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ASYL/1066: Geplantes "Integrationsgesetz" ist eine Mogelpackung (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Juni 2016

Geplantes "Integrationsgesetz" ist eine Mogelpackung

Heute findet die erste Lesung des geplanten Integrationsgesetzes im Bundestag statt.


Aus Sicht von PRO ASYL ist die Integration von Flüchtlingen eine wichtige Aufgabe, die verstärkt ins Zentrum der Politik gerückt werden sollte. Das nun vorgesehene Gesetzesvorhaben ist jedoch eine Mogelpackung. Anstatt der versprochenen Integration setzt die Große Koalition auf neue Restriktionen. Die vorgesehenen Maßnahmen sind kontraproduktiv, weil sie Integration behindern und gesellschaftliche Ausschlüsse begünstigen.

PRO ASYL kritisiert insbesondere:

  • Zwangsweise Wohnortzuweisungen beschneiden unzulässig die Freizügigkeit von anerkannten Flüchtlinge
  • Leistungseinschränkungen halten Flüchtlingen ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vor.
  • Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts wird zu einer großen Unsicherheit unter Flüchtlingen führen.
  • Die zwangsweise Ausübung von Ein-Euro-Jobs wird Flüchtlinge prekarisieren, statt ihnen echte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Zu den einzelnen Maßnahmen des Gesetzesentwurfs im Einzelnen:
Wohnsitzauflagen sind rechtswidrig

Laut dem Gesetzentwurf sollen anerkannte Flüchtlinge zwangsweise dazu verpflichtet werden, sich an Wohnorten niederzulassen, zu denen Behörden sie zugewiesen haben (§ 12a Aufenthaltsgesetz). Wohnsitzauflagen stehen im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit, das Flüchtlingen nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 über Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte entschieden. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, Wohnsitzauflagen seien zulässig, hat der EuGH hohe Hürden gesetzt, die die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht erfüllt, wie PRO ASYL bereits dargelegt hat. Auch die Diakonie Deutschland hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetz die ersatzlose Streichung der Wohnsitzauflagen gefordert (S. 9). Die Diakonie spricht von ernsten rechtlichen und integrationspolitischen Bedenken.

Vor der geplanten Regelung in § 12a Absatz 4 AufenthG warnt PRO ASYL ausdrücklich. Flüchtlinge sollen ihren Wohnort nicht an Orten begründen dürfen, wo ihnen "soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung droht." Diese Regelung ist gerade eine Einladung an Rechtspopulisten lokal gegen Flüchtlinge zu mobilisieren. Wenn schon das Gesetz den Ausschluss von Flüchtlingen aus bestimmten Kommunen vorsieht, dann werden rassistische Kampagnen unter dem Motto "Flüchtlingsschutz ja - aber nicht bei uns!" legitimiert. Diese Regelung kann für rassistische Bürgerbegehren und Kampagnen genutzt werden. Auch aus grundrechtlicher Sicht ist die in Absatz 4 vorgesehene Regelung besonders unstimmig, da sie vorgibt, die Betroffenen vor "sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung" zu schützen, sie jedoch gleichzeitig das Recht auf Freizügigkeit der Betroffenen einschränkt. Hier werden die potentiellen Opfer von Diskriminierung sanktioniert. Das zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das mit einem freiheitlichen Verständnis unseres Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist. Denn die eigentlichen Diskriminierungsopfer sollen mit einer Freiheitsbeschränkung belastet werden.

Soziale Brennpunkte entstehen durch Ausgrenzung

Insgesamt sind Wohnsitzauflagen integrationspolitisch abzulehnen. Flüchtlinge dürfen von der Politik nicht als zu verwaltende Masse gesehen werden. Das Ziel, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, zieht sie dorthin, wo die Perspektiven sehen. Kommunen und Städte, gerade aus strukturschwachen Gebieten, sollten das als Chance begreifen und mit Integrations- und Jobangeboten um den Zuzug von anerkannten Flüchtlingen werben. Mancherorts funktioniert es bereits, dass Anerkannte das Bleiben in einer vertraut gewordenen Umgebung plus Jobperspektive einer Abwanderung vorziehen.

