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ASYL/1069: Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" grund- und menschenrechtlich nicht haltbar (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 14. Juni 2016

Bundesrat: Abstimmung "sichere" Herkunftsstaaten - Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als "sicher" grund- und menschenrechtlich nicht haltbar


Berlin - Anlässlich der Sitzung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drucksache 18/8039) am 17. Juni erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantieren jedem Menschen, der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren. Das bedeutet, dass jeder Antrag auf Schutz individuell und unvoreingenommen geprüft werden muss.

Es gibt keine Staaten, die als grundsätzlich 'sicher' eingestuft werden können. Die jetzige Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als 'sichere' Herkunftsstaaten suggeriert hingegen, dass Menschen dort grundsätzlich vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen geschützt seien. Dies ist mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern jedoch nicht der Fall.

Selbst die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt, dass es in allen drei Staaten schwerwiegende menschenrechtliche Defizite gibt, aus denen sich existenzielle Bedrohungssituationen ergeben können. Die Tatsache, dass die Bundesregierung diese Staaten trotzdem als 'sicher' einstuft, bedeutet, dass sie die Hürden zur Einstufung von Staaten als 'sicher' faktisch abbaut.

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 16a Grundgesetz werden dadurch sehenden Auges unterminiert. Würde der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, würde per Gesetz generell vermutet werden, dass Menschen aus diesen Ländern keine Verfolgung droht. Das ist grund- und menschenrechtlich nicht haltbar."


Weitere Informationen:

Das Institut hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Stellungnahme eingereicht.
Schriftliche Stellungnahme des DIMR zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/schriftliche-stellungnahme-des-dimr-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-entwurf-eines-gesetzes-zu/

Weitere Stellungnahmen anlässlich der Öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2016
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a04/anhoerungen/79-sitzung-inhalt/419476

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Juni 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2016

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