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MEDIEN/354: Internetzensur - Mißbrauch des Mißbrauchs (Blätter)


Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2009

Internetzensur: Missbrauch des Missbrauchs

Von Daniel Leisegang


Die Freiheit des Internet lebt davon, dass es den Nutzern schrankenlose Vernetzung und unkontrollierten Austausch von Daten erlaubt. Allerdings werden online nicht nur E-Mails, Musiktitel oder Urlaubsfotos weitergegeben. Auch zahlreiche digitale Filme und Fotos, die Kindesmissbrauch dokumentieren, wechseln im Netz den Besitzer.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen setzt sich daher seit geraumer Zeit energisch für Internetsperren ein, um die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten zu unterbinden. Ohne Frage: Ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornographie ist längst überfällig. Jedoch ist die Blockade von Webseiten ein denkbar unzweckmäßiger und vor allem unverhältnismäßiger Ansatz.

Nicht nur lässt der Vorstoß der Ministerin eine politische Gesamtstrategie vermissen. Statt auf die verbotenen Inhalte direkt zuzugreifen, ist lediglich vorgesehen, die Zugangsstraße zu sperren. Pädophile werden auf diese Weise aber nachweislich nicht von ihren Taten abgehalten und Kinder vor Missbrauch nicht geschützt.

Darüber hinaus bewegt sich die Bundesregierung mit der Einführung einer Zensur-Infrastruktur im Internet außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen. Ausgerechnet das Bundeskriminalamt (BKA) operiert fortan - ohne jegliche Kontrolle - als oberster Web-Zensor. Damit aber drohen die derzeitigen Pläne der Zensur beliebiger OnlineInhalte Tür und Tor zu öffnen.

Der Bundesregierung kann es zudem nicht schnell genug gehen: Noch vor der Bundestagswahl im September soll der Einsatz von Internetblockaden in Gesetzesform gegossen sein. Die überstürzte Dringlichkeit rechtfertigen die Befürworter mit Blick auf die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Ihr zufolge habe sich die Verbreitung von Kinderpornographie im Jahr 2007 mehr als verdoppelt.

Dieser dramatisch klingende Anstieg beruht indes auf einer falschen Interpretation der Zahlen. Tatsächlich wurden hinsichtlich der Verbreitung von Kinderpornographie im Jahr 2007 insgesamt 2872 Schriften erfasst - und damit sogar geringfügig weniger als im Jahr zuvor.

Einen deutlichen Zuwachs registriert die PKS allein bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie. Diese Zunahme folgt allerdings aus der breit angelegten "Operation Himmel" Ende 2007, in deren Anschluss allein über 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.(1)


Blockieren statt löschen?

Technische Filtersysteme können nur in Zusammenarbeit mit den Internetprovidern eingerichtet werden. Konkret möchte die Bundesregierung den Zugang zu Webseiten, die kinderpornographische Schriften und Bilder anbieten oder auf solche Seiten verweisen, mit Hilfe von DNS-Manipulationen (2)blockieren. Server, die in Staaten stehen, in denen das Anbieten von Kinderpornographie nicht geahndet wird, sollen auf diese Weise für deutsche Internetnutzer nicht länger erreichbar sein.

Allerdings können selbst technisch unbedarfte Nutzer weiterhin auf gesperrte Internetseiten zugreifen. Seit längerem kursieren Videoanleitungen im Netz, die zeigen, wie sich die Blockaden innerhalb weniger Sekunden überwinden lassen. Hinzu kommt, dass der Handel mit kinderpornographischem Material nicht beschränkt wird: Fotos und Filme werden, wie bisher, ungehindert in geschlossenen Netzwerken, über Mobiltelefone oder auf dem Postweg ausgetauscht.(3)

Die Untauglichkeit der Maßnahmen belegt das Beispiel Schweden. Dort setzt man seit einigen Jahren auf die leicht zu überwindenden DNS-Sperren - ohne großen Erfolg. Björn Sellström, Leiter der Ermittlungsgruppe Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in Stockholm, musste jüngst einräumen, die Sperrmaßnahmen trügen leider "nicht dazu bei, die Produktion von Webpornographie zu vermindern". Wider Erwarten hat sich die Zahl der zensierten Seiten in Schweden seit der Einführung des Zensursystems sogar erhöht.

