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VERBRAUCHERSCHUTZ/1153: Und noch ein Siegel - EU-Bio-Logo ist Pflicht (aid)


aid-Newsletter Nr. 27 vom 4. Juli 2012

Und noch ein Siegel

EU-Bio-Logo ist Pflicht



(aid) - Wer sich für Bio-Lebensmittel interessiert, hat es auf verpackten Produkten bestimmt schon gesehen: das EU-Bio-Logo. Es zeigt zwölf weiße Sterne, die auf grünem Untergrund zu einem Blatt angeordnet sind. Bereits seit zwei Jahren muss dieses Logo auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln abgebildet werden, die in einem der EU-Mitgliedstaaten hergestellt worden sind. Es gab allerdings eine Übergangszeit, in der noch "alte" Verpackungen ohne das neue EU-Bio-Logo vermarktet werden durften. Doch das ist jetzt vorbei - die Übergangsfrist ist zum 1. Juli 2012 abgelaufen. Was man mit dem EU-Bio-Logo bezwecken will? Die Verbraucher sollen in ganz Europa Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen können.

Das in Deutschland wohl bekanntere sechseckige Bio-Siegel darf "nur" zusätzlich auf der Verpackung abgebildet werden. Die ökologischen Anbauverbände wie Bioland, Demeter oder Naturland dürfen ihre vorverpackten Bio-Produkte zusätzlich zum deutschen Bio-Siegel und dem EU-Bio-Logo mit ihrem eigenen Verbandszeichen kennzeichnen. Dasselbe gilt für Eigenmarken der Handelsketten, die statt einem Verbandszeichen ein Markenlogo verwenden können.

In der Praxis kann das so aussehen: Auf der Müsli-Verpackung im Bioladen muss das EU-Bio-Logo abgebildet sein. Zusätzlich können das Bioanbau-Verbandszeichen und auch das deutsche Bio-Siegel auf der Verpackung stehen. Das heißt, man findet bis zu dreimal "Bio" auf derselben Verpackung. Hauptsache, die Verbraucher steigen da noch durch.

Hedda Thielking, www.aid.de

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Quelle:
aid-Newsletter 27/12 vom 4.7.2012
Herausgeber: aid infodienst
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2012