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LANDWIRTSCHAFT/1643: Bundesrat beschließt Ausnahmeregelung zur Nutzung von Bracheflächen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Juli 2015

Bundesrat beschließt Ausnahmeregelung zur Nutzung von Bracheflächen

DBV erwartet nun schnelle Umsetzung der Bundesregierung


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates über eine Ausnahmeregelung zur kurzfristigen Futternutzung von brachliegenden Flächen in Regionen mit extremer Trockenheit.

Mit einer Änderung in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sollen künftig insbesondere jene landwirtschaftlichen Betriebe ab dem 1. Juli eines Jahres ihre im Umweltinteresse genutzten Bracheflächen zur Beweidung mit Tieren und zur Schnittnutzung für Futterzwecke nutzen dürfen, denen auf Grund außergewöhnlicher Umstände - wie z.B. extremer Trockenheit - nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht. In einem solchen Falle haben die Bundesländer die entsprechenden Gebiete festzulegen.

Der Bundesrat folgt mit seinem Beschluss einer entsprechenden Forderung des Berufsstandes, weil Landwirte in weiten Teilen des Bundesgebietes auf Grund der lang anhaltenden Trockenheit im Frühjahr (April bis Juni) erhebliche Probleme haben, ihre Futtervorräte ausreichend zu füllen.

Der DBV erwartet nun von der Bundesregierung, insbesondere vom Bundeslandwirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium, dass den Änderungsvorschlägen des Bundesrates schnell zugestimmt wird und die Änderungsverordnung noch Mitte Juli in Kraft treten kann.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juli 2015
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2015

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