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STANDPUNKT/111: Gaddafis Sturz - Niederlage der UNO (Bundesausschuss Friedensratschlag)


Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag - 22. August 2011

Gaddafis Sturz - Niederlage der UNO

Freude über Ende der Kämpfe
Keine Freude über Sieg der NATO
Sorge um Zukunft der UNO


Kassel, Berlin, 22. August 2011 - Zur voraussichtlichen Übernahme der Regierungsgewalt in Libyen durch Rebellenverbände erklärten die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag, Lühr Henken und Peter Strutynski, in einer ersten Stellungnahme:

Sollten die libyschen Rebellenorganisationen nun auch in der Hauptstadt Tripolis die Kontrolle und Macht übernehmen oder bereits übernommen haben, so ist zu hoffen, dass die Kämpfe auch schnellstens beendet werden. Große Sorge besteht hinsichtlich drohender Rache- und Vergeltungsakte der "Sieger" über die Anhänger des gestürzten Machthabers Gaddafi. Der Krieg hat bisher schon zu vielen Menschen - auf allen Seiten - das Leben gekostet, Hunderttausende zur Flucht getrieben, große Teile der Infrastruktur des Landes zerstört.

Meldungen, wonach "die Rebellen" über das Gaddafi-Regime gesiegt hätten, entbehren jeglicher Grundlage. Es war die NATO, die das militärisch nicht eben starke Land sturmreif geschossen hat. Vom 31. März bis zum 21. August hat die NATO 19.751 Einsätze geflogen; wie viele Angriffe bereits vorher von Seiten Frankreichs, Großbritanniens und der USA geflogen wurden (sie begannen ihren Krieg bereits am 19. März) ist nicht bekannt. Der Krieg gegen das Regime Gaddafi hat über fünf Monate gedauert, doppelt so lang wie der NATO Krieg gegen Jugoslawien im Frühjahr 1999. Damals hatten unter dem Schutz der NATO-Bomber die UCK-Kämpfer die Gewalt über die serbische Provinz Kosovo errungen.

Freude über den militärischen Sieg der NATO kann in den Reihen der Friedensbewegung nicht aufkommen. Dazu sind den Bombenangriffen der NATO eine zu große Zahl von Zivilpersonen zum Opfer gefallen, Häuser, Schulen, Rundfunkstationen und andere Infrastruktureinrichtungen zerstört worden. Noch vor wenigen Tagen starben bei NATO-Angriffen auf das Dorf Majer 85 Bewohner, darunter Frauen und Kinder. Wie in solchen Fällen üblich erklärte ein Sprecher der NATO, das bombardierte Dorf stellte "einen militärischen Sammelplatz" dar und die NATO habe "zur Stunde keine Beweise für irgendwelche zivilen Opfer". Am 8. August hat die UNESCO sich darüber beschwert, dass bei einem Luftangriff auf eine Übertragungsanstalt des libyschen Fernsehens drei Medienmitarbeiter getötet und 21 Menschen verletzt wurden. Gewalt gegen Journalisten und Medienmitarbeiter verstoßen gegen internationales Recht, insbesondere gegen die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1738 (2006). Doch auch darin hat die NATO Erfahrung: Im Jugoslawienkrieg 1999 wurde die Rundfunk- und Fernsehanstalt in Belgrad bombardiert. Da die NATO keinerlei Angaben über Opfer auf libyscher Seite macht, dringen nur sporadisch Meldungen über sog. "Kollateralschäden" unter der Zivilbevölkerung durch. Bekannt wurde z.B. der Fall eines Familienvaters, der am 20. Juni seine Angehörigen bei einem NATO-Luftangriffe auf die libysche Stadt Sorman verloren hatte und eine Klage gegen die NATO einreichte. Bei dem Angriff auf das Wohnhaus waren insgesamt 15 Menschen getötet worden. Mitte Juli hatte die libysche Regierung die bis dahin getöteten Zivilpersonen auf 1.108 beziffert.

Der Krieg der NATO zielte von Anfang an auf den Sturz des libyschen Machthabers Gaddafi. Der "Schutz der Zivilbevölkerung" war lediglich ein Vorwand, diesen Krieg zu führen. In Wahrheit ging und geht es der "westlichen Wertegemeinschaft" um materielle und strategische Ziele:

1. Eine neue, neoliberal ausgerichtete libysche Regierung befreit die westlichen Erdöl- und Erdgaskonzerne von den Verträgen mit Gaddafi, die dem Regime durchschnittlich 89 Prozent der Einnahmen zuführten.

