Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → FAKTEN


ASYL/1072: Verschärfungen im Asylrecht setzen falsche Signale (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 17. Juni 2016

Sichere Herkunftsstaaten und Integrationsgesetz

Verschärfungen im Asylrecht setzen falsche Signale


Berlin, 17. Juni 2016. "Es ist richtig, dass der Bundesrat die Abstimmung zum Gesetz der sicheren Herkunftsstaaten vertagt hat. So kann das Gesetz nochmals kritisch diskutiert werden. Wenn Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, besteht die Gefahr, dass das Ergebnis eines individuellen Asylprüfverfahrens vorweggenommen wird", so Caritas-Präsident Peter Neher. Verfolgten aus diesen Ländern drohe dann die Abschiebung, weil ihre Situation im beschleunigten Verfahren häufig nicht erkannt werde. Fraglich sei, inwiefern die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Mindestanforderungen zur Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten überhaupt erfüllt seien. "Das Ziel, die Asylverfahren in Deutschland zu beschleunigen, darf nicht über die Belange schutzbedürftiger Menschen gestellt werden", so Neher.

Auch beim geplanten Integrationsgesetz muss dringend nachgebessert werden. "Das Gesetz ist höchst widersprüchlich. Die geplanten Regelungen zum Spracherwerb sowie zur Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Geduldeten stellen wesentliche Verbesserungen dar und werden die Integration erleichtern", so Neher. "Andere Teile des Gesetzes zielen aber auf Abschreckung und bauen neue Hürden auf", kritisiert Neher. Anerkannte Flüchtlinge sollen künftig nach drei Jahren nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen. "Viele Geflüchtete arbeiten zunächst als ungelernte Kräfte im Niedriglohnsektor. So ist es nicht verwunderlich, dass sie nicht immer ohne Unterstützung für sich und ihre Familie aufkommen können", verdeutlicht Neher. Bisher wurde anerkannten Flüchtlingen eine dauerhafte Schutzzusage und Bleibeperspektive gegeben. "An dieser Regelung müssen wir auch weiterhin festhalten. Nur so kann die besondere Situation von Flüchtlingen berücksichtigt werden", so Neher.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2016
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang