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FORSCHUNG/680: Neuartige Technik für die Honigbienenzucht (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 058 vom 2. April 2009

BMELV fördert Entwicklung einer neuartigen Technik für die Honigbienenzucht


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat heute einen Zuwendungsbescheid für die Honigbienenzucht übergeben. Aus dem Innovationsprogramm des Hauses wird mit rund 400.000 Euro die Entwicklung einer Konservierungsmethode für Bienensperma gefördert. Das Projekt wird durch das Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf in Zusammenarbeit mit der AMP-Lab GmbH in Mainz durchgeführt.

Mit diesem Forschungsprojekt könnten gleich zwei Probleme der Bienenzucht gelöst werden. Diese liegen in der kurzen Nutzbarkeit leistungsgeprüfter Tiere und dem durch Seuchenhygiene-Bestimmungen beschränkten Handel mit lebenden Tieren, bei dem leicht Krankheitserreger eingeschleppt werden können. Das Interesse an lagerfähigem, für den Handel geeigneten, Bienensperma ist deshalb international sehr groß. Darüber hinaus stellt die genetische Vielfalt der Bienenpopulationen eine wertvolle Ressource dar. National und international sind zahlreiche Ökotypen und Unterarten der Honigbiene bedroht. Durch die Einlagerung von dauerkonserviertem Drohnensperma böte sich auch für die Honigbiene eine Möglichkeit, die genetische Diversität zu bewahren.

Ziel der Projektnehmer ist es, während der dreijährigen Laufzeit des Projektes eine Konservierungsmethode zu entwickeln, zu optimieren und zu erproben. Im Anschluss an das Projekt wollen das Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf und die AMP-Lab GmbH in Mainz auch marktfähige Produkte zur Spermalagerung anbieten. Die Methode kann dazu beitragen, in der Bienenzucht die gewünschten Zuchterfolge schneller und einfacher zu erreichen.

Mit der Förderung ergänzt das BMELV sein finanzielles Engagement bei einer Reihe von Projekten zur Forschung in der Bienenzucht und bei der Bekämpfung von Bienenkrankheiten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 058 vom 02.04.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2009