2. Eine neue Regierung der "Rebellen", die in der Schuld ihrer westlichen Schutzmächte steht, eröffnet multinationalen Wasserkonzernen die Möglichkeit, sich an der Vermarktung des noch in Staatsbesitz befindlichen Nubischen Aquifer zu beteiligen. Dieses größte Frischwasserreservoir der Welt unter der libyschen Wüste ermöglicht die komplette Wasserversorgung des Landes mit einer Reichweite von ca. 5.000 Jahren. Der Wert des Wassers liegt beim Fünffachen des Werts des Erdöls und Erdgases.

3. Mit der Beseitigung Gaddafis verschwindet ein wichtiger Motor der afrikanischen Einigung, die auf eine ökonomische Selbständigkeit des schwarzen Kontinents abzielt - unabhängig vom internationalen Währungsfonds und den Petrodollars.

4. Darüber hinaus könnte eine westlich orientierte neue libysche Regierung helfen, den Einfluss Chinas in Afrika zurück zu drängen. China investiert in Libyen mehr als in den anderen afrikanischen Staaten. Der Westen sieht in der chinesischen Konkurrenz eine Bedrohung des eigenen Einflusses und der Profitquellen westlicher Konzerne.

5. Eine prowestliche Regierung in Libyen eröffnet für Großbritannien und die USA die Möglichkeit, wieder - wie unter der Herrschaft des libyschen Königs vor 1969 - Militärstützpunkte einzurichten.

Die Kriegshandlungen gegen Libyen waren ursprünglich vom UN-Sicherheitsrat mandatiert worden (Resolution 1973 vom 17. März). Die Resolution ermächtigte jeden Staat, der will, zum "Schutz der Zivilbevölkerung" alle militärischen Mittel einzusetzen und jeglichen Flugverkehr gewaltsam zu unterbinden - und forderte eine "sofortige Waffenruhe". Der NATO-Einsatz hat binnen kürzester Zeit diese Absichten in das Gegenteil verkehrt: Die Eroberung des Luftraums wurde genutzt, um das Land aus der Luft zu bombardieren; geschützt wurden ausschließlich die Verbände der Rebellen und die von ihnen eingenommenen Städte; und jedes Waffenstillstandsangebot Gaddafis sowie die Vermittlungsangebote der Afrikanischen Union oder Venezuelas wurden von NATO und Rebellen postwendend abgelehnt.

Somit ist die UNO der eigentliche Verlierer dieses Krieges. Sie hat zugelassen, dass die NATO ein Land überfällt und dessen Regime wegbombt. Auf der Strecke bleiben die in der UNO-Charta verankerten Prinzipien des Gewaltverbots (Art. 2,4), der territorialen Integrität und staatlichen Souveränität (Art.2,2) und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten (Art. 2,7). Unter Berufung auf eine besondere "Schutzverantwortung" ("Responsibility to Protect") hat der UN-Sicherheitsrat das Geschäft der NATO besorgt und das Völkerrecht weiter ausgehöhlt.

Aus all diesen Gründen weigert sich der Bundesausschuss Friedensratschlag, in die Jubelchöre des Westens über den entmachteten Despoten Gaddafi einzustimmen. Der Preis, den das libysche Volk zahlen musste, ist hierfür zu hoch. Und das beschädigte Völkerrecht wird nur schwer zu reparieren sein.

Für die weitere Entwicklung ist zu hoffen, dass

1. die Kämpfe sofort und endgültig eingestellt werden,
2. neutrale Blauhelme der Afrikanischen Union ins Land gelassen werden, die über eine Waffenruhe wachen sollen, und
3. das libysche Volk als Ganzes demokratisch über seine eigene Zukunft entscheiden kann.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Lühr Henken, Berlin
Peter Strutynski, Kassel


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 22. August 2011
Bundesausschuss Friedensratschlag
Germaniastr. 14, 34119 Kassel
Telefon: (0561) 93717974
E-Mail: strutype@uni-kassel.de
Internet: http://www.ag-friedensforschung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2011