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MEDIEN/232: Interesse am Internetportal lebensmittelklarheit.de ungebrochen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 219 vom 18.07.13

Interesse am Internetportal lebensmittelklarheit.de ungebrochen

Zwei Jahre nach dem Start täglich neue Anfragen



Zwei Jahre nach dem Start des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de ist das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ungebrochen: 7.300 Produktmeldungen und 3.700 Fachfragen an die Experten sind seit dem Start eingegangen.


Derzeit verzeichnen die Portalbetreiber Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Verbraucherzentrale Hessen täglich bis zu fünf Produktmeldungen. "Das Portal hat den Verbrauchern eine Stimme gegeben und einen neuartigen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft auf den Weg gebracht. Es lohnt sich, dies weiter auszubauen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner anlässlich des zweijährigen Bestehens von www.lebensmittelklarheit.de.

Aus diesem Grund hat das Bundesverbraucherministerium im April 2013 die Förderung des überarbeiteten Projekts bis Ende 2014 verlängert. So wird das Portal in Zukunft Verbraucher und Wirtschaft noch aktiver einbinden. Über Umfragen und Rückmeldeoptionen können Verbraucher Position beziehen und der Redaktion mitteilen, ob Informationen für sie hilfreich waren. Damit fragwürdige Kennzeichnungen schnell vom Markt verschwinden, sollen zeitnah Lösungen mit Anbietern gefunden werden. Mehr Dialogforen mit Wirtschaft und Verbänden sollen dafür sorgen, Kennzeichnungsprobleme zwischen den direkt Betroffenen zu lösen.

Dass das Dialogprinzip funktioniert, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass rund 90 Prozent der Hersteller, die Anfragen aus dem Portal bekommen, darauf reagieren. Bei knapp 30 Prozent der im Portal diskutierten Produkte haben die Hersteller die Aufmachung oder Kennzeichnung der Produkte geändert. "Den Kunden zuzuhören lohnt sich für die Hersteller. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach dem geltenden Lebensmittelrecht einen Anspruch auf klare und wahre Kennzeichnung und erwarten dies auch. Täuschung und Irreführung sind verboten. Wer das als Hersteller ignoriert, muss auch in Kauf nehmen, dass er bei den Kunden nicht so gut dasteht", so Aigner.

Doch das Projekt verbessert auch die Datengrundlage, um zu erkennen, ob und wo Bedarf zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung besteht. Aus diesem Grund ist die Begleitforschung zum Portal fester und wichtiger Bestandteil des Projekts. Sie liefert repräsentative Daten, die auch in laufende Diskussionen, zum Beispiel zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, einfließen.

Da sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Kennzeichnung regional erzeugter Produkte wünschen, hat das BMELV in fünf Regionen ein sogenanntes "Regionalfenster" auf Lebensmittelverpackungen testen lassen. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen die Grundlage bilden für eine freiwillige Kennzeichnung regional erzeugter Produkte nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien.


Hintergrund

Ziel des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de ist es, Täuschungen für Verbraucher in der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu erkennen, darzustellen und zu vermeiden. Verbraucher erhalten Informationen zum geltenden Kennzeichnungsrecht und können Beispiele für Produkte einsenden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Die Portalbetreiber, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Verbraucherzentrale Hessen, prüfen die von Verbrauchern eingesandten Beispiele, holen Stellungnahmen der Hersteller ein, veröffentlichen das Ergebnis der Prüfung und bieten Interessierten die Möglichkeit zur Diskussion.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 219 vom 18.07.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2013