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EUROPA/164: Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 30.06.2009

Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß - angemahnte Änderungen werden umgehend vorbereitet


Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Organstreitverfahren und Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag von Lissabon entschieden.

Das Gericht hat den Vertrag für verfassungsgemäß erklärt, mahnt aber Änderungen im innerstaatlichen Verfahren an.

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble begrüßte das Urteil: "Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Urteil an zentraler Stelle, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat bleibt. Damit ist der Weg frei, um das Ratifizierungsverfahren mit den notwendigen Anpassungen im Begleitgesetz rasch abzuschließen. Das ist ein großer Erfolg. Deutschland und Europa brauchen den Vertrag von Lissabon. Im Konzert der großen Mächte werden die europäischen Staaten nur gehört, wenn sie gemeinsam agieren. Die Herausforderungen der Zukunft verlangen eine handlungsfähige Europäische Union. Auf diesem Weg können wir nun fortschreiten."

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zeigte sich im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen im innerstaatlichen Recht zuversichtlich: "Die Umsetzung des Urteils wird zu einer Verbesserung der Legitimation von Entscheidungen auf der EU-Ebene führen. Das kann der Demokratie und der Akzeptanz europäischer Politik in Deutschland nur helfen. Gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat werden wir möglichst schnell Wege finden."


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2009
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
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E-mail: poststelle@bmi.bund.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2009