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VERBRAUCHERSCHUTZ/973: Tierarzneimittel - Neue Vorschriften für mehr Lebensmittelsicherheit (aid)


aid PresseInfo Nr. 26/09 vom 24. Juni 2009

Tierarzneimittel

Neue Vorschriften für mehr Lebensmittelsicherheit


(aid) - Anfang Juli 2009 tritt eine neue EU-Verordnung zu Höchstmengen von Arzneimittelrückständen in Nahrungsmitteln in Kraft. Ziel ist es, den Verbraucher vor gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Tierarzneimitteln zu schützen, betont das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Dazu haben Experten die Verfahren zur Festlegung der Grenzwerte verbessert. Zudem wurden die Maßnahmen bei einem Nachweis von pharmakologisch wirksamen Substanzen in Lebensmitteln europaweit vereinheitlicht. Nach den neuen Vorschriften darf außerdem kein Tierarzneimittel ohne festgelegte Rückstandshöchstmenge für Nutztiere zugelassen werden. Die Anwendung von verbotenen oder nicht geprüften Stoffen in Lebensmittel liefernden Tieren ist nicht erlaubt. Die Verordnung richtet sich an pharmazeutische Unternehmer, nationale Zulassungsbehörden und die Lebensmittelüberwachung.

aid, Heike Kreutz

Weitere Informationen:
www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Pressemitteilungen/2009/130-LI-
RueckstandshoechstmengenVO.html?nn=310770

Umfassende Informationen zum Einsatz von Tierarzneimitteln gibt es unter:
www.aid.de/landwirtschaft/tiergesundheit.php


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Quelle:
aid PresseInfo Nr. 26/09 vom 24. Juni 2009
Herausgeber: aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2009