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ASYL/1099: Wie Asylgesetze und Behördenpraxis ehrenamtliche Flüchtlingshilfe erschweren (Pro Asyl)


Pro Asyl - 27.10.2016

Wie Asylgesetze und Behördenpraxis ehrenamtliche Flüchtlingshilfe erschweren


Kaum eine politische Rede vergeht, ohne dass das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe gelobt wird. Gleichzeitig wird eine Asylgesetzgebung und Behördenpraxis praktiziert, die die Unterstützung durch die Helfer*innen und das Ankommen für Flüchtlinge in Deutschland erschwert - oft sogar verhindert.

Seit der großen Flüchtlingsbewegung im Sommer und Herbst 2015 haben sich in Städten und Kommunen unzählige Initiativen gebildet, die Flüchtlingen zur Seite stehen und versuchen, sie in allen Lebenslagen und Lebensphasen zu begleiten. Dort, wo Kommunen überlastet waren und Strukturen gefehlt haben oder der Staat versagt hat, sind Freiwillige eingesprungen - mit Erstversorgung oder Beratung, und das über Monate hinweg. Oft mündete ihr Engagement mangels hauptamtlichen Personals in harte, unbezahlte Vollzeitarbeit.

Die Politik lobte dieses Engagement, verschärft aber gleichzeitig Asylgesetze, die für Flüchtlinge, aber auch für ihre Helfer*innen folgenschwer sind: Der Wille der Flüchtlinge, Fuß zu fassen und die Integrationsbemühungen ihrer Unterstützer*innen werden durch integrationsverhindernde Gesetzespakete, unwillige oder auch unfähige Behörden und weiterhin zu wenig Unterstützung durch hauptamtliches Personal konterkariert.

Deutschstunden für alle

Ehrenamtliche sind oft der entscheidende Erstkontakt, lange bevor Flüchtlinge überhaupt Zugang zu einem offiziellen Sprachkurs bekommen. Sie geben freiwillig Deutschkurse oder Hausaufgabenhilfe. Was entscheidend ist: Ihren Unterricht bieten sie für alle an (Bertelsmann-Studie, S. 24 [*]). Ehrenamtliche unterscheiden bei ihrer Unterstützung nicht zwischen Asylsuchenden mit »guter« und »schlechter« Bleibeperspektive, sondern ermöglichen mit Deutschstunden allen Menschen, sich sprachlich in ihrem Umfeld zurechtzufinden.

Anders ist es im Falle der von der Bundesagentur angebotenen Sprachkurse. Das Innenministerium schließt durch eine willkürlich gewählte Definition, was eine »gute« Bleiberechtsperspektive ist, zahlreiche Asylsuchende von Sprach- und Integrationskursen aus. Nur Teilnehmer*innen aus bestimmten Herkunftsländern (Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) werden zugelassen. Afghan*innen beispielsweise sind von den Kursen ausgeschlossen. Für die Betroffenen ist der ehrenamtlich organisierte Sprachunterricht somit oft der einzige Zugang zu einem Sprachkurs.

Lange Wartezeiten für Kurse

Doch selbst wenn sie ein Anrecht auf einen Platz in einem Sprachkurs der Bundesagentur haben, müssen Flüchtlinge monatelang darauf warten - vertane Zeit in Sachen Integration. Für die von der Bundesagentur angebotenen 100.000 Plätze haben sich mehr als 220.000 Menschen angemeldet. Allein in diesem Jahr werden voraussichtlich mehrere Hunderttausend Asylsuchende kursberechtigt sein. Ihre Aussichten auf einen baldigen Zugang zu einem Sprachkurs sind jedoch ungewiss; viele bleiben trotz Anrecht auf einen Kurs auf die Angebote Ehrenamtlicher angewiesen.

Bildung und Arbeit

Einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden, bedeutet für Flüchtlinge wie ihre Unterstützer*innen einen immensen Aufwand. Diese Unterstützung läuft ins Leere, wenn Behörden sich weigern, eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Es gibt unzählige Berichte über Fälle von Helfer*innen, die jungen Flüchtlingen Ausbildungsplätze beschafft haben, die diese nicht antreten konnten, weil sich die zuständige Behörde weigerte, eine Ausbildungserlaubnis auszustellen. Für jugendliche Asylsuchende in Bayern beispielsweise wird es künftig schwieriger werden, eine Ausbildung zu beginnen:

Seit dem 1. September gibt es eine Weisung an die Ausländerbehörden, nur unter strengen Voraussetzungen eine Ausbildungserlaubnis zu erteilen. Sogar die Industrie- und Handels- sowie die Handwerkskammer in Bayern protestierte gegen diese Weisung. Jugendlichen und junge Erwachsene wird so die Perspektive auf einen Ausbildungsplatz genommen.

Erfreulicherweise ist die Vorrangprüfung 2016 in vielen Arbeitsamtsbezirken zunächst für drei Jahre abgeschafft worden. In ganz Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen Bayerns, Rheinland Pfalz' und Nordrhein-Westfalens erschwert der fortbestehende Vorrang potenziell vorhandener, bevorrechtigter Arbeitnehmer*innen aber weiter den Arbeitsmarktzugang und verhindert die Aufnahme von Arbeit immer wieder auch dann, wenn Flüchtling und Arbeitgeber*in sich einig geworden sind.

Viele setzen ihre Arbeit in der Flüchtlingshilfe auch nach Sommer und Herbst 2015 fort. Aus spontanen Initiativen sind inzwischen häufig verfestigte Strukturen wie beispielsweise Vereine geworden.

