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REPRESSION/1390: Guantanamo inside ... Rechtsstaat unter Vorbehalt des Terrorkriegs (SB)



Mit der Aufnahme zweier Insassen des Gefangenenlagers Guantanamo wolle die Bundesregierung die USA in ihrem Bemühen um eine Schließung des Lagers unterstützen, zudem gehe es um ein humanitäres Anliegen, so die offizielle Verlautbarung des Bundesinnnenministers Thomas De Maizière. Er erklärte gleichzeitig, keine weiteren Lagerinsassen aufnehmen zu wollen. Mit diesem von der US-Regierung begrüßten Schritt hat die Bundesregierung ihre Pflicht und Schuldigkeit getan, das Vermächtnis des Terrorkriegs abzutragen, so daß man dieses dunkle Kapitel der transatlantischen Wertegemeinschaft endlich hinter sich lassen kann. Dieser in den Medien erzeugte Eindruck könnte nicht weiter von der Realität des niemals beendeten Terrorkriegs entfernt sein.

Allein die Tatsache, daß von den ursprünglich drei Guantanamo-Insassen nur zwei in der Bundesrepublik aufgenommen werden, weil bei der dritten Person nicht gewährleistet sei, daß sie keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik darstelle, belegt, daß der Willkürcharakter der US-Terrorjustiz mit den Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit allemal vereinbar ist. Wenn im Fall der zwei nach neun Jahren in Lagerhaft als unbedenklich eingestuften Personen von "ehemaligen Terrorverdächtigen" die Rede ist, dann bleibt unausgesprochen, daß diese Männer niemals vor einen Richter getreten sind, der nichts anderes hätte tun können als ihre Unschuld zu bestätigen. Sie wurden nach Guantanamo verschleppt, gefoltert, viele Jahre lang ihrer Freiheit beraubt, nun werden sie mit dem Stigma eines gerichtsoffiziell nie dementierten Terrorverdachts entlassen. Mit diesem Makel, der ihnen, wie ablehnende Stellungnahmen deutscher Politiker zu ihrer Aufnahme belegen, unauslöschlich ins Fleisch gebrannt wurde, wurde ihnen auch die Möglichkeit genommen, vor einem US-Gericht auf Schadensersatz für die erlittenen Torturen zu klagen.

Der nach Ansicht deutscher Behörden nach wie vor als terrorverdächtig geltende dritte Gefangene könnte schlimmstenfalls in die Gruppe derjenigen Guantanamo-Insassen geraten, die auf unabsehbare Zeit eingesperrt bleiben, weil die USA sie nicht im eigenen Land freilassen wollen, weil ihnen in ihren Heimatländern Verfolgung droht und weil sie kein Drittland aufnehmen will. Durch den bloßen Verdacht, erhoben von einer Regierung, die sich ihrerseits völkerrechtswidriger Kriege und schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht hat, dauerhaft aus der Gemeinschaft unbescholtener Menschen verstoßen wird an ihnen die Verkehrung der Unschuldsvermutung vollzogen, ohne daß dies die Legalität staatlicher Verfügungsgewalt in Frage stellte.

Von daher ist Guantanamo aller Rechtstaatsrhetorik inhärent. Die demokratischen Sicherheitsstaaten haben den Mißstand des komplexen, gegen Parlamentarier und Bürgerrechtler sorgsam abgeschotteten Systems der Entrechtung und Unterdrückung nicht etwa beseitigt, sondern gesetzlich und institutionell auf eine Weise organisiert, daß die gesellschaftliche Transformation in die Normalität des Ausnahmezustands als weit fortgeschritten bezeichnet werden kann. Die neue Weltinnenpolitik verallgemeinert das Sicherheitsdispositiv im System des Heimatschutzes und der vernetzten Kriegführung zu einer Konstanten gewaltsam durchgesetzter Bestandssicherung, die Präventivdoktrin erklärt jeden Menschen zum potentiell Terrorverdächtigen und schließt ihn mitunter, wenn sein Name auf die EU-Terrorliste gerät, von einem normalen bürgerlichen Leben aus. In den präjudiziablen Raum werden Mechanismen der Denunziation und Sanktion eingezogen, die unbescholtene oder vorbestrafte Bürger mit strafbewehrten Verhaltensauflagen belegen, die auf eine Art mobile Einknastung hinauslaufen. Fast allen modernen Maßnahme der Repression ist gemein, daß die informationstechnische Durchdringung der Lebenswelten Überwachungs- und Bewertungspotentiale freisetzt, deren kafkaeske Produktivität mit der Chiffre "Guantanamo" nur unzureichend beschrieben ist.

Ende Juni erinnerte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) daran, daß die führenden EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien bei der Terrorismusabwehr mit Geheimdiensten von Staaten kooperierten, in denen gefoltert wird. HRW kritisierte diesen Verstoß gegen das internationale Folterverbot und belegten diese Praxis mit zahlreichen Beispielen allerdings meist älteren Datums. Dem geheimdienstlichem Charakter dieser Zusammenarbeit gemäß sind hieb- und stichfeste Erkenntnisse nur unter Schwierigkeiten zu erlangen, daran ändern auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse, in denen Parteien das Sagen haben, die selbst in Regierungsaktivitäten verstrickt waren, die dort aufgeklärt werden sollen, kaum etwas.