Regelmäßig werden auch - unbeabsichtigt oder gezielt - legale Angebote zensiert. Eine im Januar bekannt gewordene finnische Zensurliste weist unter rund 1000 Links nur neun Webseiten mit kinderpornographischen Darstellungen auf. Und gerade einmal 20 Prozent der Links der dänischen Liste führen zu verbotenen Inhalten.(4)

Vor diesem Hintergrund zeigt sich auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter wenig überzeugt, dass Internetzensur den Handel mit Kinderpornographie unterbinden kann. Statt zu versuchen, der Hydra den Kopf abzuschlagen, benötigen die Ermittlungsbehörden vielmehr dringend weitere Internetfahnder und Ermittler. Diese könnten tatsächlich aktiv gegen die Inhalte im Internet vorgehen. Denn mehr als 90 Prozent der blockierten Webseiten sind in Ländern "gehostet", in denen es rechtlich untersagt ist, kinderpornografisches Material anzubieten - darunter in den USA (71 Prozent), Australien (7,6 Prozent), den Niederlanden (6 Prozent) und der Bundesrepublik (5,8 Prozent).(5)

Die gemeinnützige Organisation CareChild forderte kürzlich verschiedene Provider direkt auf, kinderpornographische Inhalte zu löschen, die auf ihren Servern angeboten wurden. Innerhalb von 48 Stunden wurden drei Viertel der Domains, die einer dänischen Sperrliste entnommen waren, geprüft und vom Netz genommen. Auch wenn das eigenmächtige Vorgehen von CareChild problematisch erscheinen mag, veranschaulicht es doch die Wirksamkeit des unmittelbaren Zugriffs auf die Inhalte - und führt die Argumente der Zensurbefürworter vollends ad absurdum.

Diese müssen sich fragen lassen, warum die kinderpornographischen Inhalte nur gesperrt, nicht aber - beispielsweise nach richterlicher Prüfung - gelöscht werden.


Grundrechte beiseite gewischt

Noch zu Beginn des Jahres versuchte die Bundesfamilienministerin, die größten Internetprovider freiwillig zu Blockaden zu bewegen. Diese verlangten allerdings Rechtssicherheit gegen mögliche Haftungsforderungen für den Fall, dass fälschlicherweise legale Seiten auf den Index geraten. Auch zeigten sie sich skeptisch, dass die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausreiche, um das Fernmeldegeheimnis derart massiv einzuschränken.

Daher sah sich das Bundeskabinett Ende März veranlasst, Eckpunkte zu einer Novellierung des Telemediengesetzes zu beschließen. Ein Arbeitsentwurf des Wirtschaftsministerium sieht nun vor, die Provider zu verpflichten, "durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten "zu erschweren" und "dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele" zu übermitteln.(6) Die Provider erhalten in Zukunft direkt vom Bundeskriminalamt eine täglich aktualisierte "schwarze Liste". Sollten versehentlich legale Angebote gesperrt werden, haftet damit das BKA.(7) Die Zugangsanbieter dürfen außerdem die IP-Adressen der Nutzer speichern, die auf die gesperrten Inhalte zuzugreifen versuchen, und müssen diese auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

Bis es zu einer Novellierung des Gesetzes kommt, muss allerdings noch eine Reihe grundrechtlicher Fragen geklärt werden. Immerhin schränken die Internetblockaden die in Art. 5 GG gesicherte Informations- und Rezipientenfreiheit massiv ein und berühren zudem das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Eine Sperrung von Webseiten ist rechtlich allein als Ultima Ratio vorgesehen und daher nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen gestattet. Die Bundesregierung aber plant in Zusammenarbeit mit dem BKA, mehrere tausend Webadressen zu zensieren.

Diese grundrechtlichen Bedenken wischt das Bundesinnenministerium kurzerhand beiseite. So sei das Fernmeldegeheimnisses von den Zensurmaßnahmen nicht betroffen, da es beim Internetsurfen nur zu Kommunikationsprozessen komme, "die dem Bereich der Massenkommunikation, wie etwa der Abruf von öffentlich zugänglichen Webseiten", zufallen. Diese aber fielen "nicht unter den Schutzbereich des Art. 10 GG". Schließlich sei das Aufrufen einer Website keine Individualkommunikation zwischen zwei oder mehr Personen; stattdessen komme es "lediglich zu einem Abruf von an die Allgemeinheit gerichteten Informationen."

Eine gewagte Interpretation, die nicht nur ein weiteres Mal offenbart, wie leichtfertig die Bundesregierung bestehende Grundrechte ignoriert bzw. auszuhebeln versucht. Zudem wird deutlich, wie lückenhaft noch immer das Wissen um die Neuen Medien bei den vermeintlich Sachverständigen ist.

Denn das Internet ist weniger ein Raum der Massenkommunikation, als vielmehr eine Sphäre, in der Nutzer - statt einfach nur Informationen abzurufen - auf unzähligen Webseiten interagieren und in selbstverwalteten Netzwerken kommunizieren. Daher ist bei der Online-Filterung von Kommunikationsdaten vorab nicht erkennbar, um welche Art von Informationsaustausch es sich jeweils handelt. Der Nutzer könnte, während er sich auf einer Webseite aufhält, ein Formular abschicken, Dateien hochladen, Texte abrufen oder auch einen Web-Chat starten - ohne dass dessen Kommunikationsinhalt einen Dritten interessieren sollte und dürfte.


Wer überwacht die Überwacher?

