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RAUB/1046: Die Marktdoktrin der Transplantationsmedizin (SB)




Wenn es um den Menschen geht, soll die Logik des Marktes keine Gültigkeit mehr besitzen. Diesen Anspruch erhebt das mit der jetzt in Kraft getretenen "Entscheidungslösung" forcierte System der Transplantationsmedizin, berufen sich ihre Urheber doch auf das hehre Ideal tätiger Nächstenliebe. "Ergebnisoffen" sollten Gespräche mit den Angehörigen potentieller Organspender verlaufen, und niemand solle bei der Entscheidung, die nun mittels wiederholter Anschreiben der Krankenkassen an ihre Versicherten schon im Vorfeld des Ernstfalls getroffen werden soll, zu etwas gezwungen werden, so Gesundheitsminister Daniel Bahr [1]. Doch auch er sagt, was er denkt, wenn er zugesteht: "Wir akzeptieren ja, wenn Menschen sich anders entscheiden". Das andere kann nicht einfach autoritär durchgesetzt werden, doch aus der Absicht, möglichst vielen Menschen die prinzipielle Zustimmung zur Organspende abzuringen, macht der Gesetzgeber kein Hehl.

"Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern" [2], heißt es im Text der am 1. November in Kraft getretenen Neuregelung der Transplantationsmedizin. Der darin verankerte "ergebnisoffene" Charakter der Aufklärung der Bevölkerung, die dem einzelnen "eine informierte und unabhängige Entscheidung" ermöglichen soll, reduziert sich mithin auf eine legalistische Formel. Die Agenturen der Transplantationsmedizin suggerieren eine Solidargemeinschaft der Spender und Empfänger [3], die nur scheinbar im Widerspruch zur Zurichtung des Homo oeconomicus auf die Ratio eigener Vorteilsnahme steht.

So läßt sich der Tauschwertcharakter des in der ethischen Debatte in Anspruch genommenen Gebots der Nächstenliebe nicht verbergen, soll diese doch keineswegs voraussetzungslos und auch nicht in allen Belangen, in denen Menschen Not leiden und hilfsbdürftig sind, gewährt werden. Wenn man sich der Zirkulation wiederverwendbarer Organe überantwortet, leitet sich daraus zwar kein Rechtsanspruch ab, im Ernstfall bevorteilt zu werden. Es wird jedoch mit hinlänglicher Intensität deutlich gemacht, daß das gesamte System der Organdistribution kollabiert, wenn nicht immer mehr Menschen ihre Einwilligung geben, als Vitalressource zu fungieren. Ganz unverhohlen wird mit Marktkriterien argumentiert, bestehe doch eine weit größere Nachfrage nach Organen, als im Angebot wären. Wachstum soll auch dort erfolgen, wo Verletzungen, Katastrophen, Scheitern und Niedergang die menschliche Existenz bestimmen.

Wenn auch selten offen ausgesprochen, so wird die Dringlichkeit einer größeren Organernte mit der am Horizont des Überlebens um jeden Preis drohenden Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin unterstrichen. Nur ein staatlich reguliertes System der Organverteilung könne verhindern, daß der in vielen Teilen der Welt längst florierende Organhandel auch in der EU um sich greife und einen sozial höchst ungerechten, materiell besser gestellte Menschen mit größeren Überlebenschancen ausstattenden Markt etabliere. Die Skandale um finanziell motivierte Manipulationen des Systems der Organvergabe wären mithin starke Argumente für seinen Ausbau, wenn sie nicht aus ihm hervorgegangen wären.

Während das seit Jahren etablierte Procedere, verfügbare Organe über Eurotransplant anhand von Wartelisten zu verteilen, mit Forderungen nach harten Strafen für die beschuldigten Ärzte und schärfere Kontrollen der Vergabepraxis gerettet werden soll, werden dem Zugriff auf den sterbenden Menschen längst neue Wege gebahnt. Die Erodierung der Hirntodkonzeption [4] durch den Nachweis der Implausibilität dieses Todeszeitpunkts wird zum Ausgangspunkt einer erweiterten Relativierung der traditionellen Todesfeststellung, die die Organentnahme bei noch Lebenden prinzipiell möglich machen soll [5]. Darüberhinaus droht die Einführung der Explantation nach Herzstillstand. Dies höbe zwar den Mangel auf der Angebotsseite, die bei der Hirntodkonzeption auf eine eng umgrenzte Gruppe prospektiver Spender beschränkt ist, zugunsten einer ungleich größeren Verfügbarkeit von Ersatzorganen auf, schränkte jedoch die Überlebensmöglichkeiten von Herzkranken ein, indem es die Entscheidungsgrundlagen in der Notfall- und Intensivmedizin zu Lasten rettbaren Lebens veränderte [6].

