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ASYL/896: Abschiebestopp nach Westafrika - Niedersachsen muss nachziehen! (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. - 26. September 2014

Hamburg verhängt Abschiebestopp nach Westafrika - Niedersachsen muss nachziehen!



Wie die taz [1] heute berichtet, hat die Hamburger Innenbehörde beschlossen, "bis auf Weiteres" keine Abschiebungen nach Liberia, Guinea, Sengal, Nigeria und Sierra Leone mehr durchzuführen. Hintergrund dieser Entscheidung ist flächendeckende Verbreitung des tödlichen Ebola-Virus in diesen Ländern. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation haben sich bereits über 6.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Aufgrund dieser dramatischen Zustände hält die Hamburger Innebehörde Abschiebungen in die betroffenen Länder aktuell für unzumutbar.

Die niedersächsische Innebehörde hingegen hält einen solchen Beschluss bislang nicht für erforderlich. Stattdessen verweist es auf die Möglichkeit für Asylbewerber_innen, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre individuelle gesundheitliche Gefährdungssituation nachzuweisen. Das greift aus unserer Sicht zu kurz: Nicht jeder bedrohte Flüchtling hat das Geld und die fachlichen Kenntnisse, die nötig sind, um rechtzeitig individuellen Rechtsschutz zu beantragen. Ein Blick auf die Hinweise des Auswärtigen Amtes sowie die Reisewarnungen für die betroffenen westafrikanischen Staaten sollten ausreichen, um zu erkennen, dass ein gruppenbezogener Schutz durch einen Abschiebungsstopp hier unerlässlich ist.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, sich Hamburg anzuschließen und einen sofortigen Abschiebestopp in die Staaten zu verhängen, in welchen das Ebola-Virus wütet und täglich mehr Menschen in den Tod reißt.

[1] http://taz.de/Hamburg-kann-auch-human/%21146654/

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Langer Garten 23 B, 31137 Hildesheim
Telefon: 05121/10 26 87, Fax: 05121/31 60 9
E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2014