Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBRAUCHERSCHUTZ/1062: Erhöhung der Futtermittelsicherheit (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 004 vom 10. Januar 2011

Initiativen des BMELV zur Erhöhung der Futtermittelsicherheit


Bundesministerin Aigner spricht sich für Regelungen zum besseren Schutz der Lebens- und Futtermittelkette aus. Dazu werden folgende erste Maßnahmen weiter verfolgt.


Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe verschärfen

Unternehmen, die Futtermittelrohstoffe liefern, sollen einer verschärften Zulassungspflicht unterworfen werden. Mit der Zulassung können zusätzliche Anforderungen an die Trennung der Anlagen, aber auch an die Sachkunde, die Eigenkontrollen und deren Dokumentation verbunden werden. Eine Zulassungspflicht unterstützt auch die risikoorientierte Kontrolle durch die Behörden. Hier werden wir unmittelbar handeln und eine nationale Zulassungspflicht einführen. Angesichts des europäischen Binnenmarktes werden wir uns aber auch für eine europäische Lösung einsetzen.

Strikte Trennung der Produktionsströme

Wir wollen europaweit verbindliche Standards zur Trennung der Herstellung von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Futterfette dürfen nicht in Anlagen hergestellt werden, die gleichzeitig Stoffe für die technische Industrie produzieren. Fette, die für technische Zwecke hergestellt wurden, dürfen unter keinen Umständen in die Futter- oder Lebensmittelkette gelangen. Die EU-Kommission hat sich offen gezeigt für eine entsprechende Initiative.

Dioxin-Monitoring erweitern

Das Dioxin-Monitoring ist weiter zu verstärken, um die allgemeine Belastungssituation noch besser zu erfassen und geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Hierbei sollte es Ziel sein, alle Untersuchungsergebnisse, auch die der Eigenkontrolluntersuchungen der Unternehmen, zusammenzuführen. Das BMELV wird gemeinsam mit den für die Lebens- und Futtermittelkontrolle zuständigen Bundesländern, aber auch mit den EU-Partnern und den Verbänden prüfen, wie wir den Monitoring-Prozess von Dioxin in Futtermitteln künftig weiter verbessern können. Bundesministerin Aigner befindet sich hierzu auch in Gesprächen mit der EU-Kommission. Der Aspekt wird auch auf der Agenda einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 11. und 12. Januar stehen.

Positivliste

Das BMELV tritt für eine Positivliste für Einzelfuttermittel auf europäischer Ebene ein. Hier gibt es derzeit lediglich einen nicht abschließenden, unverbindlichen Katalog der wichtigen Einzelfuttermittel. Dabei müssen auch die Herstellungsverfahren sowie die Roh- und Hilfsstoffe, die für die Herstellung der Einzelfuttermittel verwendet werden, stärker berücksichtigt werden.

Strafrahmen prüfen

Die Vorschriften zur Strafbewehrung müssen auf den Prüfstand. Heutzutage haben Ereignisse wie Dioxin in Futterfetten nicht mehr nur lokalen Charakter, sondern sie haben überregionale, manchmal sogar globale Auswirkungen, und zwar sowohl hinsichtlich möglicher gesundheitlicher als auch volkswirtschaftlicher Schäden. Ganze Branchen können in Verruf geraten und letztendlich ihre Existenzgrundlage verlieren, ohne dass sie schuldhaftes Handeln träfe. Bundesverbraucherministerium und Bundesjustizministerium werden gemeinsam und systematisch überprüfen, ob es Anpassungsbedarf gibt.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 004 vom 10.01.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 529-3172
Fax: 030/18 529-3277
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Internet: www.bmelv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2011