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VERBRAUCHERSCHUTZ/1007: Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln aus Verbrauchersicht (aid)


aid-PresseInfo Nr. 48/09 vom 25. November 2009

Health Claims - die Verbrauchersicht

Mehrheit wünscht sich wissenschaftliche Absicherung


(aid) - Gesundheitsangaben (Health Claims) sollten erst auf Lebensmitteln stehen, wenn sie wissenschaftlich bewiesen sind, meinen 65 Prozent der Verbraucher. 18 Prozent wären mit Werbeaussagen einverstanden, die noch nicht ganz abgesichert sind, vorausgesetzt, man findet einen Hinweis dazu auf der Verpackung. Neun Prozent sind sogar der Meinung, dass Gesundheitswerbung auf Lebensmitteln grundsätzlich nichts zu suchen hat, selbst wenn ein wissenschaftlicher Nachweis vorliegt.

Diese Studienergebnisse präsentierte Professor Monika Hartmann, Universität Bonn, auf dem Kongress "Lebensmittel mit Zusatznutzen", einer Veranstaltung des Clustermanagement Ernährung.NRW und des Bonner Agrar- und Ernährungsnetzwerkes, BAEN. Der Auftrag an die Politik scheint also eindeutig: Gesundheitsangaben sollen wissenschaftlich fundiert sein. Die Frage ist allerdings, auf welchem wissenschaftlichen Niveau dieser Nachweis geführt werden muss. Sind die Anforderungen zu niedrig, dann wird unter Umständen ein falscher Claim zugelassen, sind die Anforderungen an den Nachweis zu hoch, dann werden möglicherweise richtige Claims nicht genehmigt. In beiden Fällen wäre die Entscheidung für den Verbraucher nachteilig. Doch auch wenn eine Angabe objektiv richtig ist, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sie auch richtig verstanden wird, stellte Hartmann fest. So kann eine unterschiedliche Beschreibung der objektiv selben Eigenschaft die Produktbeurteilung der Konsumenten beeinflussen. Empirische Studien zeigen beispielsweise, dass Verbraucher Hackfleisch mit der Angabe "zu 75 % mager" positiver bewerten als Hackfleisch mit dem Hinweis "Fettanteil 25 %". Auch die subjektive Wahrnehmung spielt also eine wichtige Rolle beim Nutzen, den Claims für Verbraucher haben.

Damit Verbraucher Gesundheitsangaben nicht falsch verstehen, müssen Hersteller, die Gesundheitsangaben machen wollen, auf dem Produkt eine Reihe von zusätzlichen Hinweisen geben, so schreibt es die europäische Claims-Verordnung vor. Dazu gehören unter anderem Hinweise zur Relevanz einer ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise, Angaben zur Menge, die konsumiert werden muss, um eine positive Wirkung zu erzielen sowie umfangreiche Nährwertangaben. Diese Angaben sollen zu einem besseren Verständnis der Claims beitragen. Nach Hartmann besteht hier aber die Gefahr der Informationsüberlastung. "Wir suchen das Wissen, das wir durch Information verloren haben", zitierte sie den Nobelpreisträger Thomas Stearns Eliot.

aid, Gesa Maschkowski


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 48/09 vom 25. November 2009
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2009