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GENTECHNIK/435: MON 810-Verbot in 2. Instanz bestätigt (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 324 - Juli/August 2009,
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Wer hätte das gedacht?

MON 810-Verbot in 2. Instanz bestätigt


Seitdem 17. April 2009 gibt es nun als 6. EU-Land - nach Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg - auch in Deutschland ein Anbauverbot von MON810.

Bemerkenswert ist der Kurswechsel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - der Behörde, die bspw. Genehmigungen für Freisetzungsversuche erteilt, oft mit dem Verweis, es gebe nur ein minimales Risiko. Jetzt, nach Anweisung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, hat sie das Ruhen der Anbaugenehmigung von MON 810 angeordnet.

Ein Ruhen der Anbaugenehmigung für einen GVO kann angeordnet werden (Paragraph 20 Abs. 2 GenTG), wenn nach Erteilung der Genehmigung neue oder zusätzliche Informationen bekannt werden, die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben, und ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der GVO eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Genau auf diesen Paragrafen beruft sich die Landwirtschaftsministerin und "zieht" damit die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Schutzklausel. Das BVL hat in seiner Begründung eine ganze Reihe neuer Studien und Erkenntnisse über mögliche Gefahren für die Umwelt aufgezeigt.

Das Bt-Toxin kann in höhere Trophieebenen gelangen, das heißt sie reichem sich in der Nahrungskette an.

Der Polleneintrag ist wesentlich höher und weiter als angenommen. Das Bt-Protein wird durch Pollen mehr als 2 km in die Umgebung hinein getragen.

Neben dem Maiszünsler reagieren auch verschiedene andere Schmetterlingsarten empfindlich auf das Bt-Toxin, die Folgen sind bspw. ein Sterben der Larven.

Versuche mit dem Zweipunktmarienkäfer zeigten eine erhöhte Sterblichkeit.

Anders als bei den im Ökolandbau verwendeten Bt-Präparaten scheint der Bt-Pollen durch UV-Strahlung nicht unschädlich gemacht zu werden.

Die Verweildauer im Boden beträgt mehr als 200 Tage und es gibt Hinweise für Auswirkungen auf Bodenorganismen.

Das Bt-Toxin wird in Oberflächengewässer eingetragen und sowohl Wasser als auch Sediment kann beträchtliche Mengen des Toxins mitführen. Köcherfliegenlarven, die die Bioindikatoren für Gewässergüte darstellen und eine wichtige Funktion in der Nahrungskette haben, sterben bzw. zeigen eine verlangsamte Entwicklung auf. Diese neuen und zusätzlichen wissenschaftlichen Informationen geben nach Ansicht des BVL berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt. Sie berufen sich auf das Vorsorgeprinzip, das in solchen Fällen ermögliche, vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen.

Das Unternehmen Monsanto betont hingegen immer wieder, von der Sicherheit seiner Technologie überzeugt zu sein. "Das willkürliche Verbot von MON 810 durch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ist nicht durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert, die eine solche Maßnahme rechtfertigen wurden", betont Ursula Lüttmer-Ouazane, Geschäftsführerin Monsanto Agrar Deutschland. Es gäbe einen immensen Schaden in Mio-Höhe für das Unternehmen. Bisher hat das Verbot in zwei Instanzen dem vom betroffenen Unternehmen Monsanto angestrebten Eilverfahren widerstanden und gibt dem BVL in seiner Argumentation recht. Abzuwarten bleibt jetzt, wie sich das Unternehmen Monsanto weiter verhält und wie die Gerichte in dem für Herbst angekündigten Hauptsacheverfahren entscheiden. Von Seiten der Bundesregierung bleibt abzuwarten, ob das Verbot mehr war als ein partei- und wahltaktisches Manöver der CSU im Angesicht schwächelnder Umfragewerte.
av/mn


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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 324 - Juli/August 2009, S. 17
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2009