So hatten Beamte das Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesverfassungsschutzes einen angeblichen Mitverschwörer der Anschläge des 11. September 2001, den Bundesbürger syrischer Herkunft Mohammed Haydar Zammar, im November 2002 in Damaskus verhört, obwohl seine Angehörigen ihn zu diesem Zeitpunkt bereits als vermißt gemeldet hatten und Presseberichte von seiner Entführung durch den US-Auslandsgeheimdienst CIA zirkulierten. Das Abschöpfen widerrechtlich verschleppter und mit großer Wahrscheinlichkeit gefolterter Gefangener wurde billigend in Kauf genommen und von diversen deutschen Regierungspolitikern gerechtfertigt.

2005 wurde bekannt, daß der Bundesnachrichtendienst (BND) gekürzte Protokolle zu den Ergebnissen der Verhöre erhielt, die die CIA in Guantanamo und anderen Lagern durchführte. Laut einem Bericht des International Herald Tribune (IHT) vom 25. Januar 2005 erklärte der ehemalige Kommandant des Lagers Guantanamo, Brigadegeneral Jay Hood, allerdings ohne explizite Nennung der Bundesrepublik, daß "vor kurzem eine bislang unbekannte Terroristenzelle (...) ermittelt wurde aufgrund von Informationen aus dieser Basis". Daß es sich dabei um die Bundesrepublik handelte, geht aus der Angabe eines hochrangigen Beamten des Pentagon hervor, der anonym bleiben wollte. Laut seiner Aussage gegenüber IHT sei die Razzia insbesondere deshalb bedeutsam gewesen, "weil die Terroristen, die in den Angriff vom 11. September 2001 auf die Vereinigten Staaten verwickelt waren, ihre Wurzeln in Al Qaida-Zellen in Deutschland hatten".

Allem Anschein nach handelte es sich bei dieser Razzia um eine am 12. Januar 2005 durchgeführte Großaktion, bei der 800 Polizisten in fünf Bundesländern insgesamt 57 Moscheen, Wohnungen und Geschäfte nach "islamistischen Terroristen" durchsuchten und 22 Personen festnahmen. Der in den Medien groß aufgemachte Schlag gegen den Terrorismus brachte allerdings nicht mehr hervor, als daß elf der Verhafteten angeklagt wurden, Migranten geschleust, Urkunden gefälscht und Vermögensdelikte begangen zu haben. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf, sie hätten Verbindungen zu den islamistischen Organisationen Al Tawhid und Ansar al Islam unterhalten, Kämpfer für den Heiligen Krieg angeworben und ihr Gedankengut auf volksverhetzende Art und Weise verbreitet, hatte letztendlich nicht einmal den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen, sondern lediglich einer kriminellen Vereinigung zur Folge. Die Ermittlungsergebnisse waren in diesem Fall so dünn, daß man die Verdächtigen mangels des Nachweises einer Zugehörigkeit zu verbotenen Organisationen behördenintern als "No-Name-Islamisten" behandelte.

Der von der CIA nach Afghanistan verschleppte Bundesbürger libanesischer Abstammung Khaled el-Masri hatte seine Torturen der Tatsache zu verdanken, daß er in einer Moschee in Neu-Ulm, die als organisatorisches Zentrum der am 12. Januar verhafteten Personen gilt, häufig den Gottesdienst besuchte. Da die Fragen der amerikanischen Ermittler, die ihn in Afghanistan verhörten, kreisten immer wieder um die Moschee in Neu-Ulm, so daß vermutet werden kann, daß sie mit ihrem Verdacht aus der gleichen Quelle schöpften, die Anlaß zu der bundesweiten Polizeiaktion gab.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus der umfassenden Zusammenarbeit deutscher und US-amerikanischer Sicherheitsbehörden, an der das Bekanntwerden der Folterungen und Tötungen in Guantanamo, Bagram, Abu Ghraib und anderen Folterlagern nichts geändert hat. Die administrative und institutionelle Kooperation auf dem Gebiet der Terrorismusabwehr wurde trotz der erschreckenden Belege für die grausame Behandlung sogenannter Terrorverdächtiger stetig weiter ausgebaut, und das nicht nur zwischen den USA und der Bundesrepublik, sondern auch innerhalb der EU und darüber hinaus. Der naheliegende Einwand, daß die justizielle Zusammenarbeit im Rahmen von Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen und der folgenreiche, das Leben der Betroffenen akut bedrohende Fluß von Informationen über sogenannte Terrorverdächtige zwischen westlichen Regierungen, die Gefangene in Administrativhaft halten und grundrechtliche Mindeststandards bei ihrer Behandlung aufgehoben haben, ein Ding der Unmöglichkeit sein müßte, wurde nicht nur nicht befolgt, er wurde gar nicht erst erhoben.

Wenn sich die Bundesregierung heute generös zeigt und die Last der Menschenrechtsverletzungen der US-Regierung dadurch mindert, daß sie ihr zwei Gefangene abnimmt und ihnen in der Bundesrepublik ein zweifellos gut überwachtes Asyl anbietet, dann hat sie keinen Grund dazu, die Wurzel des Übels in der Vergangenheit der Bush-Administration zu verorten. Zum einen behält die Regierung Obama Praktiken exekutiver Ermächtigung bei, die unbescholtene Menschen auch weiterhin der Gefahr extralegaler Verfolgung oder Ermordung durch die USA aussetzen [1]. Zum andern sind die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik so sehr in das System Guantanamo - verstanden als Chiffre für die weltweit voranschreitende Aushebelung der Bürgerrechte durch exekutive Sondervollmachten und die Gefährdung von Leib und Leben unbescholtener Bürger unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung - integriert, daß sie allen Grund haben, einen anderen Eindruck als diesen zu erwecken.

Fußnote:

[1] https://www.schattenblick.de/infopool/politik/kommen/repr1376.html

8. Juli 2010