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ASYL/872: Rechtswidrige Haft - Abschiebungshaft in JVA Frankfurt-Preungesheim (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 10. Juni 2014

Diakonie Hessen und PRO ASYL fordern Aussetzung des Abschiebungshaftvollzugs in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim



In der JVA Frankfurt-Preungesheim sitzen zurzeit etwa 20 Personen in Abschiebungshaft, obwohl der Vollzug von Abschiebungshaft in einer normalen Justizvollzugsanstalt nach Auffassung des Bundesgerichtshofes rechtlich auf so große Zweifel stößt, dass nach dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro libertate" (im Zweifel für die Freiheit) der Vollzug dort auszusetzen und die Betroffenen zu entlassen sind. Dies fordern Diakonie Hessen und PRO ASYL gemeinsam.

"Wir fordern, dass sich die Hessische Landesregierung der Praxis anderer Länder anschließt, die die gemeinsame Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen beendet haben", sagte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen mit Blick auf die hessische Praxis.

Die Landesregierung hält jedoch weiter daran fest, Abschiebungshaft in der hierfür nicht geeigneten JVA durchzuführen, wo die Betroffenen den Haftbedingungen für Untersuchungs- und Strafhäftlinge unterliegen. Ende Mai hat der Bundesgerichtshof in einem anhängigen Verfahren dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt den rechtlichen Hinweis gegeben, die Inhaftierung in Preungesheim sei unzulässig. Daraufhin wurde der Abschiebungshäftling, dessen Fall dem Bundesgerichtshof vorlag, am 4. Juni von Frankfurt am Main nach Eisenhüttenstadt (Brandenburg) verlegt.

In voller Kenntnis der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes und eines schon seit Monaten anhängigen Grundsatzverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, bei dem es ebenfalls um einen Fall aus Hessen geht, scheint die Landesregierung diese Praxis nicht zu beenden sondern abzuwarten, ob weitere Häftlinge klagen. "Jeden Tag stärker drängt sich jetzt die Frage auf, in wieweit das Nichthandeln von Seiten der Hessischen Landesregierung sich als eine Art vorsätzlicher Freiheitsberaubung unter Verstoß gegen die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs und unter Bruch europäischen Rechtes darstellt", so der stellvertretende Geschäftsführer von PRO ASYL, Bernd Mesovic.

Rechtlicher Hintergrund ist die sog. EU-Rückführungsrichtlinie. Europäisches Recht schreibt nämlich vor, dass Abschiebungshäftlinge grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen zu inhaftieren sind (sog. Trennungsgebot). Artikel 16 der Richtlinie lautet: "Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen. Sind in einem Mitgliedstaat solche speziellen Hafteinrichtungen nicht vorhanden und muss die Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgen, so werden in Haft genommene Drittstaatsangehörige gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen untergebracht."

Die Praxis der speziellen Abschiebungshaftanstalten müsse nicht denselben Sicherheitsanforderungen genügen wie andere Vollzugsanstalten. Damit sind großzügige Besuchsregelungen, Kontakte nach außen, lange Umschlusszeiten und vieles andere möglich, so Gern weiter. Abschiebungshäftlinge sind in der Regel keine Straftäter - Abschiebungshaft ist keine Strafe.

In der JVA Preungesheim werden männliche Abschiebungshäftlinge in einem gesonderten Trakt inhaftiert. Dem Trennungsgebot allerdings ist damit nicht ausreichend Rechnung getragen. Noch weit problematischer ist die Situation von Frauen, die sich in Abschiebungshaft in Preungesheim befinden. Sie werden dort nicht von anderen Häftlingen getrennt. Dies ist nach Auffassung von Diakonie und PRO ASYL umso weniger mit der EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar.

Die Kritik der beiden Verbände gilt auch Teilen der Richterschaft. Vor dem Hintergrund der bekannten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes und der Tatsache, dass die Frage des Trennungsgebotes dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorliegt - damit also starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Haft bestehen, die in der Abwägung zur Haftaussetzung und Entlassung führen müssen - ergehen immer wieder richterliche Abschiebungshaftbeschlüsse, die zu weiteren Inhaftierungen in der JVA Preungesheim führen.

"Die eigentliche Alternative zu alledem ist allerdings die Abschaffung der Abschiebungshaft. Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis", betonte Diakonie-Chef Gern. Das Institut der Abschiebungshaft sollte durch andere Instrumente ersetzt werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für eine humane Flüchtlingspolitik.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 10. Juni 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2014