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RECHT/329: Bauernverband legt Einspruch gegen "Schweinepatent" ein (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 13. März 2009

Züchtungsverfahren nicht patentieren

DBV legt Einspruch gegen "Schweinepatent" ein


Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass vermehrt Patente viel zu breit erteilt würden und in teuren und langwierigen Einspruchsverfahren auf Initiative der betroffenen Landwirte und Züchter korrigiert werden müssten. Denn angesichts der enormen Anzahl an erteilten Patenten, sei jedes Einspruchsverfahren nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Zahl der erfolgreichen Einsprüche belege, dass hier dringend Handlungsbedarf seitens der Politik bestehe. Der DBV forderte daher erneut die Bundesregierung auf, einen neuen Diskussionsprozess zur Novellierung der Biopatentrichtlinie anzustoßen. Das Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren müsse klarer gefasst werden und die Patentierung von Tieren und Pflanzen komplett verboten werden, so der DBV.

Erst im letzten Jahr hat das Europäische Patentamt das sogenannte "Schweinepatent" erteilt, wodurch ganz banale Schritte der Selektion und Verpaarung patentrechtlich geschützt werden. Deswegen wird der DBV hiergegen einen Einspruch einlegen. Kern des Patentes ist ein technisches Verfahren, mit dem Schweine auf ein Leptin-Rezeptor-Gen, das für die Gewichtszunahme verantwortlich gemacht wird, untersucht werden können. Aber darüber hinaus werden auch weitere Elemente der herkömmlichen Züchtung patentiert. Nach Auffassung des DBV steht mit diesem Patent nicht weniger als die freie Züchtung auf dem Spiel.

Kreuzung und Selektion sind nicht neu, sondern prägen seit Jahrhunderten die deutsche Züchtung. Es widerspricht jeglichem bäuerlichen Grundverständnis, dass diese bekannten und bewährten Methoden durch "Garnierung" mit technischen Elementen patentierbar werden. Daher verbietet die Europäische Biopatentrichtlinie auch eine Patentierung dieser Verfahren. Eigentlich müsse es eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese herkömmlichen Züchtungselemente auch dann nicht patentierbar würden, wenn man sie mit einem technischen Verfahren verbindet, so der DBV. Unabhängig davon, ob zuvor ein neuer Gentest durchgeführt wird, bleiben die Auswahl der Schweine und die Verwendung der ausgewählten Schweine in einem Zuchtplan zur Vermehrung traditionelle Zuchtverfahren.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. März 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2009