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VERBAND/1814: Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. März 2012

Baugesetzbuch mit Licht und Schatten

Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums



Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die beabsichtigte Einschränkung der Privilegierung für die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich in der Novelle des Baugesetzbuches entschieden ab. Dies betonte der Bauernverband auf der heutigen Verbändeanhörung des Bundesbauministeriums in seiner Stellungnahme. Dagegen unterstützt der DBV die Zielrichtung des Gesetzentwurfs bei der "Stärkung der Innenentwicklung".

Der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sei wichtiger denn je, betonte der DBV. Noch immer gingen der Land- und Forstwirtschaft täglich rund 90 Hektar an wertvoller Fläche verloren. Hier müsse die Politik jetzt endlich handeln und der Flächenschutz gesetzlich verankert werden. Das Bundesbauministerium mache mit dem Baugesetzbuch jetzt den ersten Schritt, indem die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche nur noch dann in Betracht kommen soll, wenn eine Verwirklichung des Planungszwecks im Innenbereich nicht möglich ist. Nach dem Entwurf des neuen Baugesetzbuches soll künftig die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen in Bauland besonders begründet werden. Dazu ist die Situation des Innenbereichs mit Brachflächen, Gebäudeleerstand und Baulücken zu überprüfen.

Die baurechtliche Privilegierung zum Bau von Stallanlagen für die sogenannte gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich soll laut Vorstellungen des Bauministeriums eine Einschränkung erfahren. Künftig sollen darüber nur noch Ställe gebaut werden können, die keiner Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies sieht der DBV kritisch, weil damit fälschlicherweise versucht wird, Umweltauswirkungen und Strukturfragen der Tierhhaltung über das Baurecht zu lösen. Der einzig langfristig tragfähige Lösungsansatz bestehe angesichts des bestehenden strengen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks im Bereich des Dünge- und Umweltrechts in der konsequenten Umsetzung dieser Vorgaben. Dazu habe die Verbringensverordnung von 2010 das notwendige Instrumentarium vervollständigt. Demnach seien alle Nährstoffflüsse vollständig in die Bilanzierung einzubeziehen.

Durch die vorgesehene Verknüpfung der Privilegierung mit der UVP-Pflicht würden viele, auch flächenarme Betriebe in ihrer Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit beschränkt, kritisierte der DBV. Es bestehe die Gefahr, dass durch das Baurecht bereits ein Stallbau verweigert werde, obwohl über das Umweltrecht nichts gegen diese Vorhaben einzuwenden sei.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. März 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2012