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VERBAND/1854: Bauernverband begrüßt Urteil des EuGH zum Saatguthandel (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. Juli 2012

DBV begrüßt Urteil des EuGH zum Saatguthandel

Landwirte brauchen auch zukünftig qualitativ hochwertiges Saatgut



Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt ausdrücklich das heute vom Europäischen Gerichtshof gefällte Urteil zur Zulassung und dem Handel von Saatgut. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hob dazu im Deutschlandradio hervor, dass das Saatgut eines der wichtigsten Betriebsmittel für den wirtschaftlichen Erfolg der Bauern darstelle. Landwirte müssten sich auf die hohe Qualität des Saatgutes weiterhin verlassen können, um Rohstoffe in bester Beschaffenheit und ausreichender Quantität produzieren zu können. Da man die Eigenschaften etwa eines Getreidekorns jedoch von außen nicht erkennen könne, sei es positiv, dass der EuGH das bestehende amtliche Zulassungsverfahren nicht in Frage gestellt habe.

Daneben habe für die Landwirte natürlich die Sortenvielfalt eine hohe Bedeutung. Diese sei in Deutschland durch die bestehende breit aufgestellte mittelständische Züchtungslandschaft gewährleistet. Der EuGH habe folgerichtig entschieden, dass das Recht von Landwirten und Züchtern, auch weniger bekannte alte Sorten, sog. "Erhaltungssorten", anzubauen und weiterzuzüchten, nicht eingeschränkt werden dürfe. Dies ist in Deutschland bereits seit 2009 durch die Erhaltungssortenverordnung garantiert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Juli 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2012