Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

REDE/866: Zu Guttenberg zu Vorfällen in der Bundeswehr vor dem Deutschen Bundestag, 26.01.2011 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, in der Aktuellen Stunde zu Vorfällen in der Bundeswehr vor dem Deutschen Bundestag am 26. Januar 2011 in Berlin:


Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zunächst einmal: Was ist der Gegenstand der heutigen Debatte, die öffentliche Diskussion oder die angebliche Nichtunterrichtung des Bundestages? Ich glaube, wir müssen sehr differenziert auf die drei Fälle blicken, die derzeit in der Debatte stehen. All diese Vorgänge bedürfen zweifelsfrei der vollständigen Aufklärung. Abschließende Informationen über Ereignisse sind aber erst nach Abschluss der Ermittlungen, insbesondere auch der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, möglich, Ermittlungen, die in den beiden Todesfällen nicht erst seit der öffentlichen Diskussion, so wie Sie es gerade in den Raum gestellt haben, Herr Schmidt, sondern von Beginn an, seit November beziehungsweise Dezember des letzten Jahres, mit großer Sorgfalt entsprechend dem geltenden Recht und den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Ich weise deswegen mit Nachdruck den Vorwurf zurück, ich hätte das Parlament nicht informiert, ebenso den Vorwurf einer gezielten Vertuschung oder Irreführung durch mein Haus oder durch mich selbst.

Was die geöffneten Feldpostbriefe anbelangt, so liegen dem Deutschen Bundestag mittlerweile erste Zwischenberichte vor. Bislang lässt sich nicht darauf schließen, dass es sich um eine systematische, eine flächendeckend in großer Zahl erfolgte Aktion handelt. Nach den mir heute vorliegenden Meldungen sind seit Oktober des letzten Jahres insgesamt 29 Postsendungen auf mögliche Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Jeder dieser Briefe ist einer zu viel; das steht außer Frage. Alles muss in der Hinsicht aufgeklärt werden; alles muss unternommen werden, damit wir in dieser Frage eine entsprechende Lösung finden.

Wir verschicken jede Woche circa 6.000 Briefe und 1.800 Päckchen beziehungsweise Pakete aus den Einsatzländern nach Deutschland. Circa 15.000 Briefe und 3.500 Päckchen gehen jede Woche den umgekehrten Weg. Die Unregelmäßigkeiten traten zwischen Oktober und Januar auf, also über einen Zeitraum von circa 16 Wochen. Wir sind mit der Sachverhaltsermittlung noch nicht am Ende und gehen der Sache weiter nach.

Auch der zweite Fall, so tragisch und furchtbar er angesichts des Todes eines jungen Mannes ist, taugt nicht zu Vorwürfen, die in den letzten Tagen konstruiert wurden. Am 17. Dezember 2010 kam es in der abgesetzten deutschen Operationsbasis im Raum Pol-i Khumri zu einem schlimmen Zwischenfall. In einer Ruhezeit - nach durchgeführtem Einsatz - waren die Soldaten in ihrem Unterkunftszelt und hatten dabei nach vorliegenden Erkenntnissen auch routinemäßig ihre Waffen gereinigt. Über den weiteren Ablauf gibt es unterschiedliche Aussagen. Die weitere Aufklärung obliegt auch hier der Staatsanwaltschaft.

Soweit wir nach den bisherigen Feststellungen heute wissen, steht lediglich Folgendes fest: Aus der Waffe eines Soldaten löste sich ein Schuss, der seinen Kameraden am Kopf traf. Der sofort herbeigeeilte Gruppenführer fand den Soldaten blutend zwischen zwei Unterkunftsliegen auf, schickte alle anderen aus dem Zelt, holte sich sanitätsdienstliche Verstärkung und versorgte den Soldaten. Leider verstarb der Soldat kurz danach während einer Notoperation.

Als ich am 18. Dezember 2010, also am Folgetag, gemeinsam mit der Frau Bundeskanzlerin und dem Generalinspekteur im Einsatz eintraf, wurde uns der damalige Ermittlungsstand geschildert, dass der Schuss von der Waffe eines Kameraden ausging. Auch die dabei anwesenden Pressevertreter wurden entsprechend informiert. Damit war zu jener Zeit zweifelsfrei klar: Es war ein deutscher Soldat ums Leben gekommen, und die Kugel stammte aus der Waffe eines Kameraden. Auch der Presse konnte man bereits am Sonntag entnehmen, dass von einer Fremdeinwirkung ausgegangen werden musste. Es kann also keineswegs davon die Rede sein, dass hier vonseiten der Bundesregierung Informationen zurückgehalten oder Sachverhalte verschleiert worden seien.

Richtig allerdings ist, dass die mit Stand vom 21. Dezember herausgegebene Unterrichtung des Parlaments in der dort gewählten Formulierung den Sachverhalt unvollständig wiedergab.

Desgleichen darf und soll nicht vorkommen. Wir haben dieses Versäumnis, das kurz vor Weihnachten eingetreten war, vonseiten des Ministeriums eingeräumt. Bereits bei der ersten Ausschusssitzung nach der Weihnachtspause hat dies Staatssekretär Kossendey bei der Behandlung dieses Vorgangs richtiggestellt, als er ausdrücklich auf die Tatsache der Fremdeinwirkung hinwies.