Aufnahmeprogramme beendet, Familiennachzug behindert

Ehrenamtliche Helfer*innen machen sich mit den Flüchtlings- und Familienschicksalen vertraut. Viele wollen selbst helfen und mit Hilfe einer Bürgschaft Angehörige von Flüchtlingen aufnehmen. Andere unterstützen Flüchtlinge dabei, zu ihrem Recht auf Familiennachzug zu kommen - beides Bereiche, in denen ihr Einsatz an Grenzen stößt.

Zum einen ist der Familiennachzug der Kernfamilie zu syrischen Flüchtlingen, die in Deutschland anerkannt sind, praktisch zum Erliegen gekommen. Allein einen Termin für ein Visum bei der deutschen Botschaft im Libanon zu bekommen dauert um die 15 Monate und länger. Mittlerweile wird Syrer*innen in Deutschland fast nur noch der subsidiäre Schutz gewährt, wonach ihr Anspruch auf Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt ist. Familien bleiben auf Jahre getrennt. Ihre Angehörigen nicht aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland holen zu können, ist für die Betroffenen eine große Belastung, ein Neuanfang in Deutschland nicht möglich. Ehrenamtliche sind angesichts dieser Problematik hilflos.

Auch Länderaufnahmeprogramme, die durch eine Bürgschaft eine Aufnahme syrischer Angehöriger außerhalb der Kernfamilie nach Deutschland ermöglicht hätten und oft der letzte Ausweg waren, wurden fast vollständig eingestellt.

Asylverfahren - zermürbend für Asylsuchende und Unterstützer*innen

Ehrenamtliche engagieren sich monatelang, leiden mit den Geflüchteten mit, begleiten sie im Asylverfahren und sind oft vor den Kopf gestoßen, wie die Behörden mit Asylsuchenden umgehen. Auch für Unterstützer*innen sind die langen, unfairen Verfahren nervenaufreibend. Allein die Zeit von der Ankunft bis Asylsuchende einen Asylantrag stellen dürfen dauerte zuletzt im Durchschnitt länger als 7 Monate. Zwischen der Anhörung und der Entscheidung vergehen weitere Monate der Ungewissheit. Bei eritreischen Flüchtlingen beispielsweise zieht sich die Zeit zwischen Asylgesuch und Asylbescheid in die Länge, zuletzt betrug sie 13,4 Monate.

Ehrenamtliche unterstützen Flüchtlinge dabei, einen Rechtsanwalt zu finden, der ihnen zu ihrem Recht verhilft. Oft sind es auch Ehrenamtliche, die durch Geldsammlungen die Finanzierung der Tätigkeit eines Anwalts ermöglichen. Viele beraten bei der Vorbereitung für die Anhörung, einige begleiten ihre Schützlinge sogar bei der Anhörung. Und Ehrenamtliche sind oft die entscheidende Schnittstelle, wenn es darum geht, Ungerechtigkeiten im Asylverfahren aufzuarbeiten. All dies erfordert Zeit und Anstrengungen, sich mit den in vielen Fällen unverständigen und teils schlicht fehlerhaften Entscheidungen der Behörden oder des BAMF auseinanderzusetzen.

Politik instrumentalisiert Helfer*innen

Auch die Behauptung mancher Politiker*innen, ehrenamtlich Tätige in Deutschland wären überlastet, weshalb man sie nicht mit weiterer Flüchtlingsaufnahme überlasten dürfe, trifft nicht zu. Wie die Bertelsmann-Studie auf Seite 48 analysiert, sehen sich Unterstützer*innen in Deutschland nicht als überfordert:

Der Frage nach der Belastung wird klar mit der Überzeugung begegnet, dass von ehrenamtlicher Seite keine Überforderung besteht, sondern eine große Bereitschaft, die vorliegenden Aufgaben zu bewältigen... Frustration unter Ehrenamtlichen macht sich angesichts langsam arbeitender Verwaltungsstrukturen breit. Emotionale Belastungen entstehen aber auch durch andere staatliche Eingriffe, so z. B. wenn Geflüchtete von Abschiebung bedroht sind.

Helfer*innen bleiben engagiert

Die Helfer*innen weigern sich, von Politiker*innen missbraucht zu werden. Viele setzen ihre Arbeit in der Flüchtlingshilfe auch nach Sommer und Herbst 2015 fort. Aus spontanen Initiativen sind inzwischen häufig verfestigte Strukturen wie beispielsweise Vereine geworden (Bertelsmann-Studie, S. 22).

Viele Helfer*innen sind dabei selbst Flüchtlinge: Ein Drittel der bislang besetzten Freiwilligenplätze in der Flüchtlingshilfe beim Bundesfreiwilligendienst sind Menschen mit Fluchterfahrung. In Organisationen wie Jugendliche ohne Grenzen, The Voice oder Women in Exile kämpfen Flüchtlinge selbst für die Belange von Schutzsuchenden. Sie engagieren sich als Dolmetscher*innen, Pat*innen oder Lots*innen und können ihren Landsleuten dabei helfen, das Erfahrene gemeinsam zu verarbeiten.


Anmerkung:
[*] https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Koordinationsmodelle_und_Herausforderungen_ehrenamtlicher_Fluechtlingshilfe_in_den_Kommunen.pdf


URL des Artikels auf der Pro Asyl-Homepage:
https://www.proasyl.de/news/wie-asylgesetze-und-behoerdenpraxis-ehrenamtliche-fluechtlingshilfe-erschweren/

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Quelle:
Pro Asyl, 27. Oktober 2016
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0) 69 - 24 23 14 - 0, Fax: +49 (0) 69 - 24 23 14 72
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de
mit freundlicher Genehmigung von Pro Asyl


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2016

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