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VERBRAUCHERSCHUTZ/1333: OPSON VIII - Behörden untersuchen Betrug bei Kaffee (idw)


Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - 21.06.2019

OPSON VIII: Behörden untersuchen Betrug bei Kaffee

In einzelnen Fällen wurden Arabica- durch preisgünstigere Robustabohnen ausgetauscht


Bei der diesjährigen von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON VIII haben sich dreizehn europäische Staaten zusammengetan, um gemeinsam etwaige Betrugsfälle bei Kaffee zu verfolgen. In Deutschland, Portugal und der Schweiz wurden in neun Fällen preisgünstigere Robustabohnen in "Arabica"-Kaffee nachgewiesen. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin mit, welches die Schwerpunktaktion koordinierte. In Deutschland beteiligten sich neben den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer auch der Zoll und das Bundeskriminalamt an der Operation.

Während der sechswöchigen Kernphase der Operation von Anfang Januar bis Mitte Februar prüften die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Deutschland über 1,5 Tonnen gerösteten sowie gerösteten und gemahlenen Kaffee. Bei den 134 Kontrollen wurde der als 100 % Arabica deklarierte Kaffee auf einen Nachweis von Robustabohnen hin untersucht. Der Zoll unterstützte die Operation mit der Auswertung und Bereitstellung von Einfuhrdaten zu Kaffee.

Von der Lebensmittelüberwachung konnte in drei Fällen (ca. 2 % der untersuchten Proben) eine Irreführung festgestellt werden. Dabei reichten die ermittelten Robusta-Gehalte von ca. 7 % bis hin zu 100 %. Die Arabicapflanze (Hochlandkaffee) ist im Anbau anspruchsvoller als die widerstandsfähigere Robustapflanze. Auch die Aufbereitung des Rohkaffees unterscheidet sich. Arabicabohnen erzielen daher höhere Preise als Robustabohnen. Sind die Bohnen optisch noch zu unterscheiden, wird eine genaue Bestimmung schwierig, sobald der Rohkaffee geröstet und gemahlen wurde. Zum Nachweis von Anteilen der Robusta-Kaffeebohne wurden die Proben auf den Gehalt von 16-O-Methylcafestol untersucht. Dieser Inhaltsstoff ist nur in Kaffeebohnen der Art Robusta enthalten.

Ermittlungen dauern an

In allen drei Fällen erfolgte der Eintrag in der Rösterei. Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Lebensmittelunternehmer oder auf verfälschte Rohware gibt es nicht. Die Ermittlungen der Lebensmittelüberwachung dauern teilweise noch an. Ein Fall wurde bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch in der Schweiz und in Portugal wurden Fälle von Verfälschungen aufgedeckt. In sechs Proben wurden Arabica- durch Robustabohnen ausgetauscht. Liegen alle Ergebnisse vor, wird auf europäischer Ebene ein Gesamtbild zu Ausmaß und Strukturen beim Kaffeebetrug erstellt. Weitere Folgemaßnahmen können, auch über das Ende der Operation OPSON VIII hinaus, ergriffen werden.

Laborkooperation

Bei der diesjährigen Schwerpunktaktion gab es erstmalig eine Laborkooperation auf nationaler und europäischer Ebene. Dies stärkt die zwischenbehördliche Zusammenarbeit auch im Bereich der Analytik. Analytikfragen spielen eine Schlüsselrolle bei der effektiven Bekämpfung von Food Fraud (Lebensmittelkriminalität). Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hielt Laborkapazitäten für die Ermittlung des 16-O-Methylcafestol-Gehalts mittels NMR-Analyse (Kernspinresonanzspektroskopie) bereit. Diese Kapazitäten konnten nicht nur von den deutschen Behörden, sondern von allen Teilnehmerstaaten der Schwerpunktaktion in Anspruch genommen werden. Außerdem hat sich, initiiert durch das BVL, eine weitere Laborkooperation zur "Herkunftsbestimmung" ergeben. Die Herkunftsanalyse bei Kaffee ist schwierig. Es fehlt an eindeutigem Referenzmaterial. Zwei deutsche Laborgerätehersteller sowie drei deutsche Untersuchungsämter haben deshalb 106 Proben analysiert, deren Herkunft sich über mehrere Kontinente und zahlreiche Staaten verteilte. Die Ergebnisse der Herkunftsbestimmung stehen noch aus. Sie sollen vor allem dem Aufbau eines Probenpools und damit der Etablierung einer Analysenmethode dienen.

