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RECHT/356: Gefährdungshaftung bei Futtermitteln fehlt noch (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. Juni 2011

Gefährdungshaftung bei Futtermitteln fehlt noch

DBV: Kern des 14-Punkte-Plans muss angepackt werden


Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert größtes Unverständnis dafür, dass auch der Bundesrat die Vorschläge zur Aufnahme einer verschuldensunabhängigen Haftungsregelung nicht in die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) aufgenommen hat. Für die unverschuldet geschädigten Landwirte ist damit der entscheidende Punkt aus dem 14-Punkte-Aktionsplan für Verbraucherschutz infolge des Dioxinskandals noch nicht umgesetzt worden, teilt der DBV mit.

Die Ausweitung der Meldepflichten von privaten Laboren bei Grenzwertüberschreitungen von Futtermittel- oder Lebensmittelproben für Dioxine und Polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie der Aufbau eines Dioxin-Frühwarnsystems, worin sämtliche Dioxin- und PCB-Eigenkontrollergebnisse von Lebens- und Futtermittelunternehmen einfließen sollen, gehe aber in die richtige Richtung. Der DBV hatte konkrete Vorschläge zur Änderung des LFGB eingebracht und mehrfach auf die gravierenden Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe hingewiesen.

Die Länder haben eine Verpflichtung zur Absicherung der Haftungsrisiken im gemeinsamen 14-Punkte-Plan gefordert. Die im jüngsten Dioxinfall deutlich gewordenen Haftungs- und Versicherungslücken zum Schutz der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe müssen konsequent geschlossen werden, erklärte der Verband.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Juni 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2011