Zu den Ermittlungen des Vorgangs und zum Feldjägerbericht. Lieber Kollege Schmidt, jemand, der sich mit der Bundeswehr befasst, sollte wissen, dass bei solchen Fällen routinemäßig Feldjägerberichte erstellt werden. Die Ermittlungen des Vorgangs und der Bericht liegen dort, wo sie nach unserer Rechtsordnung hingehören, nämlich bei der zivilen Justiz. Es versteht sich von selbst, dass ich als Bundesminister der Verteidigung keine weiteren Kommentierungen zu laufenden Ermittlungen abgebe, auch zum Schutz einer jungen Person, die einem gewaltigen Vorwurf ausgesetzt ist, bei dem wir in der Öffentlichkeit nicht mit Spekulationen zu hantieren haben.

Ich komme jetzt zum dritten Aspekt, zu den Vorgängen auf der "Gorch Fock". Zum einen geht es dabei um den Unfall einer Offiziersanwärterin am 7. November des vergangenen Jahres. Hierzu ist festzustellen: Umgehend nach dem Unfall der Offiziersanwärterin wurde ein Havarieverfahren entsprechend den allgemeinen Vorschriften eingeleitet. Daneben hat die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Fünf Tage nach dem Unfall, am 12. November 2010, traf der Beauftragte für Havariewesen der Marine am Unglücksort ein, zeitgleich mit Vertretern der Wasserschutzpolizei und der Kripo Kiel. Beide Untersuchungen dauern noch an.

Den zweiten Themenkomplex machen zunächst Nachrichten über Verhaltensweisen von Besatzungsmitgliedern im Nachgang zu dem geschilderten Todesfall aus; darauf wurde hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurden zudem mehr und mehr Vorwürfe bekannt, die ganz erhebliche Zweifel am inneren Gefüge, der Ausbildungsgestaltung und dem allgemeinen Umgang an Bord der "Gorch Fock" aufwerfen; aber hierbei handelt es sich um Vorwürfe. Darüber wurde ich Montag, den 17. Januar 2011, unterrichtet. Dies habe ich zum Anlass genommen, die aufkommenden Vorwürfe vom Inspekteur der Marine und vom Leiter der Rechtsabteilung überprüfen zu lassen. Hierzu wurden mehrere Maßnahmen ergriffen. Unter anderem wurde die Entscheidung getroffen, die "Gorch Fock" nach Argentinien zurückzubeordern, um ein Untersuchungsteam einschiffen zu können. Bekanntermaßen wurden die Obleute des Verteidigungsausschusses letzten Freitag über die getroffenen Maßnahmen informiert.

Vor dem Hintergrund einer Zunahme der Unterstellungen und Vorwürfe über die ganze Woche hinweg und eines gesteigerten öffentlichen Drucks auf den Kommandanten, der sich am Freitag zuspitzte, war absehbar, dass sich der Fokus zunehmend auf die Person des Kommandanten und auf sein Führungsverhalten konzentrieren und richten würde. Dabei stand nicht die Frage der Stichhaltigkeit der Vorwürfe und Unterstellungen im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob man es einem Kommandanten unter den sich abzeichnenden Belastungen überhaupt noch zumuten könne, seine fordernde Aufgabe fortzuführen; die Führung der "Gorch Fock" gehört bekanntlich zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die die Marine zu vergeben hat. Die Erörterung dieser Frage ist zunächst ein Gebot der Fürsorgepflicht, der Fürsorge gegenüber dem Kommandanten wie auch gegenüber der Besatzung.

Darüber hinaus stellte sich die Frage, ob eine sachgerechte Aufklärung nicht erschwert würde, wenn der Kommandant seine Aufgabe fortführen würde. Im Einvernehmen mit der militärischen Führung und nach Gesprächen des Inspekteurs der Marine mit Kapitän zur See Schatz habe ich entschieden, ihn unverzüglich von seinen Aufgaben zu entbinden. So viel auch zu dem immer wieder gehörten Vorwurf, mit dem Kapitän sei nicht geredet worden; es ist mehrfach mit ihm geredet worden.

Zur Klarstellung: Kapitän zur See Schatz ist unverändert Kommandant der "Gorch Fock", auch wenn er gegenwärtig von seiner Verantwortung entbunden ist. Ein von seinen Pflichten vorläufig entbundener Kommandant ist weder gefeuert noch geopfert noch geschasst noch rausgeworfen. Deshalb handelt es sich hier nicht um eine Vorverurteilung, sondern um eine Maßnahme, die unter anderem der sachgerechten Aufklärung dient und als solche angelegt ist.

Bei allen drei Vorgängen laufen die erforderlichen Aufklärungen - so viel zu Ihrem Vorwurf, Herr Schmidt -, vonseiten der Bundeswehr wie von den zivilen Justizbehörden. Über die gegenwärtigen Sachstände sind die Vertreter des parlamentarischen Bereichs auch heute informiert worden.

Bei aller Notwendigkeit der Aufklärung im Detail und bei einem gewiss umfassenden Anspruch auf Informationen - und der ist immer gegeben - tut es bisweilen gut, sich die Frage zu stellen: Welchen Eindruck erwecken wir mit unseren Aufgeregtheiten? Lassen Sie uns bei alledem eines nicht vergessen: Es geht hier vor allem um den Tod zweier junger Menschen, die ihren Dienst am Vaterland geleistet haben. Wir dürfen sie nicht vergessen. Wir haben eine Schuldigkeit gegenüber ihren nächsten Angehörigen im Hinblick darauf, wie wir die Diskussion führen. Diese Diskussion darf nicht über Vorwürfe, sondern muss über Tatsachen geführt werden. Ich glaube, diesen Anspruch sollten wir uns in dieser Debatte setzen.


*


Quelle:
Bulletin Nr. 09-1 vom 26.01.2011
Rede des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
in der Aktuellen Stunde zu Vorfällen in der Bundeswehr vor dem
Deutschen Bundestag am 26. Januar 2011 in Berlin
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0, Telefax: 01888 / 272 - 2555
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2011