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ARBEIT/555: Caritas fordert Nachbesserung beim Mindestlohn (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 2. April 2014

Caritas fordert Nachbesserung beim Mindestlohn



Berlin, 2. April 2014. "Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns darf nicht dazu führen, dass sich die Startchancen von Jugendlichen ins Berufsleben verschlechtern", warnt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Beratung des Kabinetts zum Mindestlohngesetz.

Ein Mindestlohn birgt für Jugendliche die Gefahr, dass ein Job nach der Schulzeit kurzfristig attraktiver ist als eine Ausbildung. Um hier keine falschen Anreize zu setzen, muss die Politik nachbessern. "Sinnvoll ist es daher, Jugendliche ohne Ausbildung bis zum Alter von 21 Jahren vom Mindestlohn auszunehmen", schlägt Neher vor.

Auch Praktika sind für viele junge Menschen nach einer Ausbildung oder einem Studium eine wichtige Brücke in einen erfolgreichen Berufseinstieg. "Wir brauchen eine kluge Regelung, die verhindert, dass Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Gleichzeitig dürfen die Hürden aber nicht so hoch gelegt werden, dass es für Arbeitgeber wie beispielsweise Kultureinrichtungen unmöglich wird, Praktikumsplätze anzubieten", sagt Neher. Sinnvoll sei es daher, Praktika in den ersten drei Monaten von einer Mindestlohnregelung auszunehmen. In dieser Orientierungsphase steht das "Schnuppern" in ein Berufsfeld im Vordergrund und nicht die reguläre Arbeit.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt es, dass der flächendeckende Mindestlohn durch eine Kommission festgelegt werden soll. In der Kommission müssen jedoch auch Wissenschaftler mit Stimmrecht vertreten sein. "Es ist ganz wichtig, dass ein Mindestlohn regelmäßig auf seine Wirkung für die Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslose überprüft wird. Sollte künftig der Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Gruppen erschwert sein, so muss die Kommission gegensteuern können", fordert Neher.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. April 2014
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014