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ASYL/1124: Bundesamt lädt Säuglinge und Kleinkinder zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. Januar 2017

Maßnahme ohne Sinn und Verstand: BAMF lädt Säuglinge und Kleinkinder zur ED-Behandlung

PRO ASYL: Für die Familien Schikane, für die Behörden Mehrarbeit ohne Erkenntnisgewinn


Für die betroffenen Eltern ist es ein ärgerlicher Reise- und Organisationsaufwand, für die Kinder eine Belastung und für die Behörden ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand mit keinerlei Erkenntnis- oder Sicherheitsgewinn: die Einbestellung von Kleinkindern und Säuglingen von Asylsuchenden zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die »Aktion Kinderfoto« wirft ein bezeichnendes Licht auf das aktuelle flüchtlingspolitische Klima, in dem Sinn und Zweck einzelner Maßnahmen nicht mehr hinterfragt werden, sondern die Idee vorherrscht, dass viel Aktivismus auch viel helfen wird.

Erste Vorladungen tauchten im November in Bayern auf. Aktuell berichten z.B. Frankfurter AnwältInnen, dass ihnen mehrere Ladungen an die Kinder ihrer Mandanten für den 19. Januar 2017 z.B. in der Außenstelle Büdingen des Bundesamtes vorliegen. In den Ladungen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterscheinen das Verfahren wegen mangelnder Mitwirkung eingestellt werden kann. Über den Hinweis, dass es sich um eine ED-Behandlung handele, findet sich keine Information zum Sinn der Aktion bzw. eine Rechtsgrundlage. Tatsächlich findet sich in § 16 Abs. 1 AsylG eine Regelung, die ein Einfallstor für die Idee ist, Säuglinge und Kleinkinder zum Fototermin einzuladen. Demnach dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke von AusländerInnen genommen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Unter dieser Altersgrenze »dürfen nur Lichtbilder aufgenommen werden«. Eine flächendeckende Fotosammlung von Säuglingen und Kleinkindern von Asylsuchenden dürfte der Gesetzgeber mit dieser Regelung nicht gemeint haben - obwohl sie ins Asylgesetz in der Hektik des letzten Jahres hineingenommen worden ist.

Doch mit deutscher Hundertprozentigkeit hat die Bundesamtsspitze ihre Dienstanweisung zur ED-Behandlung so geändert, dass bei allen Kindern unter 14 Jahren ein Foto angefertigt wird, das dann zur Akte genommen wird. Das ist zwar grober Unfug, denn das schnelle Veralten von Kinderporträts würde der deutschen Gründlichkeit halber dann wohl auch beinhalten müssen, dass jedes Jahr aufs Neue fotografiert wird. Verwertbare biometrische Daten erhält man so nicht.

In einer in Bayern ergangenen Ladung für ein im August 2016 geborenes Kind heißt es zudem: »Bitte beachten Sie, dass das Bundesamt für die Dauer der Wartezeit keine Verpflegung zur Verfügung stellt«. Zumindest Säuglingen wird diese Warnung nicht so wichtig sein. Kleinkinder werden offensichtlich aus dem Picknickkorb der Eltern versorgt werden müssen, soweit diese den amtlichen Hinweis verstanden haben.

Das Bundesamt hat - wie im letzten Jahr - eigentlich Wichtigeres zu tun, nämlich in Asylverfahren zeitnah und sachgerecht zu entscheiden. Es sollte der Bundesamtsspitze eigentlich möglich sein, auch dem Bundesinnenministerium zu verdeutlichen, dass eine Galerie von Säuglings- und Kleinkinderfotos weder zweckdienlich noch ein Sicherheitsgewinn ist.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 17. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2017

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