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VERBAND/1956: Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Imker von künftiger Bundesregierung gefordert (BÖLW)


Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Pressemitteilung vom 25. Oktober 2013

BÖLW fordert von der künftigen Bundesregierung gesetzliche Regelungen zum Schutz der Imker

Bundesverwaltungsgericht drückt sich vor Gentechnik-Entscheidung



Berlin, 25.10.2013. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern die Klage eines Imkers abgewiesen, der Schutz und Schadensausgleich wegen der Verunreinigung seines Honigs mit nicht zugelassenem genverändertem Pollen erreichen wollte. Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Felix Prinz zu Löwenstein kommentiert:

"Nach wie vor fehlt es an einer gesetzlichen Regelung zum Schutz des Honigs vor Gentechnikeinträgen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache dazu nicht entschieden. Damit bleibt die Situation für die Imker und Verbraucher unzureichend. Wenn Gentechnik in Deutschland angebaut wird, ist der Honig nicht vor Gentechnikeinträgen geschützt. Wir fordern die zukünftigen Koalitionspartner auf, das Gentechnikgesetz um den Bereich der Bienenhaltung zu erweitern. Nur so lässt sich die Verfügbarkeit von gentechnikfreiem Honig sichern. Bis dies geschehen ist, darf es nicht zum Anbau von genveränderten Pflanzen in Deutschland kommen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Oktober 2013
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW e.V.)
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
Joyce Moewius, Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030-28482-307, Fax: 030-28482-309
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2013