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MENSCHENRECHTE/326: Institut kritisiert Pläne zu Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge im Integrationsgesetz (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 21. April 2016

Pressemitteilung zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. April:
Institut kritisiert Pläne zu Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge im Integrationsgesetz


Berlin - Anlässlich der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz, bei der über das Eckpunktepapier des Koalitionssauschusses der Bundesregierung vom 13. April zu einem Integrationsgesetz beraten wird, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die Ministerpräsidenten wie die Bundesregierung sollten von dem Vorhaben Abstand nehmen, Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge einzuführen. Wohnsitzauflagen sind schwere, unverhältnismäßige Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes. Die Auflagen schränken die Betroffenen auch bei der Ausübung weiterer Rechte und in ihrer Lebensgestaltung erheblich ein. Solche Auflagen, nicht nur für Flüchtlinge im Asylverfahren, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge vorzusehen, verstoßen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Wohnsitzauflagen passen auch nicht in ein Integrationsgesetz, sie sind vielmehr ein ernstes Integrationshindernis: Sie hindern die Betroffenen daran, Arbeit aufzunehmen oder eine Wohnung zu finden. Sie zwingen sie unter Umständen, in Massenunterkünften zu bleiben. Wohnsitzauflagen führen ferner dazu, dass es erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, familiäre und freundschaftliche Bindungen aufrecht zu erhalten.

Auch das Argument, Wohnsitzauflagen würden Planungssicherheit für die Kommunen schaffen, überzeugt nicht: Die Einführung von rechtlich angreifbaren Wohnsitzauflagen bringt keine Sicherheit für die Kommunen.

Integration erreicht man nicht durch Zwangsmittel wie Wohnsitzauflagen. Vielmehr sollten Bund, Länder und Kommunen in Reaktion auf die gestiegene Anzahl von Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und als schutzbedürftig anerkannt werden, die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe erhöhen. Dazu gehören etwa ein schneller Zugang für Kinder zu Kindertageseinrichtungen, eine zügige Einschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, ortsnahe Angebote für Sprachkurse, Angebote und Programme für den Einstieg ins Arbeitsleben beziehungswiese in eine berufliche Ausbildung junger Menschen vor Ort.

Kurzum: In den Kommunen müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen sich entfalten und ihre Potentiale einbringen können und bleiben wollen. Die Grundlage von Integrationspolitik muss sein, dass die Menschen, um die es geht, als Subjekte begriffen werden, nicht als Masse, die an bestimmten Orten festgesetzt werden kann."


Weiterführende Informationen:
Menschenrechtliche Bewertung von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge. Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (09.03.2016):
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=675&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=24b02561cf20da3647534c836da4c30c

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. April 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. April 2016

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