Soziale Brennpunkte hingegen entstehen nicht nur in Großstädten, sondern vor allem dort, wo Menschen ausgegrenzt werden und ohne Perspektiven bleiben. Vor diesem Hintergrund ist die Idee der Wohnsitznahmeverpflichtung für Anerkannte ganz sicher eines: Integrationspolitisch kontraproduktiv.

Leistungseinschränkungen unvereinbar mit menschenwürdigem Existenzminimum

Nach den Asylpaketen I und II wird der § 1a Asylbewerberleistungsgesetz erneut verschärft. Asylsuchenden soll ihr Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum beschnitten werden, wenn sie sich weigern an einem Integrationskurs teilzunehmen. Zugleich sollen Asylsuchende zu Integrationskursen verpflichtet werden. Die Regelung ist vor dem Hintergrund absurd, dass bislang nur wenige Integrationskurse in Deutschland angeboten werden und beispielsweise AfghanInnen und Somalis explizit von der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber schürt Ressentiments, dass Asylsuchende "integrationsunwillig" seien - obwohl Asylsuchende gerade Integrationskurse besuchen wollen und es rechtlich wie faktisch nicht können.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts schafft Unsicherheit

Das Aufenthaltsrecht soll verschärft werden. Der Gesetzgeber plant, dass anerkannte Flüchtlinge nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Der Vorschlag wird vor allem für eine große Unsicherheit unter Flüchtlingen sorgen: Denn nach Jahren der Flucht und langwierigen Asylverfahren wollen sie vor allem eine dauerhafte Perspektive haben. Unsicherheit ist aber gerade Gift für gelungene Integration.

Prekarisierung durch Ein-Euro Jobs

Der Gesetzentwurf sieht in § 5a AsylbLG vor, dass Personen, die in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallen - wenn sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind - , zu Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" verpflichtet werden können. "Arbeitsgelegenheiten" bedeutet: Ein-Euro Jobs. Die Bundesregierung versucht offensichtlich das viel kritisierte Konzept der Agenda 2010 nun auch bei Flüchtlingen anzuwenden. Doch Ein-Euro Jobs haben auch für deutsche Arbeitslose oft keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geschaffen. Viele arbeiten über lange Zeit unter prekären Umständen. Im Hinblick auf Flüchtlinge offenbart sich mit aller Selbstverständlichkeit Rassismus, wenn die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) meint, Ein-Euro-Jobs seien geeignet, Flüchtlingen die Gepflogenheiten der deutschen Arbeitswelt zu vermitteln, als da per deutscher Selbstzuschreibung genannt werden: Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit. Zu lernen haben dies die unpünktlichen, verantwortungslosen und gewissenlose Flüchtlinge, so die Botschaft.

Wie in der Stellungnahme von PRO ASYL ersichtlich, äußern im Übrigen auch viele Wirtschaftsvertreter erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Ein-Euro-Jobs.

Was nötig ist: Dezentrale Unterbringung, Altfallregelungen, Integrationskurse für alle

Das Integrationsgesetz ist kein Schritt in die Richtung einer modernen Einwanderungsgesellschaft, sondern fällt meilenweit hinter wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse zurück. Viele der Regelungen sind zudem offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig. Erneut lässt der Gesetzgeber die Gelegenheit aus echte Fortschritte in Richtung einer Gesellschaft für Alle zu beschreiten. PRO ASYL hat schon im September 2015 gefordert Flüchtlinge dezentral unterzubringen, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, Asylsuchenden im Rahmen einer Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, sofern ihr Asylantrag seit einem Jahr nicht bearbeitet wurde und endlich die Integrations- und Sprachkurse für alle Asylsuchenden zu öffnen.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Juni 2016
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2016

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