Nicht zuletzt haben die geheimen Filtersysteme ein enormes Missbrauchspotential zur Folge - erst recht, wenn weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen dürfen. Selbst das Minimum an demokratischer Gewaltenteilung, eine Prüfung der Zensurmaßnahmen durch die Judikative, ist nicht vorgesehen. Das BKA, das bereits auf dem besten Weg ist, zum deutschen FBI zu werden,(8) wäre damit befugt, die Zensur jederzeit auf beliebige weitere Webseiten auszuweiten. Wenn aber die Behörde vollkommen freie Hand bei der Erstellung und Verwaltung der Zensurlisten erhält, wer überwacht dann die Wächter?

Was den Kritikern zu bleiben scheint, ist die Bekanntmachung der geheim gehaltenen Sperrlisten. Dies ist durchaus eine ambivalente Angelegenheit. Auf der einen Seite werden damit Links zu verbotenen Inhalten bekannt, und Kinderschutzgruppen mahnen zu Recht, dass Pädophile auf diese Weise Zugang zu Suchkatalogen erhielten. Auf der anderen Seite kann das demokratiefeindliche Zensurverhalten der Regierungen erst dann öffentlich diskutiert und kritisiert werden, wenn die unter Verschluss gehaltenen Listen bekannt sind.

Statt die berechtigten Zweifel der Bürgerrechtler ernst zu nehmen, geht die Bundesrepublik repressiv dagegen vor, wenn diese die fragwürdigen Ziele der Blockaden aufdecken. Mitte März veröffentlichte Wikileaks.org nichtöffentliche Zensurlisten der Australian Communications and Media Authority.(9) Daraufhin kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei dem Inhaber der deutschen Domain. Dieser wurde verdächtigt, kinderpornographische Schriften verbreitet zu haben. Ein weiterer Blogger geriet gar in das Visier der Ermittler, als er einen Link zu einem Blog setzte, das wiederum die Liste bei Wikileaks verlinkte.

Festzuhalten bleibt, dass das energische Auftreten der Bundesregierung eine reale Gefahr für die freie Kommunikation im Internet darstellt. Wie die Zensur darüber hinaus ausgeweitet werden könnte, zeigt nicht zuletzt der Verlauf der populistisch aufgeheizten Debatte. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verglich Computerspiele, die Gewaltszenen enthalten, bereits mit kinderpornographischem Material. Aus gänzlich anderen Motiven begrüßt die Unterhaltungsindustrie die Blockaden. Sie verlangt seit Jahren politische Unterstützung, um das sogenannte Filesharing von Musik- und Filmdateien im Internet zu erschweren. Es ist voraussichtlich nurmehr eine Frage der Zeit, bis diese Vorschläge auch ernsthaft diskutiert und tatsächlich umgesetzt werden.

Bislang prescht die Bundesfamilienministerin in einer populistischen Debatte offensichtlich nur deshalb voran, um mit Hilfe eines außerordentlich sensiblen Themas Wahlkampf zu machen - und eine Zensur-Infrastruktur einzurichten. Diese wird zu erheblichen "Kollateralschäden" führen, nicht zuletzt für die Demokratie und die Grundrechte in diesem Land. Damit aber droht das Schicksal der missbrauchten Kinder selbst missbraucht zu werden. Zum Schutz der Opfer ist von der Leyens Rezept dagegen gänzlich ungeeignet.


Anmerkungen:

(1) Vgl. Holger Bleich und Axel Kossel, Verschleierungstaktik. Die Argumente für Kinderporno- Sperren laufen ins Leere, in: "c't", 9/2009, S. 20-24.

(2) Das Domain Name System (DNS) lässt sich mit einem Telefonbuch vergleichen: Es wandelt Linkbezeichnungen in Nummern um, die der Browser benötigt, um Seiten abzurufen. Durch Manipulationen der DNS-Tabellen können Anfragen geblockt oder umgeleitet werden.

(3) Vgl. Christian Rath, Kinderporno als Einfallstor, in: "die tageszeitung", 1.2.2009.

(4) Vgl. das Interview mit Sebastian von Bomhard, www.sueddeutsche.de, 25.3.2009.

(5) Vgl. http://scusiblog.org/?p=330.

(6) Woraufhin fünf der größten bundesdeutschen Provider Mitte April doch die Vereinbarung mit dem BKA unterzeichneten.

(7) Laut Gesetzentwurf muss das BKA nur nachweisen können, dass die Webseiten tatsächlich illegale Inhalte enthalten.

(8) Vgl. Sönke Hilbrans, Vom BKA zur Bundesstaatsschutzpolizei, in: "Blätter", 2/2009, S. 12-15.

(9) Wikileaks versteht sich als ein Internetprojekt "für die massenhafte und nicht auf den Absender zurückzuführende Veröffentlichung und Analyse von geheimen Dokumenten".


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Quelle:
Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2009, S. 18-21
mit freundlicher Genehmigung der Redaktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2009