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ASYL/606: Bundesverfassungsgericht stoppt erstmalig Abschiebung nach Griechenland (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 9. September 2009

Bundesverfassungsgericht stoppt erstmalig Abschiebung nach Griechenland
Mangelnder Rechtsschutz auf dem Prüfstein

PRO ASYL begrüßt Hinweis auf den Grundsatz der europäischen Solidarität


Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines irakischen Flüchtlings stattgegeben und erstmalig eine Abschiebung nach Griechenland gestoppt. PRO ASYL begrüßt diesen Beschluss. Der betroffene Flüchtling ist damit vorerst vor der drohenden Rechtlosigkeit und Obdachlosigkeit in Griechenland geschützt.

Nachdem bereits über 70 deutsche Verwaltungsgerichte aufgrund der eklatanten Missstände im griechischen Asylsystem Überstellungen nach Griechenland gestoppt haben, eröffnet der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit, dass im Hauptverfahren endlich der Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohenden Abschiebungen im Dublinverfahren auf den Prüfstand kommt. Bemerkenswert ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht dem "europarechtliche(n) Grundsatz der Solidarität ... bei einer erheblichen Überlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates" große Bedeutung beimisst.

gez. Karl Kopp
Europareferent von PRO ASYL

Die Presseerklärung und den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes unter der Rubrik "Presseerklärungen"


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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 9. September 2009
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2009