Die dunkle Seite des bioethischen Werteprimats besteht in der Bestimmung eines Lebensunwertes, der Menschen in fatalen und ausweglos erscheinenden Situationen zugewiesen wird. Wer am Rande des Todes nicht mehr in der Lage ist, eine unter den weitgehend irreführenden Prämissen der Organspendekampagnen in einer ganz anderen Lebenssituation getroffene Entscheidung zu revidieren oder Einspruch gegen die Zustimmung seiner Angehörigen zur Organentnahme zu erheben, wer zum Opfer der immer kürzer werdenden Frist zwischen Herzstillstand und Explantation wird, über den ist das Urteil gefallen, sein Leben gegen das eines anderen tauschen zu müssen. Legitimiert wird dies durch das angeblich gesamtgesellschaftliche Interesse, als Kostenfaktor negativ bilanziertes Leben mit Hilfe von Organ- und Geweberessourcen durch verwertbares Leben zu ersetzen. Im Idealfall erwirtschaften mit neuen Organen ausgestattete Leistungsträger ein größeres Plus, als durch das Minus infauster Todesprognosen zu Buche schlägt.

Wenn propagiert wird, ein absehbar sterbendes Unfallopfer mache die eigenen Organe aus der Selbstlosigkeit praktizierter Nächstenliebe anderen Kranken zum Geschenk, dann wird damit der Normalvollzug kapitalistischer Vergesellschaftung, sein Überleben als sozialdarwinistisches Konkurrenzsubjekt gegen den anderen Menschen durchzusetzen, nur scheinbar in sein Gegenteil verkehrt. Die Behauptung, die Marktdoktrin sei aus ethischen Gründen in der Transplantationsmedizin aufgehoben, wird schon dadurch widerlegt, daß nicht alle Menschen Anspruch auf ein Ersatzorgan haben, sondern nur die Teilhaber national umgrenzter Gesundheitssysteme. Wie auch sonst im kapitalistischen Weltsystem die Zugehörigkeit zu Staaten und Regionen maßgeblich darüber befindet, wessen Arbeitskraft auf eine Weise reproduziert wird, die noch etwas Luft zum atmen läßt, so wird selbstverständlich in Anspruch genommen, daß die einen durch den Ressourcenaufwand der HighTech-Medizin geschützt werden, während die anderen nicht einmal in den Genuß medizinischer Grundversorgung gelangen.

Der alle Staaten durchziehende Klassenantagonismus schlägt sich längst auch in den hochproduktiven Metropolengesellschaften im sozial bedingten Mißverhältnis weit auseinanderklaffender Unterschiede in der Lebenserwartung nieder. Die Ungleichbehandlung bei der Bewältigung drängender sozialer Notstände fungiert als Peitsche des Mangels und wird auch als solche legitimiert, wenn etwa die Durchsetzung sogenannter Arbeitsmarktreformen und Sozialkürzungen nach Maßgabe einer schwarzen Volkspädagogik damit erklärt wird, nur so ließen sich die dazu erforderlichen politischen Entscheidungen erwirken. Das System der Lebensverlängerung durch Organ- und Gewebeaustausch findet nicht auf einem fernen Planeten statt, wo ideale Verhältnisse herrschten, deren paradisische Finalität nur noch der Überwindung biologischer Endlichkeit bedürfte. Es ist in eine Gesellschaftsordnung eingebettet, die den angeblichen Sonderstatus der biomedizinischen Wiederverwendung des Menschen mit dem Primat eines Lebenswertes begründet, der in der ethischen Negation seiner materiellen Basis leugnet, was ihm zwingend vorausgeht - das Postulat des Mangel, sprich Unwert, zur Zurichtung des Menschen auf das Verrichten produktiver Arbeit, sprich Wert.

Fußnoten:

[1] http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1909598/

[2] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709030.pdf

[3] https://www.schattenblick.de/infopool/medizin/report/m0rb0012.html

[4] https://www.schattenblick.de/infopool/medizin/report/morb0004.html

[5] https://www.schattenblick.de/infopool/medizin/report/m0rb0009.html

[6] http://www.faz.net/aktuell/politik/diskussion-um-organspende-herztod-11917021.html

2. November 2012