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ASYL/855: Protest gegen geplante Sammelrückführung nach Serbien (Flüchtlingsrat M-V)


Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Pressemitteilung vom 7. April 2014

Protest gegen geplante Sammelrückführung nach Serbien



Der Winterabschiebungsstopp für Menschen aus dem Westbalkan ist am 31. März ausgelaufen. Nun planen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für den 8. April eine Sammelrückführung von ausreisepflichtigen Personen aus Serbien. Die Mehrheit der von dieser aufenthaltsbeendenden Maßnahme Betroffenen sind Roma.

Der Flüchtlingsrat protestiert gegen diese Rückführung von Roma-Flüchtlingen nach Serbien.

"Der 8. April ist der Internationale Tag der Roma. Ausgerechnet für diesen Tag eine Sammelrückführung überwiegend von Roma zu planen, zeugt von mangelnder Sensibilität und mangelndem Geschichtsbewusstsein der zuständigen Behörden." so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates M-V.

Schätzungsweise bis zu 500.000 als »Zigeuner« verfolgte Menschen wurden im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Opfer während des 2. Weltkrieges. 1971 verabredeten deshalb Roma-Vertreter aus 25 Ländern, gemeinsam etwas für die Anerkennung ihrer Rechte als Minderheit zu tun. In vielen EU-Ländern sind die Menschenrechte für Sinti und Roma bis heute nicht gewährleistet.

"So herrscht in Serbien für Roma ein eklatanter Mangel an sauberen Unterkünften, fließendem Wasser, Strom, Ausbildung, Arbeit, Essen und medizinischer Versorgung", erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates M-V. "Die Rückkehrer erwartet systematische Verelendung, Analphabetismus und Ghettoisierung."

Vor dem Hintergrund, dass ihnen lückenlose Berichte zur Situation vor Ort vorliegen, sollten sich EU und Bundesregierung - anstatt Roma nach Serbien oder anderenorts zurückzuschicken - endlich ernsthaft für die Einhaltung der Menschenrechte der Roma in den sogenannten Westbalkanstaaten einsetzen.

Staaten, die Menschenrechte missachten, dürfen nicht - wie von der Bundesregierung aktuell mit einem Gesetzentwurf betrieben - zu »sicheren Herkunftsländern« erklärt werden.

Roma, die vor Verfolgung fliehen, muss Schutz nach der »Genfer Flüchtlingskonvention« zustehen.

Wer nicht will, dass Roma weiter fliehen müssen, muss sich für ihren uneingeschränkten Zugang zu Bildung, Arbeit und zum Gesundheitssystem in ihren Herkunftsländern und für die nachhaltige Durchsetzung ihrer politischen Teilhabe verwenden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. April 2014
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2014