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MEDIEN/346: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 4. Februar 2009

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost: Eine neue Infrastruktur ermöglicht vertraulichen, zuverlässigen und sicherená elektronischen Versand per "De-Mail"


Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per "De-Mail" sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit diesem international vorbildlichen Projekt übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in der elektronischen Geschäftswelt.á

Ab 2010 soll die Kommunikation im Internet mit De-Mail so einfach werden wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost. Der Gesetzentwurf zu Bürgerportalen schafft den erforderlichen Rechtsrahmen für den sicheren Versand durch private Anbieter. Die neue Infrastruktur "De-Mail" soll den Komfort der E-Mail mit Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit auf einem definiertem Sicherheits- und Datenschutzniveau verbinden. De-Mail wird von akkreditierten, staatlich geprüften Providern aus der Wirtschaft angeboten werden.


Dazu Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Einkaufen, Handel und Behördengänge im Internet sind mittlerweile alltäglich. Mit De-Mail wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger eine einfache Möglichkeit schaffen, im Internet zuverlässig, sicher und vertraulich zu kommunizieren. Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam besser zu schützen. De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany." Mit dem Bürgerportalgesetz werden Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mailá und an deren Betrieb definiert sowie das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bei der Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechniká muss ein Unternehmen strenge Auflagen in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutzá erfüllen und die technische Zusammenarbeit mit den De-Mail-Diensten anderer Anbieter nachweisen.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen können dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen. Hierfür wird eine sichere Identifizierung z.B. durch Vorlage eines Personalausweises erforderlich sein - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Damit sind die Kommunikationspartner eindeutig nachvollziehbar. Der Versand von De-Mails erfolgt über gesicherte Kommunikationskanäle, die Nachrichten sind vor Mitlesen und Veränderungen geschützt. Auf Wunsch erhält der Absender eine beweiskräftige Bestätigung über den Zugang der De-Mail beim Empfänger.

Mit De-Mail wird vieles elektronisch möglich, was heute mangels erforderlicher Sicherheit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeitá im Internet in der Regel nicht möglich ist - so z.B. der Versand von Rechnungen, Bescheinigungen, vertrags- und geschäftsrelevanten Unterlagen und vertraulichen Dokumenten. De-Mail eröffnet damit ein Einsparungspotential bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung von 1-1,5 Mrd. EUR jährlich, macht die Abwicklung von Geschäften für alle moderner, einfacher, schneller und komfortabler und trägt maßgeblich zum Bürokratieabbau bei.

Zum Entwurf des Bürgerportalgesetzes wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine Online-Konsultation durchgeführt. Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter von Behörden, Unternehmen und sonstigen Institutionen besuchten die Webseite. Das Angebot umfasste unter anderem die Möglichkeit zur direkten Kommentierung des Gesetzentwurfes. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes bereits berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter:
www.buergerportale.de.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Februar 2009
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 01888 681-0, Telefax: 01888 681-2926
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2009