Zusätzlich unterstützte ein namhaftes Kaffeeunternehmen die europaweite Schwerpunktaktion mit der Bereitstellung von authentischen Mustern von Kaffeeproben für einen Authentizitätsabgleich. Dieser wurde am CVUA Karlsruhe durchgeführt, wobei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.

Weitere Schwerpunktaktionen

Neben der Schwerpunktaktion zu Kaffee, die vom BVL koordiniert wurde, gab es erstmals bei OPSON zwei weitere Schwerpunktaktionen. Die Europäische Kommission koordinierte eine Schwerpunktaktion zur Bekämpfung des Betrugs bei Bio-Lebensmitteln, an der sich 16 europäische Staaten beteiligt haben. Dabei wurden mehrere Fälle aufgedeckt, bei denen konventionelle Erzeugnisse als Bio-Erzeugnisse deklariert wurden. Großbritannien und weitere neun Staaten haben Angebote von Fatburner-Produkten verfolgt, die den Inhaltsstoff DNP (2,4-Dinitrophenol) enthielten. Die Produkte wurden als wirksame Abnehmhilfe angepriesen, der Konsum von DNP kann aber tödliche Folgen haben.

Beteiligte an OPSON VIII

Mit der weltweiten Aktion OPSON gehen Europol und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Food Fraud (Lebensmittelkriminalität) vor. Das übergeordnete Ziel gemeinsamer OPSON-Schwerpunktoperationen ist der Aufbau und die Stärkung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Zoll sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Weltweit haben sich insgesamt 77 Staaten mit verschiedenen Untersuchungszielen an OPSON VIII beteiligt.

Das BVL hat die Schwerpunktaktion zu Kaffee koordiniert. Neben den Initiatoren der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene - Deutschland, Schweiz und Dänemark - beteiligten sich auch Belgien, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Norwegen, Österreich, Portugal, Großbritannien (Schottland), Slowenien und Zypern an der Aktion.

Die deutsche Beteiligung an der aktuellen Operation OPSON VIII wurde ebenfalls vom BVL koordiniert. In Deutschland waren die Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sowie das Bundeskriminalamt (BKA) aktiv beteiligt. Schleswig-Holstein und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nahmen als Beobachter teil. Baden-Württemberg beteiligte sich durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe im Rahmen einer Laborkooperation.


Weiterführende Informationen

Informationen zu der deutschen Beteiligung an OPSON VIII:
https://www.bvl.bund.de/opsonVIII

Presseinformation Europol zu OPSON VIII:
https://www.europol.europa.eu/newsroom/news

Presseinformation INTERPOL zu OPSON VIII:
https://www.interpol.int/News-and-Events

Presseinformation EU KOM zu OPSON VIII (Bio-Lebensmittel):
https://ec.europa.eu/info/departments/health-and-food-safety_en

Informationen der FSA/ NFCU (GB) zu OPSON VIII (DNP):
https://www.food.gov.uk/safety-hygiene/24-dinitrophenol-dnp

Internetseite des BLV (CH) zu Nationalen Kontrollen:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/lebensmittelsicherheit/verantwortlichkeiten/nationale-kontrollprogramme.html

Aufgaben und Aktivitäten des BVL bei der Bekämpfung von Lebensmittelbetrug:
https://www.bvl.bund.de/lebensmittelbetrug

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution914

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 21.06.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2019

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