche Mindeststandards. Aber wenn von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres höhere Tierwohlstandards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, eingehalten wurden, dann kann das der Verbraucher in der Regel nicht erkennen. Der Preis alleine ist nicht aussagekräftig genug. Deshalb führen wir ein staatliches Tierwohlkennzeichen ein, mit dem nur derjenige werben darf, der überprüfbare, anspruchsvolle Kriterien erfüllt, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Es wird Verbesserungen beim Platzangebot, bei den Beschäftigungsmaterialien, der Strukturierung der Buchten, beim Transport der Tiere geben, aber auch bei Fortbildung und Stallmanagement der Tierhalter. Bei der Verleihung des Kennzeichens nehmen wir die gesamte Lebensspanne eines Tieres in den Blick: von der Geburt bis zur Schlachtung. Verbraucher sollen schnell erkennen können, wo mehr Tierwohl drinsteckt, und Tierhalter sollen für ihre Mehrinvestitionen zum Wohle der Tiere honoriert werden. Denn: Die Mehrkosten für mehr Tierwohl kann nicht alleine der Tierhalter tragen. Wir Verbraucher sind gefragt, unseren Wünschen nach mehr Tierwohl beim Einkauf auch Ausdruck zu verleihen.

Damit nicht nur Verbraucher darüber informiert werden, sondern auch viele Landwirte mitmachen, planen wir eine mehrjährige Informationskampagne im Zeitraum der Einführung des Kennzeichens."

Tierwohlkennzeichen ist freiwillig

Dazu erklärt Bundesministerin Klöckner: "Warum ist das Tierwohlkennzeichen nicht verpflichtend für alle? Weil das Kennzeichen dem Verbraucher ein Mehr an Tierwohl anzeigen soll, denn die Anforderungen liegen über den gesetzlichen Mindeststandards.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen ist mehr als ein reines Haltungskennzeichen. Wir zeichnen nicht bereits Produkte aus, die lediglich den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Das Tierwohlkennzeichen soll dem Verbraucher aber auf den ersten Blick vermitteln: Hier handelt es sich um ein Produkt, in dem ein Mehr an Tierwohl zur Grundlage liegt. Man belobigt auch keinen Autofahrer, der an einer roten Ampel und sich damit einfach an die Verkehrsregeln hält.

Verbraucher wollen aber nicht wissen, ob sich jemand an die gesetzlichen Mindestanforderungen gehalten hat, was selbstverständlich sein sollte und keines besonderen Labels bedarf. Verbraucher wollen wissen, wo mehr Tierwohl drinsteckt, sie wollen das beim Einkauf auch erkennen können. Deshalb dürfen nur diejenigen mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen werben, die verpflichtend und überprüfbar höhere Kriterien von der Geburt bis zur Schlachtung des Tieres eingehalten haben. Im Übrigen ist auch das Bio-Siegel freiwillig und nicht verpflichtend und bis heute ein Erfolg."


Hintergrund

Das staatliche Tierwohlkennzeichen wird drei qualitativ aufeinander aufbauende Stufen haben, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Pro Stufe werden die Anforderungen höher sein. Die Kriterien des Kennzeichens sind u.a.:

  • mehr Platz für die Tiere,
  • mehr Beschäftigung und Raufutter,
  • stärkere Buchtenstrukturierung,
  • keine betäubungslose Ferkelkastration,
  • längere Säugephase,
  • Einstieg in den Ausstieg aus dem Schwänzekupieren,
  • weitergehende Anforderungen an Eigenkontrollen,
  • bessere Transportfahrzeuge ab 4 Stunden Transport,
  • Tiergesundheitsbenchmarking,
  • mehr Tierschutz bei der Schlachtung,
  • regelmäßige Tierschutzfortbildung der Tierhalter,
  • Tränken, die ein Saufen aus offener Fläche ermöglichen.

Umfragen zeigen: Die große Mehrheit der Verbraucher ist bereit, mehr für Lebensmittel zu bezahlen, wenn die Tiere besser gehalten werden. Ein Großteil der Verbraucher wünscht sich eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung (81 Prozent). Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode wurde deshalb eine Tierwohlkennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart.


Eine grafische als auch detaillierte Darstellung der Kriterien der einzelnen Stufen finden Sie unter:

Grafiken zum staatlichen Tierwohlkennzeichen - Kriterien für Schweine (PDF, 298 KB, nicht barrierefrei)
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/Tierwohlkennzeichen_Schwein_Grafiken.pdf?__blob=publicationFile

Das staatliche Tierwohlkennzeichen für Schweine - Alle Kriterien im Überblick (PDF, 74 KB, nicht barrierefrei)
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierwohl/Tierwohlkennzeichen_Schwein_Kriterien.pdf?__blob=publicationFile

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36 vom 06.02.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2019

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