Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 83/20 vom 15.05.2020
Süßung in Baby- und Kleinkindertees wird verboten
Verordnung von Bundesministerin Klöckner beschlossen
Auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird es zukünftig ein Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees geben. Der Bundesrat beschloss heute eine entsprechende Verordnung der Ministerin, die auch den Zusatz anderer süßender Zutaten in diesen Getränken verbietet. Vorgeschrieben wird außerdem ein Hinweis auf der Verpackung, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten.
Julia Klöckner: "Zucker hat in Babytees nichts zu suchen. Deshalb habe ich eine Verordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesrat angenommen wurde. Das ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Ernährung unserer Kleinkinder. Denn die Weichen für das Ernährungsverhalten werden früh gestellt, die ersten 1000 Tage sind entscheidend. Der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an erhöht die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Das Verbot werde ich umgehend erlassen."
Die Regelung sieht konkret vor:
Die Verordnung ist ein wichtiger Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. Die Strategie für weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten wurde Ende 2018 vom Kabinett beschlossen. Zahlreiche Verbände haben sich seitdem verpflichtet, diese Inhaltsstoffe in ihren Produkten bis 2025 signifikant zu reduzieren. Kürzlich hatte es eine erste Zwischenbilanz des Max Rubner-Instituts gegeben, die die Wirksamkeit der Strategie wissenschaftlich bestätigt.
Ein weiterer Baustein der ganzheitlich angelegten Ernährungspolitik ist die Entscheidung der Bundesministerin, als erweiterte Nährwertkennzeichnung den Nutri-Score auf der Vorderseite von Verpackungen einzuführen. Dieser ermöglicht es Verbrauchern, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihres Nährwertes miteinander zu vergleichen.
Zudem hatte Ministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr das Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut in Karlsruhe gegründet. Hier wird wissenschaftlich erforscht, welche Ernährung Kinder wirklich brauchen.
Ab wann gelten die neuen Vorgaben für Säuglings- und Kleinkindertee?
Welche Erzeugnisse sind vom Regelungsentwurf betroffen?
Mit welcher Verordnung wird die Regelung zum Verbot des Zusatzes von Zucker in Tees für Säuglinge und Kleinkinder umgesetzt?
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 83/20 vom 15.05.2020
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020
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